…wann passiert ist. Das ist offenbar der vom Gesetzgeber vorgesehene "billige" (=gerechte) Moment, die Inanspruchnahme kundzutun. Verlangte Aufstellung liquider Mittel und Gläubiger auf Fälligkeitszeitpunkte bezogen ist eine Hausaufgabe, die aus einer normalen laufenden Buchhaltung nicht einfach zu ermitteln oder einfach abzulesen ist. Hier sind Berechnungen…
…welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Da in der Stellungnahme zum Haftungsvorhalt vom 17.03.2017 keine Unterlagen für den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung beigelegt worden seien…
…insgesamt EUR 5.952,39 zur Haftung herangezogen und aufgefordert, diesen Betrag binnen Monatsfrist zu entrichten. Entsprechend der Aufgliederung im Haftungsbescheid erstreckt sich der Haftungsbetrag über fällige Zahlungen für Gebrauchsabgaben, Säumniszuschläge und Pfändungsgebühren auf die Fälligkeitszeitpunkte 22.12.2014, 15.2.2015, 2.4.2015…
…VwGH 21.03.1995, 95/14/0034). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (VwGH vS 22.09.1999, 96/15/0049…
Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen…
…6 der Beschwerde angekündigt sind, wobei auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte der Abgaben abzustellen ist - soweit diese Abgaben unter den Gleichbehandlungsgrundsatz fallen." Am 3.12.2018 langte eine mit 29.11.2018 datierte Eingabe des Beschwerdeführers samt Berechnungsblättern beim Bundesfinanzgericht ein. Zusätzlich enthielt die Eingabe folgendes…
…Der für den letzten Voranmeldungszeitraum relevante Fälligkeitstag (Umsatzsteuer 11/2019) ist der 15. Jänner 2020. Sämtliche Fälligkeitszeitpunkte liegen somit in der Zeitspanne, in der ***Bf1*** laut festgestelltem Sachverhalt Geschäftsführer bzw. wirtschaftlicher Machthaber der ***Primärschuldnerin*** war. Körperschaftsteuer 2017 und 2018: Laut Judikatur (VwGH 16.12.1986…
…werden (VwGH 28.9.2004, 2001/14/0176). Im Hinblick auf die unterlassene Behauptung und Konkretisierung des Ausmaßes der Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten zur Verfügung gestandenen Mittel zur Erfüllung der vollen Abgabenverbindlichkeiten kommt eine Beschränkung der Haftung des Bf. bloß auf einen Teil der…
…werden (VwGH 28.9.2004, 2001/14/0176). Im Hinblick auf die unterlassene Behauptung und Konkretisierung des Ausmaßes der Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten zur Verfügung gestandenen Mittel zur Erfüllung der vollen Abgabenverbindlichkeiten kommt eine Beschränkung der Haftung des Bf. bloß auf einen Teil der…
…welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Diesen Nachweis hat der Vertreter auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel zu diesen Zeitpunkten andererseits bezogen…
…den gegen ihn geltend gemachten Abgabenanspruch dem Grunde und der Höhe nach bekämpfen können. Vor allem im Hinblick auf die unterschiedlichen Fälligkeitszeitpunkte nach Abgabenarten und Zeiträumen sind die Abgabenansprüche aufgeschlüsselt auszuweisen. Erst auf der Basis einer entsprechenden Aufgliederung werden sie dem Haftungspflichtigen auf geeignete Weise…
…650.000,- €. Mit Vorhalt vom 15.1.2018 wurde der Beschwerdeführer (Bf.) als (ehemaliger) Geschäftsführer aufgefordert darzulegen, welche Mittel der GmbH zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten zur Verfügung standen und welche Zahlungen an die einzelnen Gläubiger geleistet wurden. Für den Fall, dass kein Nachweis einer…
…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…
…zu entnehmen. Ebenso fehlten sichere Anhaltspunkte, dass A schon vor der Lohnsteuerprüfung bzw. zu den Fälligkeitszeitpunkten und jeweils bis zum fünften Tag danach etwa ernsthaft damit rechnen musste, dass die von ihm bezahlten Vergütungen zu Unrecht steuerfrei geblieben waren. Es verbleibt ja die Möglichkeit, dass…
…Anbetracht des tatsächlichen Vorsteuerüberhanges (z.B. für die Jahre 2007 bis 2009 im Ausmaß von -€ 10.811,32) erscheint der Einwand, A habe zu den strafrelevanten Fälligkeitszeitpunkten eben nicht gewusst, dass jeweils betreffend den gegenständlichen Voranmeldungszeitraum eine Zahllast entstanden war, nicht mit Sicherheit ausschließbar. …
…Umsatzsteuer 10/2004 aus der Haftung auszuscheiden war. Hinsichtlich der verbleibenden in Haftung gezogenen Abgaben (Umsatzsteuer 2001 bis 2003, Körperschaftsteuer 2001 und 2002 und Kapitalertragsteuer 2001) ist von einer gänzlichen Illiquidität der Primärschuldnerin zu deren Fälligkeitszeitpunkten schon deshalb nicht auszugehen, weil aus dem Abgabenkonto hervorgeht…
…41 Euro, der Einkommensteuer 2010 in Höhe von 14.683,00 Euro und der Einkommensteuer 2011 in Höhe von 7.431,00 Euro zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten erste Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 763,23 Euro festgesetzt. Dagegen richtete sich die Beschwerde vom 12. Juni…
…gehindert war, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliege dem Vertreter (VwGH 18.10.2007, 2006…
…zu sichern, die im Fall der Inanspruchnahme als Haftungspflichtige die Erfüllung der Nachweisverpflichtung, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (VwGH 16.9.2003, 2003/14/0040;…
…diesen Umständen müsste der Bf. mit der Erlassung eines Haftungsbescheides im Ausmaß der uneinbringlich gebliebenen Abgaben rechnen. Sofern die Gesellschaft bereits zu den Fälligkeitszeitpunkten der betreffenden Abgaben nicht mehr über ausreichend liquide Mittel zur (vollen) Bezahlung aller Verbindlichkeiten verfügt habe, könne dieser Umstand durch eine…