…die Beschwerdeführerin (abgekürzt mit Bfin.) die Steuerbefreiung des § 3 Z 11 lit b EStG 1988 (Entwicklungshelferin /Expertin) hinsichtlich der in Afrika/Tansania erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zur Anwendung kommt. Berechnungsfragen waren nicht strittig. I. Verfahrensgang Am 13.12.2013 wurden die Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung…
…würde. Es wäre keineswegs beabsichtigt gewesen, jenen Kindern von Diplomaten oder Entwicklungshelfern die FB vorzuenthalten. In Beantwortung des Ergänzungsersuchens vom 16.04.2020 bestätigte die Bf mit Schriftsatz vom 18.05.2020, dass in Kenia ein gemeinsamer Haushalt mit den Kindern und dem Kindesvater bestände…
…Äthiopien entsandt worden sei und im Bundesgebiet weder eine Beschäftigung noch einen Wohnsitz habe. In der Berufung gegen den Abweisungsbescheid wird vorgebracht, dass nach § 13 des Entwicklungshelfergesetzes ein Aufenthalt im Bundesgebiet keine Voraussetzung für den Bezug von Familienbeihilfe sei. Da die Bw. niederländische Staatsbürgerin sei…
…2 Abs. 1 EZA-G ableiten ( Entwicklungszusammenarbeit im Sinne dieses Bundesgesetzes umfasst alle Maßnahmen des Bundes, die Bestandteil der öffentlichen Entwicklungsleistungen sind und die an den Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gemeldet werden. Diese Maßnahmen können von der ADA (§ 6…
… 8 Abs 3 und 4 Familienlastenausgleichsgesetz und des Kinderabsetzbetrages gemäß § 33 Abs 3 Satz 1 Einkommensteuergesetz und jeweils alternativ in Verbindung mit § 13 Entwicklungshelfergesetz nach ausschließlich österreichischen Rechtsvorschriften gestellten Anträge, gemäß § 290 Abs 1 Bundesabgabenordnung beschlossen: Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art 267…
…eine durch EU-Recht gleichgestellte Person etwa, der bzw, die vor Beginn des Einsatzes als Entwicklungshelfer/in seinen Lebensmittelpunkt in Österreich hatte, behält daher - im Hinblick auf Ansprüche auf die genannten Leistungen - während seines Einsatzes seinen Lebensmittelpunkt in Österreich. Beendet er seinen Einsatz und kehrt…
59 Falls Frage 8 verneint wird, ist nach Ansicht des BFG fraglich, ob die Bf aus den in Rn 36, 37 und 40 dieses Beschlusses genannten Gründen einen individuell-konkreten Anspruch auf Fortbestand der Familienbeihilfe iSv wohlerworbenen Rechten erlangt hat (vgl EuGH vom 12.6…
…33 Abs 3 Einkommensteuergesetz iVm § 13 Abs 1 Entwicklungshelfergesetz idF BGBl I 87/2013 (in der Folge: EHG aF) als Träger des Beschäftigungsstaates vorrangig zur Leistung der Familienleistungen zuständig. Als zuständiger Träger des Beschäftigungsstaates gemäß § 13 Abs 1 EHG aF hat die belangte Behörde für…
…und § 53 Abs 4 FLAG in der Stammfassung des Bundesgesetzes vom 4.12.2018, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden, BGBl I 83/2018, gegen das Umsetzungsverbot von Verordnungen iSd Art 288 Abs 2 AEUV? Fragen 8 bis…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf) besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft und stand seit 6.9.2016 zu einem in Österreich ansässigen Verein, der in der Entwicklungshilfe tätig ist (***4***), in einem Beschäftigungsverhältnis. Ihr Einsatzland war Uganda. Sie…
…des Bundesgesetzes betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen vom 24. Oktober 1967 in der durch das Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden, vom 4. Dezember 2018 geänderten Fassung und von § 33 des Bundesgesetzes über die Besteuerung des Einkommens…
…dass die Familienangehörigen des Erwerbstätigen in dem die Leistungen erbringenden Mitgliedstaat wohnen (vgl. u. a. Urteil vom 25. November 2021, Finanzamt Österreich [Familienleistungen für Entwicklungshelfer], C-372/20, EU:C:2021:962, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung). 47 Art. 67 der Verordnung Nr…
…BlgNR 26. GP: "Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, eine Lösung zu entwickeln, welche sicherstellt, dass der Personengruppe der Auslandsbediensteten, Entwicklungshelfer und Wirtschaftsdelegierten, die sich mit Kindern im Ausland aufhalten, in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus ein sachgerechter Anspruch erwächst"). § 26 Abs. 3…
…3 Abs 3 EStG wären aber nur Einkünfte im Sinne des § 3 Abs 1 Z 11 lit b (Entwicklungshelfer) sowie Z 32 (Abgeordnete zum Europäischen Parlament) bei der Festsetzung der Steuer des übrigen Einkommens zu berücksichtigen. Da die Einkünfte keinen der beiden genannten Ziffern entsprächen…
…Tragen komme. Die Bf. habe die Einkünfte der genannten Fachkräfte der Entwicklungshilfe zu Unrecht steuerfrei behandelt. Im Bericht wurde dazu in der Sachverhaltsdarstellung auf die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen verwiesen und zu den einzelnen erforderlichen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Einkünfte ausgeführt. Die Ausführungen insbesondere zu §…
…2011/13/0090 feststellte, dass Entsendungen nach der genannten Rechtsvorschrift nicht unter die Befreiungsbestimmung unter Progressionsvorbehalt gemäß § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 betreffend Entwicklungshelfer fallen, zog der Bf. mit Schreiben vom 2. März 2015 zum einem seine Beschwerde (damals: Berufung) gegen den Einkommensteuerbescheid…
…1). Mit BGBl 1988/400 wurde das EStG 1988 erlassen. § 3 Z 14a wurde (getrennt von der Steuerbefreiung für Entwicklungshelfer und Experten) inhaltsgleich in § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 übernommen (vgl. dazu den ausdrücklichen Hinweis auf die inhaltsgleiche Übernahme in EB RV 621…
…des Bundesgesetzes betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen vom 24. Oktober 1967 in der durch das Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden, vom 4. Dezember 2018 geänderten Fassung und von § 33 des Bundesgesetzes über die Besteuerung des Einkommens…
…des Bundesgesetzes betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen vom 24. Oktober 1967 in der durch das Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden, vom 4. Dezember 2018 geänderten Fassung und von § 33 des Bundesgesetzes über die Besteuerung des Einkommens…
…Steuersatz versteuert | (226) | | | | Summe SV-Beiträge - KZ 225 - KZ 226 | | | (230) | 1.012,37 | Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 | | | | | Entwicklungshelfer/innen gemäß § 3 Abs. 1 Z 11 lit…