weitere GZ. RV/6300013/2018 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Salzburg 2 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX, vertreten durch Dr. Bernhard Kettl, Nonntaler Hauptstraße 1, 5020 Salzburg, wegen der Finanzvergehen der…
…451; Leitner, Grundzüge des österreichischen Finanzstrafrechts, 83). Hinweise auf Straftaten sind aber noch kein Entdecken eines Finanzvergehens (VwGH 21.3.2002, 2001/16/0471). Solange aber ein objektiv erfassbares und tatsächlich wahrgenommenes Geschehen noch nicht zum Schluss auf ein im FinStrG vertyptes Finanzvergehen nötigt, sondern…
…waren, b) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale bereits ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war oder die Entdeckung der Verletzung einer zollrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war…
…die beschwerdeführende Partei frühestens erst ab der Kontrolle durch die Finanzpolizei am 16. Oktober 2019 mit der Entdeckung ihrer weiterhin betriebenen Tätigkeit durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und einer damit einhergehenden allfälligen Vorschreibung von Nachforderungen rechnen habe müssen bzw. erst ab der Kontrolle am 16…
…2008 bis 2010 unrichtig waren, ist nicht ersichtlich und angesichts der Ursache für die Kommunalsteuernachforderung auch nicht anzunehmen. Die Entdeckung der mangelhaften Selbstberechnung der Kommunalsteuer wäre daher nur bei einer Nachprüfung der Buchhaltung und des Rechenwerks sowie der Aufzeichnungen möglich gewesen. Eine solche Nachprüfung war…
…waren, b) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale bereits ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war oder die Entdeckung der Verletzung einer zollrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war…
…Korrektur. Die ***11*** musste daher bei entsprechender Würdigung der Sachlage mit der Tatentdeckung durch die prüfende Behörde rechnen. Der Beschwerdeführer geht hingegen davon aus, dass das Risiko einer erhöhten Entdeckungswahrscheinlichkeit nicht gegeben ist und begründet dies damit, dass Anfang April 2016 der Vorstand entschieden hat…
…waren, b) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale bereits ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war oder die Entdeckung der Verletzung einer zollrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war…
…waren, b) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale bereits ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war oder die Entdeckung der Verletzung einer zollrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war…
…waren, b) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale bereits ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war oder die Entdeckung der Verletzung einer zollrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war…
…Deponierecht, sonstige Rechte) 567.887,00 € betrage und auf das Kiesabbaurecht ein Anteil von 318.017,00 € entfalle. Die gesamte zum Zeitpunkt der Entdeckung des Bodenschatzes bekannte Abbaumenge sei mit 215.000,00 m³ ermittelt worden. In den Jahren 2011, 2012 und 2014…
…waren, b) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale bereits ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war oder die Entdeckung der Verletzung einer zollrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war…
…Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige Die Selbstanzeige ist rechtzeitig, insbesondere sind zum Zeitpunkt der Selbstanzeige weder wie auch immer geartete Verfolgungshandlungen gesetzt worden noch ist eine Entdeckung der Tat erfolgt. Die Offenlegung erfolgt im Zuge der Eröffnung der Außenprüfung, die für die Jahre 2012-2014 angekündigt wurde…
…oder finanzstrafrechtliche Verfehlungen zu verantworten. Da unseres Erachtens nur unglückliche Umstände zur Verhängung der Zwangsstrafe führten, das Versäumnis der Meldung umgehend nach Entdeckung behoben wurde und unseres Erachtens nur ein Versehen mit minimalstem Verschuldensgrad vorlag, ersuchen wir um Nachsicht der Zwangsstrafe, da diese auch unverhältnismäßig…
…keine steuerlichen oder finanzstrafrechtlichen Verfehlungen gehabt. Da nur unglückliche Umstände zur Verhängung der Zwangsstrafe geführt, das Versäumnis der Meldung umgehend nach Entdeckung behoben worden sei und es sich daher nur um ein Versehen handle, werde um Nachsicht der Zwangsstrafe ersucht, da diese auch unverhältnismäßig hoch…
…finanzstrafrechtliche Verfehlungen gehabt. Da nach Erachten der Beschwerdeführerin nur unglückliche Umstände zur Verhängung der Zwangsstrafe geführt hätten, das Versäumnis der Meldung umgehend nach Entdeckung behoben worden sei und nach Erachten der Beschwerdeführerin nur ein Versehen vorgelegen sei, werde um Nachsicht der Zwangsstrafe ersucht, da diese…
…FinStrG ist eine Verteuerung von im letzten Moment abgegebenen Selbstanzeigen für vorsätzlich und grob fahrlässig begangene Finanzdelikte, um einerseits eine Berichtigung schon vor einer zu erwartenden Entdeckung zu erwirken und andererseits einen größeren Anreiz zur Steuerehrlichkeit zu erzielen. Nach den Gesetzesmaterialien erscheint es nicht gerechtfertigt…
…es ihr zuzumuten gewesen, korrekte Angaben zu machen. Sie habe auch kurz vor Entdeckung der Tat nicht auf die beförderte Uhr hingewiesen. Die Beschuldigte habe die mitgeführte Uhr entgegen den Bestimmungen des Zollkodex der Union in das Zollgebiet verbracht, wodurch die Zollschuld, wie im Abgabenbescheid…
…ausgeführt, "Art. 124 UZK kann nicht entnommen werden, dass der Tatbestand des Abs. 1 Buchst. k nur vor Entdeckung der Zuwiderhandlung durch Zollbehörden zur Anwendung gelangen könnte. Auch ist Art. 124 Abs. 1 UZK keine Subsidiarität des Buchst. k gegenüber anderen Tatbeständen, etwa gegen über…
…und vermeintlich bereits abgesandte Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2012 nicht als eingelangt aufscheine. Er habe daher sofort nach Entdeckung gemeinsam mit dem Arbeitnehmerveranlagungsformular 2012 in Papierform ein Schreiben gesandt, welches vom Finanzamt als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu werten gewesen…