…als Gläubiger oder Empfänger bezeichnet werden, noch nicht gesichert. Rechtfertigen nämlich maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen nicht die Gläubiger bzw. Empfänger der abgesetzten Beträge sind, kann die Behörde den Abzug versagen (VwGH 28.02.2012, 2008/15/0005). Empfänger im Sinn des…
…bei der Disposition hinterlegt wurde welches dann dem Fahrer mitgegeben wurde. Per 15. Juli 2013 wurde die [Beschwerdeführerin] aufgefordert den jeweiligen Empfänger der als Betriebsausgabe geltend gemachten Beträge zu genau bezeichnen. In Beantwortung dieses Vorhaltes wurde von der steuerlichen Vertretung - ein Ausdruck des Internetauftritt der…
…erweise (Rz. 23). Das Bundesfinanzgericht hat die Beschwerdeführerin im fortgesetzten Verfahren mit Schreiben vom 07.12.2021 gemäß § 162 BAO aufgefordert, die Empfänger der aufgrund der gegenständlichen Rechnungen abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen, und darauf hingewiesen, dass die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen sind, soweit die…
…des in der Wiener Baubranche aufgetretenen "Anlassfalles 'System M'" (siehe Seite 2 des Schreibens des steuerlichen Vertreters vom 26.01.2018), ob die Rechnungsaussteller die Erbringer der in Rechnung gestellten Leistungen an die Beschwerdeführerin und somit die Empfänger der abgesetzten Beträge waren. - Rechnungen der Rechnungsausstellerin…
…als Gläubiger oder Empfänger bezeichnet werden, noch nicht gesichert. Rechtfertigen nämlich maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen nicht die Gläubiger bzw. Empfänger der abgesetzten Beträge sind, kann die Behörde den Abzug versagen (VwGH 28.02.2012, 2008/15/0005). Empfänger im Sinn des…
…die belangte Behörde bis zum Abschluss der Außenprüfung keinerlei Feststellungen darüber treffen, warum eine steuerlich nicht geltend gemachte Ausgabe der Empfängerbenennungsverpflichtung gemäß § 162 BAO unterliegen soll. § 162 BAO hingegen betrifft Ausgaben, die prinzipiell steuerlich abzugsfähig sind und die die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnen…
…die Außenprüfung hat daher von ihrem Ermessen, vom Geschäftsführer der Bf. die genaue Bezeichnung der Empfänger der abgesetzten Beträge zu verlangen, zu Recht Gebrauch gemacht. Diesem Verlangen wurde nicht nachgekommen, weshalb die Folgen des § 162 BAO von der Bf. zu tragen sind. Zum Vorsteuerabzug gemäß…
…des Empfänger voraus, weil diese Rechtsfolge erst dann eintreten kann, wenn der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde verlangten Angaben verweigert hat oder ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wurde, dass die Personen, die vom Abgabenpflichtigen benannt wurden, nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge…
…mit weiteren Nachweisen) ist weiters der Abzug von Schulden und Aufwendungen mit der Namhaftmachung von Personen, die als Gläubiger oder Empfänger bezeichnet werden, noch nicht gesichert. Rechtfertigen nämlich maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die genannten Personen nicht die Gläubiger bzw. Empfänger der abgesetzten Beträge sind…
…die Beschwerdeführerin und somit nicht die Empfänger der abgesetzten Beträge waren, weshalb die beantragten Absetzungen gemäß § 162 Abs. 2 BAO körperschaftsteuerlich zu Recht nicht anerkannt wurden. Dabei durfte in dem Erkenntnis jedoch offen bleiben, ob die in den Rechnungen ausgewiesenen Beträge als "Schwarzlöhne" an nicht…
…bezahlt (siehe Seite 4 und 21 der Niederschrift mit ***A*** ***X*** sen. vom 20.08.2019 [OZ 39]). Rechnungen für Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Gebäuden der Beschwerdeführerin (Beträge netto): | | Rechnungs-nummer | Rechnungs-datum | Leistungs-zeitraum | Betrag | Geschäftslokal ***Geschäftsadressse…
…Antwort auf die E-Mail des Prüfers vom 04.01.2016 [OZ 122/51]) zur Firma "***T***" den Namen "Herr ***J*** ***C*** - Adresse wie auf der Rechnung angegeben" als Empfänger. Am 14.04.2016 fand eine Besprechung mit ***X*** ***X*** und dem steuerlichen Vertreter statt…
…Empfänger der abgesetzten Beträge sind, hat die Behörde den Abzug zu versagen (VwGH 28.05.2009, 2008/15/0046; VwGH 14.10.2010, 2008/15/0124). Gemäß § 138 Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung…
…17.11.2005, 2001/13/0247). 1. Vor diesem Hintergrund ist zur ***3*** Bau Kft und zur ***7*** Kft auszuführen: Die Bf. hat mit der Bekanntgabe dieser beiden ungarischen Unternehmen als Empfänger der abgesetzten Beträge der Aufforderung gem. § 162 BAO nicht entsprochen, da diese erwiesenermaßen…
…aufgrund des zusätzlichen Begehrens der Abgabenbehörde zur Verhängung eines Zuschlages gemäß § 22 Abs. 3 KStG 1988 hat das Bundesfinanzgericht mit Schreiben vom 28.11.2023 (OZ 95) die Beschwerdeführerin aufgefordert, den Empfänger der aufgrund der Rechnungen der ***LBP-GmbH*** abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen und…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist mit der Namhaftmachung von Personen, die als Empfänger bezeichnet werden, ein Abzug von Ausgaben noch nicht gesichert. Rechtfertigen maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind, kann der Abzug in freier Beweiswürdigung zu…
…mit den in Rechnung gestellten Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Gebäuden beauftragt), dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht (es erfolgte aufgrund Unbekanntheit keine Versteuerung beim wahren Empfänger der abgesetzten Beträge). Zur ***Rechnungsausstellerin-R*** (die im zeitlichen…
…Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen. Mit Ergänzungsvorhalt an den Beschwerdeführer vom 4.2.2012 wurde wie folgt ausgeführt: "1. Durch die Amtspartei wurde ein Ordner betreffend die ***15*** GmbH im Original vorgelegt. Sollten Sie Akteneinsicht nehmen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Der…
…abgesetzten Beträge beim Empfänger versteuert werden müssen und diese Empfänger im Dunkeln bleiben, hat die Abgabenbehörde das ihr zukommende Ermessen richtig ausgeübt. War aber die Anwendung des § 162 BAO zulässig, so bleibt für die Glaubhaftmachung iSd § 138 BAO bzw. für eine Schätzung (§ 184 BAO) der…
…geleistet und andrerseits die Gegenleistung empfangen hat (VwGH 14.10.10, 2008/15/0124). Durch die Empfängernennung ist daher die Abzugsfähigkeit dann nicht gewährleistet, wenn maßgebl Gründe die Vermutung rechtfertigen, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind (s VwGH 28…