Die Beschwerdeführerin hätte daher im Jahr 2015 den Zugang des Hengstes mit € 14.705,63 als gleichzeitig mit der Aufnahme ins Anlageverzeichnis als Betriebseinnahme, die Transportkosten und die Absetzung für Abnutzung als Betriebsausgaben ansetzen sollen. Da das Ansetzen der Betriebseinnahme unterblieben ist, hat das…
(5) Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht oder nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht oder nicht mehr handlungsfähig…
Aber auch das Unionsrecht führt zu keinem anderen Ergebnis als zur Steuerpflicht der von der Bf an den SGV verrechneten und vereinnahmten Kostenersätze. Nach Art 9 Abs 1 MwStSystRL gilt als Steuerpflichtiger, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbstständig ausübt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache BF, Adr1, vertreten durch STB, Adr2, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 27.10.2011, St.Nr. xxxx (nunmehr yyyy), betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2008 bis 2010 zu Recht…
das gesamte Verhalten der GesGf. und der Bf. sowie die Äußerungen der steuerlichen Vertreterin im Rahmen der AP den nun in der Beschwerde vorgebrachten Argumenten sowie den - erst nachträglich angefertigten - Darlehensverträgen diametral entgegen. Während die Bf. keinerlei für die Gewährung von Darlehen in dieser Höhe…
…Spielbankbetrieben in der Regel um Erwerbsgesellschaften handelt, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden, und der im Glücksspielgesetz nicht näher definierte Einnahmenbegriff eines solchen Unternehmens ist daher nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen auszulegen. Betriebswirtschaftlich ist unter einer Bruttoeinnahme eine Rechengröße zu verstehen, aus der sich nach Abzug weiterer Aufwandposten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 28. Mai 2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt, alle datiert vom 28. April 2014, betreffend Einkommensteuer 2008 bis 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen die…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Selbst wenn man die Unternehmereigenschaft der ***Bezeichnung Person1*** verneinen sollte, so würde dies die Betriebsprüfung nicht zum Ziel führen. Auch dann wäre die Lieferung umsatzsteuerlich nicht der Berufungswerberin zuzurechnen. Das Umsatzsteuergesetz knüpft die Steuerpflicht im Haupttatbestand an die Absatzleistung von Unternehmern. Leistungen, die nicht von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juni 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr "Finanzamt Österreich") vom 21. Mai 2015 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Vertreter, vom 22. November 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 20. Oktober 2016 betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht…
…2006 | 545.523,95 | 2007 | 516.347,53 | 2008 | 552.214,54 Von Seiten der Beschwerdeführerin wird im Wesentlichen entgegnet, dass die Einnahmen des Reinigungsunternehmens die Ausgaben der Beschwerdeführerin reduzieren und dies den Einnahmenbegriff des § 2 Abs 1 KStG erfülle…
…2012 | 675.037,39 | 2013 | 679.101,88 | 2014 | 469.871,74 Von Seiten der Beschwerdeführerin wird im Wesentlichen entgegnet, dass die Einnahmen des Reinigungsunternehmens die Ausgaben der Beschwerdeführerin reduzieren und dies den Einnahmenbegriff des § 2 Abs 1 KStG erfülle…
…zur Spielbankabgabe fest, dass der damals in § 27 GSpG 1962 im Glücksspielgesetz nicht näher definierte Einnahmenbegriff eines solchen Unternehmens nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen auszulegen ist und die Jahresbruttospieleinnahmen die Rechengröße ist, die sich aus dem Unterschied zwischen Spieleinnahmen und den Spielausgaben eines Kalenderjahres ergibt. Auch aus…
…stelle ihrer Art nach eine Rechtsverkehrsteuer dar, mit welcher der Abschluss bestimmter Glücksverträge besteuert werde. Für an den ertragsteuerlichen Einnahmenbegriff angelehnte Überlegungen bestehe daher kein Raum. Dass vom Anbieter zur Verfügung gestellte und vom Teilnehmer verwendete Boni bzw. Gutscheine als Einsätze anzusehen und bei der…
…stellt ihrer Art nach eine Rechtsverkehrsteuer dar, mit welcher der Abschluss bestimmter Glücksverträge besteuert wird. Für an den ertragsteuerlichen Einnahmenbegriff angelehnten Überlegungen besteht daher kein Raum. Dass vom Anbieter zur Verfügung gestellte und vom Teilnehmer verwendete Boni bzw. Gutscheine als Einsätze anzusehen und bei der…
…zur Gänze in Österreich versteuert. Der Dienstnehmer hatte auf die von den Prüfungsorganen ermittelten Grundlagen und Abgabennachforderungen weder Einfluss noch Einsicht. Ihm nun die fiktive Differenz als geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis steuerpflichtig zu stellen, ist gesetzeswidrig. Einnahmenbegriff § 15 EStG Gem. § 15 EStG zählen zu…
…2012 | 675.037,39 | 2013 | 679.101,88 | 2014 | 469.871,74 Von Seiten der Beschwerdeführerin wird im Wesentlichen entgegnet, dass die Einnahmen des Reinigungsunternehmens die Ausgaben der Beschwerdeführerin reduzieren und dies den Einnahmenbegriff des § 2 Abs 1 KStG erfülle…
…2006 | 545.523,95 | 2007 | 516.347,53 | 2008 | 552.214,54 Von Seiten der Beschwerdeführerin wird im Wesentlichen entgegnet, dass die Einnahmen des Reinigungsunternehmens die Ausgaben der Beschwerdeführerin reduzieren und dies den Einnahmenbegriff des § 2 Abs 1 KStG erfülle…