…handle es sich es sich bei den Beträgen unter "Einlagen" um jenen Teil der Gesamtbankeingänge, die nicht unter Miete, Lohn, AMS Bezüge, Familienbeihilfe, Versicherungsentschädigungen, Krankengeld, Finanzamt oder Kreditauszahlung fallen. Die "Einlagen" seien daher Bankeingänge mit ungeklärter Herkunft. In der Stellungnahme vom 12.12.2019 entgegnete…
…nur exemplarisch gezeigt worden, was für eine Befundaufnahme ausreiche. Dass die Umsatzträchtigkeit der einzelnen DS von ihrem aktuellen Zustand abhing, dass bei ungenügender Aktualisierung und ungeklärter Herkunft der Daten (siehe unten) ihr Erlöspotential, ihr zukünftiger "Marktwert", überhaupt nicht beurteilt werden konnte, fand im GA keine…
…2 Vermögensdeckungsrechnung ln den Jahren 1999, sowie 2002 bis 2005 wurden vom Gesellschafter-Geschäftsführer B C-D Einlagen in das Unternehmen geleistet, deren Herkunft bis zur Schlußbesprechung nicht aufgeklärt werden konnten. Tz. 3 Kalkulationsdifferenzen Bei einer detaillierten Spartenkalkulation wurden durch die BP im gesamten Prüfungszeitraum…
…27.2.2014, 2009/15/0212 ). Laut Tz. 2 des Betriebsprüfungsberichtes wurden in den Jahren 1999 sowie 2002 bis 2005 vom Gesellschafter-Geschäftsführer B C-D Einlagen in das Unternehmen geleistet, deren Herkunft nicht aufgeklärt werden konnte, und zwar (Stellungnahme der Betriebsprüferin): [Grafik] Hierzu…
…entnehmen ist, wurde am 28.11. 2012 betreffend der gegenständlichen Umsatzsteuerbeträge der Jahre 2008-2010 (in noch festzustellender Höhe; wegen ungeklärter Einlagen) ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Wie den Firmenbuchauszügen zu entnehmen ist, war der Bf alleiniger Geschäftsführer, Gesellschafter und Kommanditist dieser KG. Rechtslage und Erwägungen § 9…
…T**** nicht ausreichend, um dieses Darlehen zu finanzieren. Ein Nachweis der Herkunft der Geldmittel zur Finanzierung der Einlagen in der Höhe von € 100.200 ist somit misslungen. Es handelt sich daher insoweit um einen ungeklärten Vermögenszuwachs. Rechtlich folgt daraus: Gemäß § 184 Abs 1 BAO…
…dass die festgestellten ungeklärten Bareinzahlungen aus einer laufenden Einkunftsquelle im Prüfzeitraum stammten als aus jahrzehntealten Veranlagungen. Gerade das ungewöhnliche und äußerst unwahrscheinliche Vorbringen des Bf. verlange nach einem Nachweis durch den Steuerpflichtigen. Auch die vorgelegten Sparbücher erbächten keinen Nachweis der Herkunft des in Streit stehenden…
…nicht feststellbar, dass es sich bei diesem Betrag nicht um Einkünfte aus der unternehmerischen Tätigkeit des Bf gehandelt hat. Beweiswürdigung Die getroffenen Feststellungen stützen sich auf die Aktenlage. Zur ungeklärten Herkunft der € 60.000,00 siehe im Folgenden. Rechtsgrundlagen § 184 BAO lautet: 3. Schätzung…
…konnte, bedeutet nicht, dass damit auch die Herkunft der Mittel für die übrigen 1.487.626,83 Euro aufgeklärt wäre, gilt doch für die Beurteilung von Vermögenszuwächsen als geklärt oder ungeklärt keinerlei Überwiegensprinzip. Zurechnung der Vermögenszuwächse zu den Einkünften des Bf. 14. Wie bereits ausgeführt…
…erfolgten zahlreiche Eingänge auf das Bankkonto, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist. [...] In einer Besprechung am 08.03.2013 wurden die Bareingänge mit dem Pflichtigen und deren steuerlichen Vertretung durch besprochen und einige der Eingänge (in Summe € 33.100,00) konnten glaubhaft gemacht werden…
…Paraguay bestehe kein Doppelbesteuerungsabkommen. Für den Prüfungszeitraum ging der Prüfer davon aus, dass in Paraguay erzielte und in Österreich steuerpflichtige Einkünfte mit der Zuschätzung der ungeklärten Einlagen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb erfasst seien. Die Feststellung blieb daher steuerlich folgenlos. Die Prüfung ergab folgendes steuerliches…
…Ausführungen des Finanzamtes in der Beschwerdevorentscheidung betreffend die ungeklärten Bareinlagen ein, es übersehe, dass die Vermutung von Schwarzgeschäften eben nicht zutreffe und es daher auch nicht darum gehen könne, einzelne Geschäfte nachzuweisen sondern darzutun, dass eine ausreichende Deckung der Einlagen vorhanden gewesen sei. Zu den…
…Prüfer (Finanzamt) statt. Dabei blieben die Parteien im Wesentlichen bei ihren Standpunkten und den dazu bereits mehrfach vorgebrachten Argumenten. Zum Streitpunkt „ungeklärte Bareinlagen“ wurde seitens der Bf. bestätigt, dass die Herkunftserklärungen „Einnahmen Gattin“ sowie „Ominöse Kassabuchungen“ nur das Verrechnungskonto und damit die Bf. betrafen (nicht…
…verhalten, ihm nachzuweisen, wie er die ungeklärten Zuwächse hätte verdienen können (VwGH 24. 11. 1987, 86/14/0098, ÖStZB 1988, 306 sowie VwGH 16. 6. 1951, 301/47; 14. 10. 1955, 572/53). Die Beweislast für die Herkunft von Mitteln, die die erklärten Erlöse übersteigen…
…Einkommensteuerbescheide 2017 bis 2019 als unbegründet abgewiesen. In der gesondert ergangenen Begründung wurde die vorgenommene Schätzung mit dem unaufgeklärt gebliebenen Vermögenszuwachs untermauert. Die Behörde zweifle die Liquidität des Beschwerdeführers für die Bestreitung der als Darlehen bezeichneten Einlagen in die ***4*** GmbH an, wobei zweifelsfrei feststehe…
…wird. Dass eine Fremdüblichkeit nicht vorliegt dürfte mangels Erfahrungen des Unternehmers und korrekter Beratung durch den damaligen Steuerberater korrekt sein. Allerdings ist der folgerichtige Rückschluss daraus bestenfalls eine verdeckte Einlage, nicht hingegen ein ungeklärter Vermögenszuwachs. Wie kann für eine Schätzung eine Vermögenszuwachsrechnung herangezogen werden, wenn…
…3.1982, 81/13/0072). Kann die Mittelherkunft für Einlagen der Gesellschafterin auf dem Gesellschafterverrechnungskonto nicht aufgeklärt werden, weil ohne weiteren Nachweis lediglich behauptet wird, es handle sich um Geldgeschenke der Eltern, so ist dieser ungeklärte Vermögenszuwachs als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln(siehe UFSW, 30…
…Auch die Herkunft von allenfalls vorhandenen Bargeldbeträgen blieb ungeklärt, insbesondere machte der Beschwerdeführer keine Angaben zur Herkunft und Bezahlung des Differenzbetrages zwischen dem Kaufpreis und dem aufgenommenen Darlehensbetrag für anlässlich des Erwerbes der Liegenschaft in Buch 70 im Jahr 2000 oder zur Untermauerung seiner Behauptung…
…765.55 Der Prüfer des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs - AD ***12*** ***11*** - kommt zu einem von ihm errechneten fraglichen Betrag in der Höhe von EUR 8,354.765,55 ungeklärter Mittelherkunft. Vorab ist festzuhalten, wieso EUR 8,354.765,55 als ungeklärter Herkunft angesehen werden…
…765.55 Der Prüfer des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs - AD ***12*** ***11*** - kommt zu einem von ihm errechneten fraglichen Betrag in der Höhe von EUR 8,354.765,55 ungeklärter Mittelherkunft. Vorab ist festzuhalten, wieso EUR 8,354.765,55 als ungeklärter Herkunft angesehen werden…