…dem österreichischen KVG vergleichbaren deutschen Rechtslage führte der BFH in seinem Beschluss vom 27.12.1995, I B 74/95 aus, dass eine werterhöhende und gesellschaftssteuerpflichtige Eigenkapitalzufuhr auch dann vorliege, wenn ein Gesellschafter gegenüber seiner Gesellschaft auf seine uneinbringliche Forderung verzichtet. Er stellte weiter fest…
…Demgegenüber hat das Bankenkonsortium in einem Antwortschreiben vom 18.5.2009 die Finanzierung weiterhin abgelehnt, weil noch keine rechtsverbindlichen Zusagen hinsichtlich der unabdingbaren Eigenkapitalzufuhr vorlägen. In der Folge kommt es zwischen dem Banken-Kernkonsortium und der X-AG zu der Grundsatzeinigung vom 25. Mai 2009…
… 231 Abs. 2 Z 20 HGB. 3.10 Die Aufnahme weiterer atypisch-stiller Gesellschafter, Kapitalerhöhungen, Gesellschafterzuschüsse, sonstige Eigenkapitalzuführungen, die Ausgabe von Genussrechten oder von anderen Beteiligungsrechten, die Einfluss auf die Beteiligungsquote des atypisch stillen Gesellschafters an Gewinn, Verlust und Abschichtungsguthaben haben, bedürfen jedenfalls der vorherigen…
… Ressler/Stürzlinger in L/S/S, § 8 Tz 51). Die inhaltlichen Kriterien zielen auf die wirtschaftliche Notwendigkeit der Eigenkapitalzufuhr ab (vgl Ressler/Stürzlinger in L/S/S, § 8 Tz 52). Die Judikatur und Verwaltungspraxis sind hingegen sehr streng und stellen nur auf formale Kriterien ab…
…Eigenkapitalquote im Prüfungszeitraum aus (ie 2012: 11,2%; 2013: 17,8% und 2014: 4,9%). Aus der Sicht der Gesellschafter der Bf. sei eine Eigenkapitalzufuhr in 2012 bzw. in den Vorjahren objektiv nicht gewollt gewesen, was einerseits aus der klaren Ausgestaltung als Fremdkapital und andererseits…
…2012: 11,2%, 2013: 17,8% und 2014: 4,9%) aus. Aus der Sicht der Gesellschafter der Bf. sei eine Eigenkapitalzufuhr in 2011 objektiv nicht gewollt gewesen, was einerseits aus der klaren Ausgestaltung als Fremdkapital und andererseits aus der Tatsache ersichtlich werde, dass in den…
…436.221,80) war die Beschwerdeführerin im Sinn des § 67 IO überschuldet (!). Nur durch (außertourliche) Hilfsmaßnahmen der ***1*** (Patronatserklärung und Eigenkapitalzufuhr), bei denen es sich fallkonkret - entgegen der Auffassung des Finanzamts - eben um keine all tägliche Konzernfinanzierung, sondern um eine außerordentliche Rettungsmaßnahme gehandelt hat - konnte…
… 67 Abs. 2 IO zahlungsunfähig gewesen. Nur durch die außertourliche Hilfsmaßnahme der ***1*** in Form der Patronatserklärung und Eigenkapitalzufuhr hätte der Fortbestand der bf. Partei gesichert und deren Insolvenz vermieden werden können. Aus diesem Grund sei von einer persönlichen Unbilligkeit in Form einer Existenzgefährdung auszugehen…
…wenn die Darlehenshingabe für die Gesellschaft objektiv den wirtschaftlichen Erfolg habe, Eigenkapital zu ersetzen, und daher eine Eigenkapitalzufuhr das wirtschaftlich Gebotene gewesen wäre. Abzustellen sei auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Darlehenszuzählung. Umstände zur Rechtfertigung einer Umdeutung würden hier nicht vorliegen. Zu Tz 5 Forderung…
…wo welche Versorgungsabsicht bestanden habe. Die Bf sollte mit Vermögen der Privatstiftung, das dieser durch Eigenkapitalzufuhr zur Verfügung gestellt worden sei, wirtschaftlich sinnvolle Immobilieninvestitionen tätigen und entsprechend Geld verdienen. Nur zwischen der Privatstiftung und dem Stifter sollte eine Versorgung insofern geschehen, als dass aus der…
…Bei der im Jahre 2005 erfolgten Gewährung der indirekten Gesellschafterzuschüsse habe die Gesellschaft und die Großmuttergesellschaft, die ***5***, bei der Kostenkalkulation für diese Eigenkapitalzufuhr darauf vertraut, dass entsprechend dieser Rechtsansicht keine Gesellschaftsteuer anfallen werde. Eine mit Gesellschaftsteuer belastete Eigenmitteifinanzierung hätte die ohnedies knappen Margen verschlechtert…
…1*** ***2*** ***3*** an die Beschwerdeführerin die auf Grund der Änderung der Stiftungsurkunde der ***1*** ***2*** ***3*** vom 11. Oktober 2011 als Eigenkapitalzufuhr gewertet und in den Bescheid miteinbezogen hat. Dies betrifft sowohl die im Jahr 2011 als auch die im Jahr 2012 geleisteten Zahlungen…
…Rechtsprechung sei die in Form einer unecht stillen Gesellschaftseinlage erfolgte Mittelzuführung an eine Kapitalgesellschaft durch einen Gesellschafter, die in wirtschaftlicher Sicht einer Dauerwidmung von notwendigem Kapital für Gesellschaftszwecke der Gesellschaft entspräche, steuerrechtlich als Eigenkapitalzufuhr zu betrachten. Eine Mitunternehmerschaft werde dann nicht anerkannt, wenn das Kapital…
…BFH in seinem Beschluss vom 27.12.1995, I B 74/95, aus, dass eine werterhöhende und gesellschaftsteuerpflichtige Eigenkapitalzufuhr auch dann vorliege, wenn ein Gesellschafter gegenüber seiner Gesellschaft auf seine uneinbringliche Forderung verzichtet. Er stellte weiter fest, dass das Eigenkapital der Gesellschaft in einem solchen…
…Bilanzverlust), die gebundenen und freien Rücklagen sowie die unversteuerten Rücklagen. Als adaptierte konsolidierte Bilanzsumme ist die Bilanzsumme der Konzernbilanz um den enthaltenen Ansatz des Firmenwertes aus der oben erwähnten Verschmelzung zu kürzen. Der Konsolidierungskreis entspricht für die Beurteilung der gebotenen Eigenkapitalzufuhr auch künftig jenem, wie…
…gewesen. Die Erkennbarkeit sei auch deshalb nicht gegeben gewesen, weil das partiarische Darlehen als Fremdkapital ausgewiesen worden sei. Typischerweise unterliege die Eigenkapitalzufuhr der Gesellschaftsteuer. Außerdem habe er für die Besorgung seiner österreichischen Steuerangelegenheiten einen österreichischen Steuerberater beauftragt, mit dem er regelmäßig in Kontakt stehe. Der…
…also Fremdkapital erreicht werden sollte. Darüber hinaus kann bei dem vorliegenden Sachverhalt durchaus von der wirtschaftlichen Notwendigkeit der Eigenkapitalzufuhr ausgegangen werden. Der auflösend bedingte Forderungsverzicht ist daher gesellschaftsrechtlich veranlasst und ist ungeachtet der Bezeichnung als Darlehen als Einlage zu qualifizieren. Der Zuschuss erhöht die Anschaffungskosten…
…Eigenkapital der Kapitalgesellschaft wird durch den Forderungsverzicht erhöht. Dies gilt auch dann, wenn bereits vor dem Verzicht eine Überschuldung bestand. Der Wert der Eigenkapitalzufuhr wird nicht durch den Wert begrenzt, der für den Gesellschaftsanteil am Markt nach dem Forderungsverzicht erzielt werden kann. Nach § 7 Z…
…Eigenkapital der Kapitalgesellschaft wird durch den Forderungsverzicht erhöht. Dies gilt auch dann, wenn bereits vor dem Verzicht eine Überschuldung bestand. Der Wert der Eigenkapitalzufuhr wird nicht durch den Wert begrenzt, der für den Gesellschaftsanteil am Markt nach dem Forderungsverzicht erzielt werden kann. Nach § 7 Z…
…Eigenkapital der Kapitalgesellschaft wird durch den Forderungsverzicht erhöht. Dies gilt auch dann, wenn bereits vor dem Verzicht eine Überschuldung bestand. Der Wert der Eigenkapitalzufuhr wird nicht durch den Wert begrenzt, der für den Gesellschaftsanteil am Markt nach dem Forderungsverzicht erzielt werden kann. Nach § 7 Z…