…Union erfolgen. Auch diese Voraussetzung wird als konstitutiv für die Herbeiführung der Freistellungswirkung der AGVO angesehen. Dies würde bedeuten, dass das Durchführungsverbot gemäß Art 108 Abs 3 Satz 3 AEUV durch die unvollständige Anzeige wiederauflebt (Schriften zum Verwaltungsrecht, Behlau/Lutz/Schütt, Klimaschutz durch Beihilfen, S…
…Der Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat. (2) „Neue Beihilfen“ – zu denen auch die Einschränkung nach dem BBG 2011 gehört – sind grundsätzlich anzumelden (zu notifizieren). Art 3 („Durchführungsverbot“) der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 führt aus…
(3) Werden Beihilfen trotz unterlassener Notifikation durchgeführt, so handelt es sich um rechtswidrige Beihilfen, die gegen Artikel 108 Abs 3 Satz 3 AEUV (Durchführungsverbot) verstoßen, wonach der betreffende Mitgliedstaat die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen darf, bevor die Kommission eine abschließende Entscheidung erlassen hat. Eine (nachträgliche…
…ist darauf zu verweisen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gegen die Vergütung von Energieabgaben nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2004 keine Bedenken im Hinblick auf das Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 AEUV bestehen (vgl. VwGH 20.06.2012…
…auf die Beurteilung der Vergütung für Produktionsbetriebe auswirken. Wenn die Bf. rügt, das Durchführungsverbot von Beihilfen sei unmittelbar anwendbares Unionsrecht und begründe Rechte der Einzelnen, die von den nationalen Gerichten zu beachten sind, erlaubt sich das Bundesfinanzgericht neben dem Hinweis auf die dazu ergangene unmissverständliche…
…Frist vor. b. Durchführungsverbot Art 108 AEUV (s auch Art 1 lit b und lit c der Verordnung [EU] 2015/1589 [Beihilfenverfahrens-VO]) unterscheidet zwischen bestehenden Beihilfen (Art 108 Abs 1 AEUV) und neuen Beihilfen (Art 108 Abs 3 AEUV). Bestehende Beihilferegelungen werden von der…
…am 3.8.2016, RV/5100360/2013, entschieden habe, dass die ENAV für 2011 dem beschwerdeführenden Dienstleistungsbetrieb in Beachtung des Durchführungsverbots und der unionsrechtskonformen Auslegung zur Gänze (und nicht nur für den Monat Januar 2011) zustehe. Die Bf. beantragte daher, ihren Anträgen vom 1.12…
…die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 9. März 2004, 2005/565/EG, ABI. 2005 L 190/13, wonach im Hinblick auf das Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, BGBl. III Nr. 86/1999) keine Bedenken gegen die…
…beseitigt werden können. Die Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung sei infolge des Vorranges des Unionsrechts verpflichtend. Der Gerichtshof habe weiters klargestellt, dass die unmittelbare Anwendbarkeit des Durchführungsverbots jede Beihilfe betreffe, die durchgeführt werde, ohne dass sie angezeigt worden sei. Daher könne festgehalten werden, dass nach dem…
…nicht durchgängig den Kriterien der Europäischen Kommission entspricht und es infolge der Durchführung zu einer (nicht von der Genehmigungsentscheidung umfassten) Ausweitung der Förderungen kommt. Da das aus Art 108 Abs 3 AEUV resultierende Durchführungsverbot, welches die Gewährung einer nicht notifizierten oder nicht genehmigten Beihilfe verbiete…
…2009/15/0172, ausgeführt, dass sich aus dem unionsrechtlichen Durchführungsverbot "von Vornherein nichts gewinnen" lässt, da Dienstleistungsbetriebe nicht mehr im Anwendungsbereich der geänderten Energieabgabenvergütungsregelung stehen und man sich als Schuldner einer Abgabe nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH nicht darauf berufen kann, dass die Befreiung…
…dass auch die Rückforderung einer gegen das Durchführungsverbot iSd Art 108 Abs 3 Satz 3 AEUV verstoßenden rechtswidrigen Beihilfe (s dazu ausführlich im Folgenden unter Punkt 3.1.3.b) grundsätzlich - vorbehaltlich der Grundsätze der Effektivität und der Äquivalenz - nach den im anwendbaren nationalen Recht…
…Annahme eines gemeinsamen Handelns von ***Natürliche Person 2*** und von ***Natürliche Person 1*** ausschlaggebenden tatsächlichen Umständen. Auch das Unternehmen ***GmbH 6*** wurde von der belangten Behörde somit zu Recht in den Unternehmensverbund ***Natürliche Person 1*** miteinbezogen. (ii) Verstoß gegen das Durchführungsverbot Wie oben dargelegt wurde…
…Annahme eines gemeinsamen Handelns von ***Natürliche Person 2*** und von ***Natürliche Person 1*** ausschlaggebenden tatsächlichen Umständen. Auch das Unternehmen ***GmbH 6*** wurde von der belangten Behörde somit zu Recht in den Unternehmensverbund ***Natürliche Person 1*** miteinbezogen. (ii) Verstoß gegen das Durchführungsverbot Wie oben dargelegt wurde…
…Annahme eines gemeinsamen Handelns von ***Natürliche Person 2*** und von ***Natürliche Person 1*** ausschlaggebenden tatsächlichen Umständen. Auch das Unternehmen ***GmbH 6*** wurde von der belangten Behörde somit zu Recht in den Unternehmensverbund ***Natürliche Person 1*** miteinbezogen. (ii) Verstoß gegen das Durchführungsverbot Wie oben dargelegt wurde…
…als Unternehmen anzusehen sein (vgl Arhold in Säcker/Karpenstein/Ludwigs [Hrsg], Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht4 [2022] Art 107 AEUV Rz 501 mwH). (ii) Verstoß gegen das Durchführungsverbot Wie oben dargelegt wurde, lagen die mit den angefochtenen Bescheiden rückgeforderten Beihilfen zur Gänze oberhalb der Beihilfeobergrenze nach…
…dass die Kommission keine Rückforderung der Beihilfe anordnen wird. Angesichts der zwingenden Natur des Artikels 108 Absatz 3 AEUV kann sich ein Mitgliedstaat, dessen Behörden eine Beihilfe unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot gewährt haben, nicht darauf berufen, dass durch diesen Verstoß bei einem Beihilfeempfänger das…
…dass die Kommission keine Rückforderung der Beihilfe anordnen wird. Angesichts der zwingenden Natur des Artikels 108 Absatz 3 AEUV kann sich ein Mitgliedstaat, dessen Behörden eine Beihilfe unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot gewährt haben, nicht darauf berufen, dass durch diesen Verstoß bei einem Beihilfeempfänger das…
…dass die Kommission keine Rückforderung der Beihilfe anordnen wird. Angesichts der zwingenden Natur des Artikels 108 Absatz 3 AEUV kann sich ein Mitgliedstaat, dessen Behörden eine Beihilfe unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot gewährt haben, nicht darauf berufen, dass durch diesen Verstoß bei einem Beihilfeempfänger das…
…dass die Kommission keine Rückforderung der Beihilfe anordnen wird. Angesichts der zwingenden Natur des Artikels 108 Absatz 3 AEUV kann sich ein Mitgliedstaat, dessen Behörden eine Beihilfe unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot gewährt haben, nicht darauf berufen, dass durch diesen Verstoß bei einem Beihilfeempfänger das…