… 57 und 58 sind 1. bei einer Abgabenpflicht gemäß § 57: -der Konzessionär (§ 17 Abs. 6) oder der Bewilligungsinhaber (§ 5); -bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler (Abs. 5) sowie im Falle von Ausspielungen mit Glücksspielautomaten der wirtschaftliche…
…GSpG mangle. § 59 Abs. 2 GSpG nenne als Abgabenschuldner den Konzessionär (§ 17 Abs. 6 GSpG), den Bewilligungsinhaber (§ 5 GSpG), den Vertragspartner des Spielteilnehmers, den Veranstalter einer Ausspielung sowie den Vermittler, welche letztere drei als jene Fälle zusammengefasst seien, in denen ein Berechtigungsverhältnis fehle. In dieser…
Konzessionäre und Bewilligungsinhaber sind gegenüber Nichtkonzessionären nicht steuerlich begünstigt: Das zeigt sich insbesondere, wenn man das Glücksspielmonopol samt Konzessionssystem "wegdenken" würde, dann würden statt Konzessions- und Spielbankabgabe Glücksspielabgaben in ungefähr gleicher Höhe anfallen. Das gilt umso mehr für den Bereich der Glücksspielabgaben gemäß § 57 GSpG…
- der Konzessionär (§ 17 Abs. 6) oder der Bewilligungsinhaber (§ 5); - bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler (Abs. 5) sowie im Falle von Ausspielungen mit Glücksspielautomaten der wirtschaftliche Eigentümer der Automaten zur ungeteilten Hand. 2. … (3) Die…
…2 Z 1 TS 2 GSpG diejenigen Personen, die unmittelbar oder mittelbar den Glücksspielabgabenauslöseeffekt setzen. Durch diese Bestimmung wird der Veranstalter bzw. wirtschaftliche Eigentümer des Glücksspielautomaten dem Lotterienkonzessionsinhaber und Bewilligungsinhaber gemäß § 5 GSpG gleichgestellt. Es ist üblich, dass die materiellen Abgabenvorschriften die Person des Steuerschuldners…
…Die Bf. kann sich daher nicht hinsichtlich der 16% vom Einsatz auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz berufen. Wie bereits dargestellt, sind sowohl Konzessionäre und Bewilligungsinhaber nach mehreren Bestimmungen glücksspielabgabenpflichtig, ebenso wie die Bf. auch. Ebenso machte eine unerwartete und rasche Abänderung des Steuerrechtes eine Vorbereitung der Bf…
….... Gemäß § 59 Abs. 2 GSpG sind Schuldner der Abgaben nach §§ 57 und 58 • der Konzessionär (§ 17 Abs. 6) oder der Bewilligungsinhaber (§ 5); • bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler (Abs. 5) .... zur ungeteilten Hand. Gemäß § 59 Abs…
… 57 und 58 sind 1. bei einer Abgabenpflicht gemäß § 57: - der Konzessionär (§ 17 Abs. 6) oder der Bewilligungsinhaber (§ 5); - bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler (Abs. 5) sowie im Falle von Ausspielungen mit Glücksspielautomaten der wirtschaftliche…
…lediglich auf die der vorübergehenden Ausfuhr zugrundeliegende Proformarechnung zurückgreifen dürfe. Diese Rechtsansicht sei verfehlt. Vielmehr habe die Zollbehörde jegliche vom Bewilligungsinhaber vorlegten und geeigneten Nachweise nach dem Prinzip der freien Beweiswürdigung zu prüfen. Die Bf. habe im gegenständlichen Abgabenverfahren sehr umfassend und nachvollziehbar die Nämlichkeit…
…Befreiung von den Einfuhrabgaben gem Art 212 Abs 3 UZK-DA erfüllt. Er sei eine außerhalb des Zollgebiets der Union ansässige Person und durch den Bewilligungsinhaber schriftlich zur Verwendung des PKW ermächtigt worden. Die Verwendung des Fahrzeuges sei in erster Linie für beruflich veranlasste Fahrten…
… 57 und 58 sind 1. bei einer Abgabenpflicht gemäß § 57: - der Konzessionär (§ 17 Abs. 6) oder der Bewilligungsinhaber (§ 5); - bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler (Abs. 5) sowie im Falle von Ausspielungen mit Glücksspielautomaten der wirtschaftliche…
…dass sowohl die Maßnahmen des Spielerschutzes, der Spielsuchtbekämpfung und der Kriminalitätsbekämpfung sowie die Aufsicht über die Glücksspielkonzessionäre und Bewilligungsinhaber und auch die medizinischen Behandlungskosten von Spielsüchtigen sowie Fürsorgeunterstützungen für Spielsüchtige und deren Familien hohe finanzielle Kosten verursachten. Auch unter diesen Gesichtspunkten sei es nicht zu…
…mit Kaufvertrag vom 09.01.2017 erworben und betreibe diese seit 2017. Als Bewilligungsinhaber sei sie für die bescheidmäßige Nutzung und Einhaltung der im Genehmigungsbescheid erteilten Vorgaben verantwortlich. Aufgrund der am 15.11.2017 festgestellten konsenswidrigen Ablagerungen sei sie Beitragsschuldnerin gemäß § 4 Z 1 ALSAG…
…dass sowohl die Maßnahmen des Spielerschutzes, der Spielsuchtbekämpfung und der Kriminalitätsbekämpfung sowie die Aufsicht über die Glücksspielkonzessionäre und Bewilligungsinhaber und auch die medizinischen Behandlungskosten von Spielsüchtigen sowie Fürsorgeunterstützungen für Spielsüchtige und deren Familien hohe finanzielle Kosten verursachten. Auch unter diesen Gesichtspunkten sei es nicht zu…
…dass sowohl die Maßnahmen des Spielerschutzes, der Spielsuchtbekämpfung und der Kriminalitätsbekämpfung sowie die Aufsicht über die Glücksspielkonzessionäre und Bewilligungsinhaber und auch die medizinischen Behandlungskosten von Spielsüchtigen sowie Fürsorgeunterstützungen für Spielsüchtige und deren Familien hohe finanzielle Kosten verursachten. Auch unter diesen Gesichtspunkten sei es nicht zu…
…jenem Ort stattfänden, an dem das jeweilige Endgerät (Eingabeterminal) stehe, somit innerhalb der Wiener Landesgrenzen, weshalb kein Hindernis zur Festsetzung der Vergnügungssteuer bestehe. Da die Abgabepflichtige hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Spielapparate weder Bewilligungsinhaberin noch Konzessionärin nach den §§ 5, 14 oder 21 Glücksspielgesetz sei, habe die mit…
…die Bf. vermeint, dass sie gegenüber einem Konzessionär benachteiligt wäre, ist festzuhalten, dass dies nicht der Fall ist: Konzessionäre und Bewilligungsinhaber sind gegenüber Nichtkonzessionären nicht steuerlich begünstigt, zumal sie über die Konzessionsabgaben hinaus Kosten zu tragen haben, die für die Bf. nicht anfallen. Das zeigt…
…des Unabhängigen Finanzsenates und des Bundesfinanzgerichtes sowie des Verfassungsgerichtshofes gedeckt. Bei einer Abgabenpflicht gemäß § 57 GSpG sei der Konzessionär (§ 17 Abs. 6 GSpG) oder der Bewilligungsinhaber (§ 5 GSpG) der Abgabenschuldner. Fehle ein Berechtigungsverhältnis, seien der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung und der Vermittler (…
…win2day installiert, sodass der Spieler bei Einlesen des Barcodes unmittelbar und automatisch zu den Spielmöglichkeiten gelangte. Die das Café betreibende Gesellschaft war weder Konzessionär, Bewilligungsinhaber oder deren Vertriebspartner. Konzessionär für die dort veranstalteten elektronischen Lotterien ist gemäß § 12a Glücksspielgesetz die Österreichische Lotterien GesmbH. Sie betreibt…
…selbst. Das Wiener Wettengesetz sehe mehrere zusätzliche Erfordernisse vor, etwa die Wette gegen Entrichtung eines Wetteinsatzes, die Betreibung des Wettterminales durch einen Bewilligungsinhaber und das Vorhandensein von Bedingungen und Quoten. Wenn das Wiener Wettengesetz wegfiele, hätte man dennoch eine weiterbestehende eigenständige Definition im WWAG, welche…