Artikel 242 Pflichten des Bewilligungsinhabers oder des Inhabers des Verfahrens (1) Der Bewilligungsinhaber und der Inhaber des Verfahrens sind dafür verantwortlich, dass a)die Waren im Zolllagerverfahren nicht der zollamtlichen Überwachung entzogen werden und b)die Pflichten, die sich aus der Lagerung der Waren im…
…Bezugs Berechtigten (Inhaber des Verwendungsbetriebes). Da es sich bei einem Freischein um eine abgabenrechtliche Begünstigung handle, seien vom Bewilligungsinhaber (= bestimmte Person) die darin erteilten Auflagen und Bedingungen genau einzuhalten. Der Freischein habe auf ein bestimmtes Unternehmen zu lauten, das durch seine handelsrechtliche Bezeichnung sowie…
…alter Fassung, dass unbeschadet des Absatzes 8 ein Fahrzeug zum privaten Gebrauch von einer natürlichen Person mit Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft gelegentlich verwendet werden kann, wenn diese für Rechnung und auf Weisung des Bewilligungsinhabers handelt, der sich selbst in diesem Zollgebiet aufhält. Die Vorgängerbestimmung…
…einen, dass die Bewilligung zum Anschreibeverfahren sowie zum aktiven Veredelungsverkehr nur unter der Voraussetzung der Einhaltung der Zollvorschriften erteilt werde, wobei nicht nur der Bewilligungsinhaber Gewähr hiefür bieten müsse, sondern die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen auch die von ihm bestellten Zollsachbearbeiter zu erfüllen hätten, und…
…einen, dass die Bewilligung zum Anschreibeverfahren sowie zum aktiven Veredelungsverkehr nur unter der Voraussetzung der Einhaltung der Zollvorschriften erteilt werde, wobei nicht nur der Bewilligungsinhaber Gewähr hiefür bieten müsse, sondern die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen auch die von ihm bestellten Zollsachbearbeiter zu erfüllen hätten, und…
…einen, dass die Bewilligung zum Anschreibeverfahren sowie zum aktiven Veredelungsverkehr nur unter der Voraussetzung der Einhaltung der Zollvorschriften erteilt werde, wobei nicht nur der Bewilligungsinhaber Gewähr hiefür bieten müsse, sondern die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen auch die von ihm bestellten Zollsachbearbeiter zu erfüllen hätten, und…
…Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr ist das wesentliche Kriterium für die Zulassung einer Ware zu einer Abgabenbegünstigung aufgrund der besonderen Verwendung. Wenn der Bewilligungsinhaber die Waren nicht selbst der bestimmungsgemäßen Verwendung zuführt, dürfen gemäß Artikel 296 ZK-DVO Waren der besonderen Verwendung…
…kann die Bewilligung in Anlehnung an die Bestimmung des Art. 556 Abs.1 ZK-DVO über Antrag des Bewilligungsinhabers bis zum Zeitpunkt der Einbringung des ursprünglichen Bewilligungsantrages rückwirkend geändert werden. Eine formelle Änderung der damals bestehenden Bewilligung ist dazu nicht erforderlich. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen für…
… 57 und 58 sind 1. bei einer Abgabenpflicht gemäß § 57: -der Konzessionär (§ 17 Abs. 6) oder der Bewilligungsinhaber (§ 5); -bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler (Abs. 5) sowie im Falle von Ausspielungen mit Glücksspielautomaten der wirtschaftliche…
…vorgeschriebenen Zweck verwendet, ist dies der überwachenden Zollstelle zu melden und nachzuweisen, dass die Waren aus Gründen, die mit dem Bewilligungsinhaber oder den Waren selbst zusammenhängen, der vorgeschriebenen Verwendung nicht zugeführt werden konnten. Der für die Waren unerhoben gebliebene Zoll ist dann nachzuentrichten. Auch die…
…Das Zollamt übermittelt daraufhin die "Vorab-Ankunftsanzeige" und erteilt mittels elektronischer Nachricht TR203 "Entladeerlaubnis" die Zustimmung zur Verschlussabnahme und Entladung. Die Bewilligungsinhaberin hat daraufhin mittels elektronischer Nachricht TR204 "Entladevermerke" dem Zollamt das Ergebnis der von ihr auf der Grundlage der "Vorab-Ankunftsanzeige" gemäß Artikel 371…
…GSpG mangle. § 59 Abs. 2 GSpG nenne als Abgabenschuldner den Konzessionär (§ 17 Abs. 6 GSpG), den Bewilligungsinhaber (§ 5 GSpG), den Vertragspartner des Spielteilnehmers, den Veranstalter einer Ausspielung sowie den Vermittler, welche letztere drei als jene Fälle zusammengefasst seien, in denen ein Berechtigungsverhältnis fehle. In dieser…
Konzessionäre und Bewilligungsinhaber sind gegenüber Nichtkonzessionären nicht steuerlich begünstigt: Das zeigt sich insbesondere, wenn man das Glücksspielmonopol samt Konzessionssystem "wegdenken" würde, dann würden statt Konzessions- und Spielbankabgabe Glücksspielabgaben in ungefähr gleicher Höhe anfallen. Das gilt umso mehr für den Bereich der Glücksspielabgaben gemäß § 57 GSpG…
Artikel 214 Aufzeichnungen (1) Außer im Falle des Versands oder anderweitiger Regelungen müssen der Bewilligungsinhaber, der Inhaber des Verfahrens und sämtliche Personen, die an der Lagerung oder der Veredelung oder an dem Erwerb oder der Veräußerung von Waren in Freizonen beteiligt sind, geeignete Aufzeichnungen in…
…Spalte I1, UZK-DA) zu enthalten hat, müssen auch die erforderlichen Unterlagen in den Aufzeichnungen eingetragen werden. Der Bewilligungsinhaber hat sicher zu stellen, dass sich im Zeitpunkt der Anschreibung alle erforderlichen Unterlagen in seinem Besitz befinden. 5.4.1.3. Zurverfügungstellung von Informationen und Unterlagen…
7. Zentrale Zollabwicklung Die zentrale Zollabwicklung ermöglicht es dem Bewilligungsinhaber, die Zollanmeldung für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren zentral bei der für den Sitz des Bewilligungsinhabers zuständigen Zollstelle abzugeben, obwohl die betreffenden Waren bei einer Zollstelle in einem anderen Mitgliedstaat gestellt werden. Die…
Artikel 187 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die vom Bewilligungsinhaber gemäß Artikel 185 Absatz 1 durchzuführenden Zollformalitäten und Kontrollen fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.
0.5. Begriffsbestimmungen Vorübergehende Verwendung (vV) Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung Bewilligungsinhaber Eine Person, der eine Bewilligung erteilt worden ist. Inhaber des Verfahrens Person, die für eigene Rechnung eine Zollanmeldung zur Überführung in die vorübergehende Verwendung abgibt, Person, für deren Rechnung (direkt vertretene Person) eine Zollanmeldung…
- der Konzessionär (§ 17 Abs. 6) oder der Bewilligungsinhaber (§ 5); - bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler (Abs. 5) sowie im Falle von Ausspielungen mit Glücksspielautomaten der wirtschaftliche Eigentümer der Automaten zur ungeteilten Hand. 2. … (3) Die…
…Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.6.1. Aufzeichnungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 214 | Art. 178 | - | - Der Bewilligungsinhaber, der Inhaber des Verfahrens und sämtliche Personen, die an der Veredelung beteiligt sind, müssen geeignete Aufzeichnungen in der…