IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Rechtsanwalts KG, Rechte Bahngasse 10 Tür 19D, 1030 Wien, wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Bf., 1190 Wien, vom 13.03.2018, gegen das Erkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 als Abgabenstrafbehörde, vom 12.02.2018, MA 67-PA-67, wegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***,Land, über die Beschwerde vom 23. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. August 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde des Beschwerdeführers BF, WOHNANSCHRIFT gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See, 5600 St. Johann, Hans Kappacher-Straße 14, vertreten durch Dkfm. Hermann Rohrmoser betreffend die…
…überwiegendes Verwenden des Fahrzeuges im Inland nachweisen. Der Verwender, der einen Gegenbeweis erbringen möchte, muss daher entsprechend vorsorgen (Beweisvorsorgepflicht (Haller, § 1 Rz 128) und Beweismittelbeschaffungspflicht (Deutsch, Kfz-Steuerpflicht trotz vertraglicher Nutzungseinschränkung, BFGjournal Nr. 9/2018, S 344 ff)). Reine Behauptungen sind zur Erbringung des Gegenbeweises…
…bzw das eventuelle Erfordernis zur Diätverpflegung durch eine amtliche Bescheinigung der im Ergänzungsersuchen genannten Stellen nachzuweisen. Gemäß § 115 BAO bestehe eine erhöhte Mitwirkungs- sowie Beweismittelbeschaffungspflicht des Steuerpflichtigen. Die Beschwerde müsse abgewiesen werden, wenn die abverlangten Unterlagen nicht vom Bf beigebracht werden. Am 16.04.2021…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde des X1, A1, vom 18.01.2017 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde, vom 14.12.2016, MA 67-PA-1, wegen einer Verwaltungsübertretung nach…
• Alltagstheorien, Vorurteilen etc kommt kein ernstzunehmender Beweiswert zu. Das gilt bspw für die ungesicherte Meinung, dass derjenige, der sich in einem einer Aussage geirrt hat, auch in allen übrigen Punkten falsch liege (VwGH 20.02.1986, 85/02/0229; VwGH 27.07.2001, 95/08…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Volker Mayer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch INTEGRA Steuerberatungs GmbH, Sanzingasse 8, 1100 Wien und Gerhard Stich, Wirtschaftstreuhänder - Steuerberater Schulweg 2, 3442 Langenschönbichl, und Salztorgasse 5, 1010 Wien, über die Beschwerde…
…Maße höher, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind (VwGH 23.2.1994, 92/15/0159; 26.7.2000, 95/14/0145). Diesfalls bestehe somit eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht (vgl zB Loukota, Internationale Steuerfälle, Tz 429 ff; Kotschnigg, ÖStZ 1992, 84; VwGH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vom 15. März 2020, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, MA 67, als Abgabenstrafbehörde vom 10. März 2020, MA67/000/2019, wegen der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Bf., vertreten durch GKP Gabl Kogler Leitner Stöglehner Bodingbauer OG, Museumstraße 31a, 4020 Linz, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, MA 67, vom 17. April 2017…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache a, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 6. September 2011 betreffend Einkommensteuer 2003 bis 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide 2004, 2005 und…
…der Abgabepflichtigen. In dem Maße, in dem behördliche Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind, trifft die Abgabepflichtigen eine erhöhte Mitwirkungspflicht, die nach der VwGH-Rechtsprechung sowohl eine Beweisvorsorgepflicht als auch eine Beweismittelbeschaffungspflicht umfasst. Neben Sachverhaltselementen, die ihre Wurzeln im Ausland haben, betrifft dies etwa auch eingeschränkte Ermittlungsbefugnisse der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in Vertretung des verhinderten Richters ***Ri2*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***., ***Bf1-Adr*** vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Günter Schmid, Hafferlstraße 7, 2. OG, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 06.09.2019 gegen den…
Die Bf. gab im Schreiben vom 23. November 2016 an, dass in der Selbstanzeige aus Gründen der Vorsicht zur Wahrung der strafbefreienden Wirkung bei den angegebenen Spieleinnahmen die kostenlosen Teilnahmen an Echtgeldspielen nicht abgezogen worden seien, sodass die darin ermittelte Bemessungsgrundlage auch jene Beträge enthalte…
***9*** ***2*** und ***1*** ***2*** hielten ihre Angaben vor dem Finanzamt im Ermittlungsverfahren aufrecht und bestritten jeweils eine Betrugshandlung im Zusammenhang mit der Beantragung der Familienbeihilfe für die gemeinsame Tochter ***5***. Von ***1*** ***2*** namhaft gemachte Zeugen (insbesondere Nachbarn) sagten aus, dass die Tochter beim…
…2023 wurden die beantragten Werbungskosten und Sonderausgaben nicht berücksichtigt. Begründend führte das Finanzamt aus, dass der Bf trotz seiner erhöhten Mitwirkungs- und Beweismittelbeschaffungspflicht dem Ergänzungsersuchen vom 28.2.2024 nicht voll entsprochen habe. So seien nicht vorgelegt bzw. nachgewiesen worden: Begründung der Unzumutbarkeit der Verlegung…
…sowie Beweismittelbeschaffungspflicht des Steuerpflichtigen bestehen. Sollten oben angeführte Unterlagen nicht oder nur teilweise beigebracht werden, sei die Beschwerde abzuweisen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 30. Mai 2025 wurde gegenständliche Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 115 Bundesabgabenordnung eine erhöhte Mitwirkungs-, sowie Beweismittelbeschaffungspflicht des Steuerpflichtigen…
…darauf hingewiesen, dass gemäß § 115 Bundesabgabenordnung (BAO) eine erhöhte Mitwirkungspflicht, sowie Beweismittelbeschaffungspflicht des Steuerpflichtigen unter anderem dann bestehe, wenn Sachverhaltselemente Ihre Wurzeln im Ausland haben. Wenn die angeführten Unterlagen nicht oder nur teilweise beigebracht werden, könne der Antrag nur aufgrund der Aktenlage erledigt werden. Mit…