IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***SV*** sowie die weiteren Senatsmitglieder ***R***, ***FLR1*** und ***FLR2*** im Beisein der Schriftführerin ***SF*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die ***F*** ***Ort-H*** Steuerberatung GmbH, ***Str.***, ***PLZ, Ort*** vom 31…
…Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht treffen werde. Dies werde insbesondere auch hinsichtlich jener Tatsachen zutreffen, deren Beweisbarkeit durch den Bf infolge dessen Nähe zu den Vorkommnissen und Nachweisen wesentlich einfacher sei als für die Behörde. Allerdings werde auch der Bf nicht darlegen können, wie Ungarn die Begriffe…
…Es handelt sich um Tatsachen, bei deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige vorsorglich wirken kann (VwGH 12.6.1990, 89/14/0173). Rechtliche Würdigung Zum Pendlerpauschale Die Anerkennung eines Pendlerpauschales als Werbungskosten setzt nach der oben dargestellten Rechtslage unabhängig von der Zumutbarkeit der Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels…
…für die die Behörde keine zweckdienliche Nachprüfungsmöglichkeit hat, für deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige aber vorsorgend wirken kann (VwGH 12.6.1990, 89/14/0173). Eine erhöhte Mitwirkungspflicht (und damit eine Verschiebung der durch die Zumutbarkeit bestimmten Begrenzung der Mitwirkung zu Lasten der Partei) besteht nach…
…138 Abs 1 BAO der Partei eine Pflicht zur Offenlegung und Mitwirkung auferlegt. Dies betrifft vor allem Tatsachen, bei deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige vorsorglich wirken kann (VwGH 12.6.1990, 89/14/0173). § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 in der für das Streitjahr…
…also Umstände, denen der Abgabepflichtige hinsichtlich der Beweisführung näher steht als die Abgabenbehörde (VwGH 24.2.2004, 99/14/0247). Es handelt sich um Tatsachen, bei deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige vorsorglich wirken kann (VwGH 12.6.1990, 89/14/0173; Ritz/Koran, BAO8 § 138 BAO…
…Ohne diesen Ausschluss wäre nämlich zu befürchten, dass aufgrund einer bloßen entsprechenden Behauptungen des/der Empfängers/Empfängerin mangels praktischer Beweisbarkeit des Einlangens des Dokuments eine an sich korrekte Zustellung als nicht bewirkt gelten würde. Damit stünde für Inhaber/innen von Scheinunternehmen ein einfach zu handhabendes…
…hinsichtlich der Beweisführung somit näher steht als die Behörde. Es handelt sich um Tatsachen, für die die Behörde keine zweckdienliche Nachprüfungsmöglichkeit hat, für deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige aber vorsorgend wirken kann (VwGH 24.02.2004, 99/14/0247). Kommt der Abgabepflichtige seiner nach § 138 Abs…
…hinsichtlich der Beweisführung somit näher steht als die Behörde. Es handelt sich um Tatsachen, für die die Behörde keine zweckdienliche Nachprüfungsmöglichkeit hat, für deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige aber vorsorgend wirken kann (VwGH 24.02.2004, 99/14/0247). Kommt der Abgabepflichtige seiner nach § 138 Abs…
…Beweisführung nähersteht als die Abgabenbehörde (zB VwGH 24.02.2004, 99/14/0247). Es handelt sich um Tatsachen, bei deren Beweisbarkeit vorsorglich gewirkt werden kann (VwGH 12.06.1990, 89/14/0173). Beweisen heißt, ein behördliches Urteil über die Gewissheit des Vorliegens einer entscheidungswesentlichen Tatsache…
…näher steht als die Behörde. Es handelt sich um Tatsachen, für die die Behörde keine zweckdienliche Nachprüfungsmöglichkeit hat, für deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige aber vorsorgend wirken kann (Hinweis Stoll, BAO Handbuch S 331). § 139 BAO Wenn ein Abgabepflichtiger nachträglich aber vor dem Ablauf der Verjährungsfrist (§…
…wahren Sachverhalt aufklären kann und die Behörde in Wirklichkeit keine Überprüfungsmöglichkeit hat, der Bf für die Beweisbarkeit seiner Angaben vorsorgen muss. Werden dann noch zu den Erstaussagen widersprüchliche und ungewöhnliche Angaben zum Sachverhalt gemacht, zu dessen Grundlagen der Bf wesentlich näher steht als die Behörde…
…und Mitwirkung auferlegt. Dies betrifft vor allem Tatsachen, bei deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige vorsorglich wirken kann (VwGH 12.6.1990, 89/14/0173). Nach der Rechtsprechung liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht) ua dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre…
…Beweisführung nähersteht als die Abgabenbehörde (zB VwGH 24.02.2004, 99/14/0247). Es handelt sich um Tatsachen, bei deren Beweisbarkeit vorsorglich gewirkt werden kann (VwGH 12.06.1990, 89/14/0173). Beweisen heißt, ein behördliches Urteil über die Gewissheit des Vorliegens einer entscheidungswesentlichen Tatsache…
…gependelt worden sei, erst nach Kontaktaufnahme mit der steuerlichen Vertretung (und Mitteilung der Fehlerhaftigkeit der Km-Aufstellung durch das Gericht) erfolgt ist, erachtet es das Gericht als nachträglichen Versuch der Beweisbarkeit der Fahrten. Die Bf. widersprach sich in ihren Aussagen auch selbst, wenn sie in…
…der Beweisführung somit nähersteht als die Behörde. Es handelt sich um Tatsachen, für die die Behörde keine zweckdienliche Nachprüfungsmöglichkeit hat, für deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige aber vorsorgend wirken kann (VwGH 24.02.2004, 99/14/0247). Gemäß § 115 Abs. 1 zweiter Satz BAO wird die…
…für die die Behörde keine zweckdienliche Nachprüfungsmöglichkeit hat, für deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige aber vorsorgend wirken kann (VwGH 12.6.1990, 89/14/0173). Der Beschwerdeführer hat im gegenständlichen Beschwerdefall - trotz eines dahingehenden Verlangens durch die belangte Behörde - eine Aufwandstragung iZm der Nutzung des Kfz…
…138 Abs 1 BAO der Partei eine Pflicht zur Offenlegung und Mitwirkung auferlegt. Dies betrifft vor allem Tatsachen, bei deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige vorsorglich wirken kann (VwGH 12.6.1990, 89/14/0173). Es ist Sache der Bf, der Abgabenbehörde zumindest glaubhaft zu machen bzw…
…diesbezüglich zu bedenken, dass fremde Dritte die Form eines mündlich abgeschlossenen Dienstvertrages nicht gewählt hätten. Dagegen sprechen insbesondere die mangelnde oder erschwerte Beweisbarkeit von getroffenen Abmachungen im Streitfall. Aufgrund der Formfreiheit im ABGB ist es zwar zivilrechtlich zulässig, einen Dienstvertrag mündlich abzuschließen, allerdings hätten fremde…
…Beweisführung nähersteht als die Abgabenbehörde (zB VwGH 24.02.2004, 99/14/0247). Es handelt sich um Tatsachen, bei deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige vorsorglich wirken kann (VwGH 12.06.1990, 89/14/0173). Beweisen heißt, ein behördliches Urteil über die Gewissheit des Vorliegens einer entscheidungswesentlichen…