…93/13/0007)." 3.1.5. Betriebsausgabeneigenschaft der nicht anerkannten Vorsteuer von 68.250,00 Euro Die Feststellung wonach die in Höhe von 68.250,00 Euro nicht anerkannte Vorsteuer bei der Bf. eine im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Jahres 2010…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin XY in der Beschwerdesache Bw., Adr, vertreten durch Mag. Michael Rubak, Handelskai 92/Gate 2/3 7 B, 1200 Wien gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch die CSG Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH, Münchner Bundesstraße 105/1, 5020 Salzburg, gegen den Bescheid des Finanzamt Salzburg-Stadt vom 2.5.2007 betreffend Einkommensteuer des Jahres…
…Höhe von € 1.075.983,10 (allein in den Beschwerdejahren) entscheidungswesentlich und ist ein entsprechendes Ermittlungs- und Beweisverfahren zur Frage der Betriebsausgabeneigenschaft der geltend gemachten Aufwendungen unterlassen worden. Im Falle unterlassener Ermittlungen liegen die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und die Zurückverweisung der Sache an…
Generell ist davon auszugehen, dass durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasstes außerbetriebliches Vermögen einer Kapitalgesellschaft nur in Ausnahmefällen angenommen werden kann (Pkt 7 Körperschaftsteuerprotokoll 2005). In der Praxis ist es üblich, dass der Vermieter das Vermietungsobjekt mit einem modernen Bad, Küche ...austattet. Die Kosten für solche Investitionen…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
Im Schreiben vom 8. Juni 2021 erwiderte die Abgabenbehörde hierzu, die Beschwerdeführerin habe in Ihrem Schreiben vom 13. Mai 2021 mit dem Hinweis "Nachweis Nr. 40" das Deckblatt mit dem Titel "Eingabeplan" vorgelegt. Es gehe dabei um die Errichtung eines Wohnhauses in [...] Ort_B, Zusatz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin N in der Beschwerdesache des Bf., Gde X, H-Straße-xx, gegen die Bescheide des Finanzamtes Y, Gd Y, T-Straße-yy, vom 4. April 2014 betreffend Festsetzung von Kapitalertragsteuer gemäß § 93 iVm § 95 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinBE in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. April 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 21. März 2013 betreffend Einkommensteuer 2010 und 2011, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Der…
das gesamte Verhalten der GesGf. und der Bf. sowie die Äußerungen der steuerlichen Vertreterin im Rahmen der AP den nun in der Beschwerde vorgebrachten Argumenten sowie den - erst nachträglich angefertigten - Darlehensverträgen diametral entgegen. Während die Bf. keinerlei für die Gewährung von Darlehen in dieser Höhe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden des ***1*** ***2*** ***3***, ***4*** ***5***, ***6***, vormals ***7*** ***8***, ***9***, vom 20. September 2017 gegen die Bescheide des damaligen Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart, nunmehr Finanzamt Österreich, 7001 Eisenstadt…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Bf., vom 17. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 24. Oktober 2011 betreffend Einkommensteuer (ArbeitnehmerInnenveranlagung) für das…
- technische Unterstützung bei Befundaufnahmen, Messungen, Fotodokumentation. - Erfassung Befunde für allgemeine Gutachten - Rechnungslegung aufgrund Daten über Aufwand, Spesen, Preisliste. Laut Vorhaltsbeantwortung des steuerlichen Vertreters des Bf vom 08.07.2021 habe sich der Tätigkeitsbereich des Sohnes anfänglich aufgrund fehlender facheinschlägiger Kenntnisse auf Verwaltungstätigkeiten im Sinne von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache Beschwerdeführer(Bf.), Adresse , gegen den Bescheid des FA Salzburg-Land vom 25.11.2004, betreffend Einkommensteuer 2003 zu Recht erkannt: Der Einkommensteuerbescheid 2003 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Unger & Unger Steuerberatungs- gesellschaft mbH, Strohgasse 25, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 14. Juli 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 10…
In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass die Bf. in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Prüfers zur Beschwerde vom 24.11.2020, der die Studie "Oldtimer als Wertanlage" der Hochschule Reutlingen aus dem Jahr 2015 angeschlossen war, den Ausführungen in dieser Studie nichts Substantielles entgegenhält…
"Survival, Bushcraft, Outdoor, Abenteuer - das sind die Themen, mit denen sich das Survival Magazin beschäftigt. Das Überleben in der Natur, ausgerüstet nur mit dem Nötigsten, ist eine Herausforderung, der sich immer mehr Menschen stellen - freiwillig. Als Kontrastprogramm zum Alltag fliehen sie für begrenzte Zeit aus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BW, Adr, PLZ E, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 11. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung), Steuernummer StNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…
Die Vertreterin des Finanzamtes erwiderte, dass die Anerkennung von Aufwendungen für die Testinfrastruktur nicht gleichzeitig die Anerkennung von Kosten für private Räumlichkeiten bedingt, weil grundsätzlich auch für anerkannte und im privaten Bereich aufgestellte Standcomputer und andere Arbeitsmittel im privaten Wohnbereich keine Raumkosten steuerlich abgesetzt werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Wilhelm Frick, Liesingbachstraße 226, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 17.06.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 26.05…