…würden keine begünstigten Spenden darstellen. 1.4. Beschwerde Am 05.09.2014 erhob der Bf. Beschwerde gegen den ESt-Bescheid 2013 und begehrte die Anerkennung der Kosten für das Jahrestraining „Mf.“ Center T. iHv 717,00 €. Als Beilage übermittelte er eine Bestätigung eines Facharztes…
…Sinne des oben diesbezüglich Gesagten wurden durch dieses Vorbringen nach Ansicht des BFG jedenfalls keine dargetan. Die Kosten einer doppelten Haushaltsführung sind bei der gegebenen Sachlage steuerlich nicht zu berücksichtigen. Der angefochtene Bescheid war insofern zu Ungunsten des Bf. abzuändern. Diesbezüglich ist darauf zu verweisen…
…einzigartig in Österreich. Die zunehmend starke Nachfrage bestätigt den Erfolg dieses jungen Bildungsmodells, dessen Attraktivität vor allem auf dem besonderen Zusammenwirken engagierter JunglehrerInnen und BranchenpraktikerInnen basiert.“ Mit Bescheid vom 5. Juli 2016 wurde der Antrag ab August 2016 mit der Begründung abgewiesen, die wesentlichen Merkmale…
…durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch [Rechtsanwälte], über die Beschwerde vom 09.11.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 06.10.2015, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für A. für den Zeitraum…
…1220 Wien, über die Beschwerde vom 17.11.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 03.11.2016, betreffend Rückforderung der für ihre Tochter VN-T NN für den Zeitraum von Juli 2015 bis August 2016 gewährten Familienbeihilfe…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. November 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 9. November 2016 zu VNR ***1*** betreffend Rückforderung zu Unrecht für das Kind ***K*** (VNR ***3***) für den Zeitraum März 2016 bis September 2016 bezogener Beträge an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. September 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. August 2024 betreffend Rückforderung gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 in Verbindung mit …
…1967 von der belangten Behörde unter Rücksichtnahme auf die zudem zu Unrecht aufgrund der Geschwisterstaffelung ausbezahlten Beträge zurückzufordern war, was mit dem angefochtenen Bescheid auch geschehen ist. Die Höhe der Rückforderung hat sich anhand einer Überprüfung durch das Bundesfinanzgericht mit Hilfe einer Einsichtnahme in das…
…GmbH, Hegelgasse 8/14, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 30. August 2023 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien Referat Landes- und Gemeindeabgaben vom 1. August 2023 über Vorschreibung eines Sportförderungsbeitrages für den Zeitraum 06/2018 bis 03/2023, Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag, ***GZ***…
…über die Beschwerde vom 25.04.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 26.03.2014 zu VNR über die Rückforderung zu Unrecht für das Kind K betreffend den Zeitraum Oktober 2013 bis Februar 2014 bezogener Beträge an Familienbeihilfe und…
…in Oradea (Rumänien), B besuchte dort seit Oktober 2009 die Universität. Mit Bescheid vom 23.5.2013 forderte das Finanzamt für die beiden Kinder im Zeitraum September 2011 bis Februar 2013 ausbezahlte Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge in Höhe von insgesamt 7.537,60 € zurück. Gemäß …
…Steyrergasse 103/II, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 09.10.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 05.09.2017 betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für ***1***,geb. ***2***.2004, für den Zeitraum Oktober 2015 bis Juni 2016 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 10.2.2009 betreffend Einkommensteuer 2007 zu Recht erkannt: Der Beschwerde vom 10.2.2009 wird teilweise stattgegeben. Die Bemessungsgrundlage und die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B gegen die Bescheide des FA Grieskirchen Wels vom 14.08.2013, betreffend Einkommensteuer 2009 und 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. 2009: zu versteuerndes Einkommen: 37.013…
…durch ****, über die Beschwerde vom 15. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 11. Mai 2009 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2000 bis 2006 sowie Einkommensteuer 2000 bis 2007 in der Sitzung am 25. November 2015 nach Durchführung…
ber beisteht ausgehend von meiner organschaftlichen Funktion eine Verschwiegenheitsverpflichtung. Ich bin von der Stiftung aber hinsichtlich der folgenden Aussagen von meiner Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden worden “. Die Interpretation dieser rechtlich erforderlichen Aussage des Name Stiftungsrat hinsichtlich seiner auf gesetzlichen Verpfl ichtungen beruhenden Verschwiegenheitsverpflichtung durch die belangte Beh…
…Dass eine solche Sachverhaltskonstellation im gegenständlichen Beschwerdefall als erwiesen angenommen werden könnte, ist dem angefochtenen Bescheid allerdings nicht in schlüssiger Weise zu entnehmen. Für die steuerliche Einordnung der StiftungFL in Österreich ist zu prüfen, inwieweit Name.d.Bf - konkret und nicht vermutet - auf die StiftungFL…
…nicht berechtigt sei. Da die Mehrzahl der Stiftungen durch einen Berufstreuhänder errichtet werde, sei es außenstehen Dritten, selbst wenn sie um die Existenz der Stiftung Bescheid wissen, im Regelfall verunmöglicht, die Iiechtensteinische Stiftung einem ganz bestimmten Investor zuzuordnen.30 Nach Ansicht des OGH kann von…
…auf (nach 2002 nicht mehr). Sämtliche Erklärungen waren von der steuerlichen Vertretung unterschrieben. Die erklärungsgemäß erlassenen Bescheide erwuchsen zunächst in Rechtskraft. Die mögliche Verteilung des hohen Verlustes aus einer gewerblichen Beteiligung 1998 auf mehrere Jahre bewog offenbar die Bw, auch endbesteuerungsfähige Einkünfte aus Kapitalvermögen im…
Das o. a. Beistatut wurde nur von den Stiftungsräten unterzeichnet - nicht mehr von der Bf. - und wurde mit dem Tag der Unterfertigung rechtswirksam. - Dem aktenkundigen Vermögensstatus der StiftungFL Vaduz waren angeschlossen: • ein Blatt betreffend Stiftungsdaten, mit folgendem hier wesentlich erachteten Inhalt: "(Kopfzeile) _________________________________________________________________ Stiftungsname; Mandatsnummer: ** - ***** SB…