…würden keine begünstigten Spenden darstellen. 1.4. Beschwerde Am 05.09.2014 erhob der Bf. Beschwerde gegen den ESt-Bescheid 2013 und begehrte die Anerkennung der Kosten für das Jahrestraining „Mf.“ Center T. iHv 717,00 €. Als Beilage übermittelte er eine Bestätigung eines Facharztes…
…Sinne des oben diesbezüglich Gesagten wurden durch dieses Vorbringen nach Ansicht des BFG jedenfalls keine dargetan. Die Kosten einer doppelten Haushaltsführung sind bei der gegebenen Sachlage steuerlich nicht zu berücksichtigen. Der angefochtene Bescheid war insofern zu Ungunsten des Bf. abzuändern. Diesbezüglich ist darauf zu verweisen…
…einzigartig in Österreich. Die zunehmend starke Nachfrage bestätigt den Erfolg dieses jungen Bildungsmodells, dessen Attraktivität vor allem auf dem besonderen Zusammenwirken engagierter JunglehrerInnen und BranchenpraktikerInnen basiert.“ Mit Bescheid vom 5. Juli 2016 wurde der Antrag ab August 2016 mit der Begründung abgewiesen, die wesentlichen Merkmale…
…c) Zu Punkt 5) war der ArbeitnehmerInnenveranlagungserklärung eine Aufstellung mit folgendem Wortlaut beigelegt (S 14 ANV-Akt): "Krankenhausbesuche bei meinem Vater im Orthopädischen Krankenhaus E in F: 1. Aufenthalt 27. Jänner bis 10. Februar 2010 Besuche am 29.1., 31.1., 3.2., 7.2.…
…Zu Punkt 6) war der Arbeitnehmerveranlagungserklärung eine Aufstellung mit folgendem Wortlaut beigelegt (S 20 ANV-Akt): "Krankenhaus-Besuch bei meinem Schwiegervater im Orthopädischen Krankenhaus E in F: 1. Aufenthalt 27. Jänner bis 10. Februar 2010 Besuche am 28.1., 30.1., 2.2., 5.2.…
…einen Teil der Werbungskosten und begründete dies wie folgt: Da dem Ersuchen vom 08.04.2010 nicht Folge geleistet worden sei, sei eine Bescheidänderung erfolgt und die diesbezüglich beantragten Absetzungen (Büroräumlichkeiten A., Kosten für Dienstwohnung und Kosten für Festspielveranstaltungen) hätten steuerlich nicht anerkannt werden können…
…zwangsläufig erwachsen anzusehen seien. Daraus sei abzuleiten, dass auch die Besuche bei zu Hause gepflegten schwerstkranken Patienten als außergewöhnlich anzuerkennen seien. Über die Berufung wurde erwogen: Die Behörde nahm folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Die Mutter des Bw. litt an Altersdemenz und wurde seit 2005…
…berufstätig ist, über kein Vermögen verfügt (auch nicht Haus-, Hof- oder Viehbesitz) und keine eigenen Einkünfte hat. Der Bürgermeister bescheinigt, dass die Mutter von der Bw. finanziell unterstützt wird. Eine Bestätigung des Fonds für Pensions- und Invalidenversicherung Mostar, wonach die Mutter der Bw. keine Pension…
…durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch [Rechtsanwälte], über die Beschwerde vom 09.11.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 06.10.2015, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für A. für den Zeitraum…
…e. Gymnasiums betr. das Schuljahr 2004/2005 - eine mit 1. September 2005 datierte Bescheinigung der o. e. Maturaschule über die Einschreibung zu einem Lehrgang - Dauer vom 12. September 2005 bis zum 31. Oktober 2006 - zur Vorbereitung auf die Externisten-Reifeprüfung - einen mit 21. Februar 2006…
…nicht gegeben. Auch wenn es durchaus zutreffen mag, dass der Bw. bei nicht vorliegender Krankheit seiner Mutter seltener Besuche bei den Eltern machte, so ist bei Beachtung der Verhaltensweisen erwachsener Kinder bei Krankheit und i.d.F. vorliegender Pflegebedürftigkeit der Eltern davon auszugehen, dass es…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen die Bescheide des Finanzamtes Kitzbühel vom 27. Jänner 2003 betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe für den Zeitraum vom 1. November 2002 bis 28. Feber 2003 und Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und…
Vermietet ein in Österreich ansässiges Unternehmen in Deutschland an die Teilnehmer von Führungen in Kunstausstellungen oder anderen Sehenswürdigkeiten Geräte, die eine Führungsteilnahme in Fremdsprache ermöglichen, und erfolgen Geräteausgabe, Geräterücknahme sowie alle anderen Manipulationen durch Personal des österreichischen Unternehmens im Lagerraum eines Kioskverkäufers, dann deutet alles…
…1220 Wien, über die Beschwerde vom 17.11.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 03.11.2016, betreffend Rückforderung der für ihre Tochter VN-T NN für den Zeitraum von Juli 2015 bis August 2016 gewährten Familienbeihilfe…
…3.544,50 € Entscheidungsgründe Das Finanzamt überprüfte den Anspruch auf Familienbeihilfe des Bw für seine Tochter M, geboren Juni1990. In der Folge forderte das Finanzamt mit Bescheid vom 25. Mai 2010 die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge für die Monate Juli 2008 bis Februar 2010…
…Adresse, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43, vom 12. Februar 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. und 11. Jänner 2007 betreffend 1. Einheitswert des Grundbesitzes (unbebautes Grundstück) in Adresse2, EZ 000, KG G, Grundbuch…
…die Berufung des BW, Adresse,vom 11. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruckvom 16. März 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der im angefochtenen Einkommensteuerbescheid angeführten Abgabe betragen, wie in der…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. November 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 9. November 2016 zu VNR ***1*** betreffend Rückforderung zu Unrecht für das Kind ***K*** (VNR ***3***) für den Zeitraum März 2016 bis September 2016 bezogener Beträge an…
…nach Ansicht der Berufungswerberin wenigstens ein Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe zuerkannt werden, der mit einem Berufsschüler, welcher in Österreich eine gleichartige Schule besuche, zu vergleichen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe besteht, ist im § 30a Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 abschließend geregelt.…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. September 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. August 2024 betreffend Rückforderung gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 in Verbindung mit …