IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Beteiligung an Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) bzw…
…die Schätzung zunächst sogar eine kleine Gutschrift ergeben würde, konnte nicht im Rahmen einer Erwartungshaltung einer möglichen Verkürzung liegen, daher sieht der Senat hinsichtlich des Jahres 2014 die Vorgaben für eine Bestimmungstäterschaft zu einer Einkommensteuerverkürzung von Dr. B. im Zweifel nicht als gegeben an. Anders…
…welche zu entrichten wären. Sie hätte hiedurch entsprechende Tatbeiträge zu den den Beschuldigten vorgeworfenen Abgabenhinterziehungen, allenfalls bei tatsächlicher Ahnungslosigkeit der Gesellschafter wohl sogar Bestimmungstäterschaft zu verantworten. Ohne dem massiven Beitrag von Frau K, einer mit Buchhaltungen von Taxiunternehmen bereits wohl vertrauten Bilanzbuchhalterin (Empfehlung von Bekannten…
Erfordert es die Verständlichkeit der Sache, kann der Vorsitzende auch anordnen, dass die Fragen an einen Zeugen und dessen Antworten ausnahmsweise wortwörtlich zu protokollieren sind. Andernfalls wird in der Regel eine zusammenhängende Darstellung der Zeugenaussage ohne Protokollierung der Fragen ausreichen. Will der Vorsitzende lediglich eine…
…ABl. Nr. L 253, idgF. (ZK-DVO), jeweils eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt wurde, und dadurch jeweils (als Bestimmungstäter) die Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach §§ 51 Abs. 1 lit. a iVm 11 1. Fall FinStrG begangen, eingeleitete Finanzstrafverfahren, im Zweifel zugunsten des Beschuldigten gemäß…
…Abs. 2 letzter Halbsatz FinStrG begangen werden kann. Zur tatbestandsmäßigen Realisierung des dolus eventualis wäre es erforderlich, dass der tatbildmäßig als Bestimmungstäter Handelnde es zumindest ernsthaft für möglich hält, dass er durch sein Vorgehen den unmittelbaren Täter dazu veranlasst, eine entsprechende abgabenrechtliche Pflichtenverletzung (z. B…
…dass sein Klient solcherart die Schenkung nicht melden werde, hätte er eine Bestimmung seines Klienten zur Pflichtverletzung und betreffend seine eigene Person eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a FinStrG in Form einer Bestimmungstäterschaft zu verantworten; auch eine Qualifizierung eines solchen Handelns als sonstiger Tatbetrag im Sinne der §…
…500,00 festgesetzt. Hinsichtlich der Anschuldigung für 6/2018 mit einem Betrag von Null wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2) ***33*** schuldig erkannt wird, als Machthaber der ***4*** und Bestimmungstäter vorsätzlich dazu beigetragen zu haben, dass unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…Geltendmachung einer ex lege USt-befreiten Firma von Vorsteuer, ist diese Tatsache, nämlich der kollusiven Vorgangsweise von ***A.*** und ***B.*** als Bestimmungstäter noch nicht aufgefallen. Die Antragstellerin bittet daher um die vollinhaltliche Aufhebung, jedenfalls aber die Umsatzsteuer betreffend, des belangten Bescheids. Beweis für das Vorbringen…
…dass er - aus welchen Gründen auch immer - einerseits als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen seines Mandanten C und damit als unmittelbarer Täter und anderseits als Bestimmungstäter in Bezug auf die seinen Mandanten treffende abgabenrechtliche Verpflichtung - ganz gewollt im Sinne eines Vorsatzes - die erforderliche Schenkungsmeldung unterlassen hat…
…werten. Ob seine wirtschaftliche Lage tatsächlich so schlecht ist wie behauptet zieht der Senat in Folge der Feststellungen zum Bankkonto 2 der ***4*** in Zweifel. Als erschwerend ist die Bestimmungstäterschaft zu 15 Taten zu werten gewesen. Da er zumindest weitere Firmen in seinem Einflussbereich hatte…
…andernfalls diese Personen ebenfalls im Verdacht nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG stünden und in diesem Fall hinsichtlich des Beschuldigten zu prüfen wäre, ob nicht der Tatbestand des Schmuggels im Form einer Bestimmungstäterschaft (§ 35 Abs. 1 lit. a iVm § 11 FinStrG) in Betracht käme…
…treffen die Beschwerdeführerin als Unternehmerin und Abgabenschuldnerin. Diese Pflichten hat die Beschwerdeführerin mit der Sorgfalt einer ordentlichen Unternehmerin erfüllt. Die Beschwerdeführerin ist weder unmittelbare Täterin einer Abgabenhinterziehung noch Bestimmungstäterin noch Beitragstäterin. Die Beschwerdeführerin ist somit nicht Vorsatztäterin einer Abgabenhinterziehung. Die Beschwerdeführerin ist vielmehr schuldloses Opfer…
…als im Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer der ***Gesellschaft*** … C. als Bestimmungstäter zu den Tathandlungen des ***E***, indem er diesen zu einem noch festzustellenden Zeitpunkt zur Ausstellung von Scheinrechnungen aufforderte … wobei der strafbestimmende Wertbetrag insgesamt EUR 361.830,59 beträgt. … Als erwiesen angenommene Tatsachen…
…8 Abs. 2 EU-GRC verstoßen. Die gesetzlich legitimierte Grundlage beruht ausschließlich auf Straftatbestände der kriminellen Bestimmungstäter, zumal es keine Einwilligung seitens der betroffenen Personen gibt. c) Die Geltendmachung des österreichischen Datenschutzgesetzes und der europäischen DSGVO Die Geltendmachung des Rechtes auf Information gem. Art 13…
…29 f). Der Vorsatz muss sich dabei auf die Vollendung einer strafbaren Handlung beziehen, wobei bedingter Vorsatz ausreicht. Die Straftat selbst muss sich der Bestimmungstäter nur der Art nach und in groben Umrissen vorgestellt haben (Köck in Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG, Band 1, 5…
…jedoch diverser hochpreisiger Schmuck sowie eine Armbanduhr der Marke "***J6***" vorgefunden. Zur möglichen Frage, wer dem Sohn dazu den Auftrag gegeben hat, somit als Bestimmungstäter für diesen möglichen Schmuggel in Frage kommt, ist festzuhalten, dass der minderjährige Sohn selbst als Finanzstraftäter nicht verfolgt werden darf…
…wobei diese Umsätze keinen Niederschlag in einem Rechnungswesen der ***4*** hatten, den handelsrechtlichen Geschäftsführer als Bestimmungstäter zur Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Verkürzung von Vorauszahlungen bei deren Fälligkeit bestimmt. Er hat die Verkürzungen ebenfalls für gewiss gehalten und es ernstlich für möglich gehalten und damit abgefunden…
…der Bescheidbegründung dargelegten Erwägungen seien unzureichend. Insbesondere sei völlig unzureichend begründet, warum der Bf "Bestimmungstäter" für das Delikt der Hinterziehung der Tabaksteuer sein sollte. Der Bf habe auch keine Bevollmächtigung seines Vaters gehabt, ihn "in allen Verfahren zu vertreten", sondern lediglich stundenweise ausgeholfen und seinen…
… 11 FinStrG verankerten Einheitstäterbegriff folgt, dass der unmittelbare Täter (1. Fall), Bestimmungstäter (2. Fall) und Beitragstäter (3. Fall) selbständig (unabhängig von der Strafbarkeit der anderen Beteiligten) für eigenes Unrecht und eigene Schuld haften, wobei ein wertender Unterschied zwischen den drei Beteiligungsformen nicht gemacht werden kann…