…Schmuggel, hier der Auftrag an die Firma **B** zur Lieferung der (einen) Dose á 180 Stück DHEA 50 mg von den USA nach Österreich, vorsätzliches Verhalten voraussetzt, dem Beschwerdeführer im Zweifel "nur" grob fahrlässiges Verhalten angelastet werden kann, ist der Tatbestand einer Bestimmung zum Schmuggel…
…einem Schuldspruch vorzugehen. Nach der Bestimmung des § 35 Abs 4 FinStrG wird der Schmuggel mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des auf die Waren entfallenden Abgabenbetrages (hier: € 43.187,16 für ***Bf2*** und € 46.772,80 für ***Bf1***) geahndet. Nach der Bestimmung des …
…Aktenlage ins Auge, dass der Bf. (Vernehmungsniederschrift vom 2. November 2009, Bl. 5 ff des Strafaktes:„ … Ich wurde selbst aktiv und wollte Zigaretten zum Schmuggel kaufen, weil ich Geld verdienen wollte …“) nicht nur, wie vom Tatbestand des § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…15 Os 88/88; 1.8.1996, 15 Os 114/96, EvBl1996/141; 20.3.1997, 12 Os 132/96, zum Schmuggel; 8.5.2002, 13 Os 33/02, LSK 2002/173 = 2002/674; 15.3.2006, 14 Os 145/05p; VwGH 17.9…
… 74 Abs. 2 ZollRDG kommt somit nur bei hinterzogenen Abgaben in Betracht. "Hinterzogen" bedeutet, dass es sich um ein vorsätzliches Finanzvergehen (zum Beispiel: Schmuggel, Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben) handeln muss, welches im Zusammenhang mit den Abgabenansprüchen verfolgt wird. Im verfahrensgegenständlichen Fall war somit betreffend…
… 74 Abs. 2 ZollR-DG kommt somit nur bei hinterzogenen Abgaben in Betracht. "Hinterzogen" bedeutet, dass es sich um ein vorsätzliches Finanzvergehen (zum Beispiel: Schmuggel, Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben) handeln muss, welches im Zusammenhang mit den Abgabenansprüchen verfolgt wird. Im verfahrensgegenständlichen Fall war somit…
… 74 Abs. 2 ZollR-DG kommt somit nur bei hinterzogenen Abgaben in Betracht. "Hinterzogen" bedeutet, dass es sich um ein vorsätzliches Finanzvergehen (zum Beispiel: Schmuggel, Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben) handeln muss, welches im Zusammenhang mit den Abgabenansprüchen verfolgt wird. Im verfahrensgegenständlichen Fall war somit…
… 74 Abs. 2 ZollRDG kommt somit nur bei hinterzogenen Abgaben in Betracht. "Hinterzogen" bedeutet, dass es sich um ein vorsätzliches Finanzvergehen (zum Beispiel: Schmuggel, Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben) handeln muss, welches im Zusammenhang mit den Abgabenansprüchen verfolgt wird. Im verfahrensgegenständlichen Fall war somit betreffend…
… 74 Abs. 2 ZollR-DG kommt somit nur bei hinterzogenen Abgaben in Betracht. "Hinterzogen" bedeutet, dass es sich um ein vorsätzliches Finanzvergehen (zum Beispiel: Schmuggel, Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben) handeln muss, welches im Zusammenhang mit den Abgabenansprüchen verfolgt wird. Im verfahrensgegenständlichen Fall war somit…
…dreijährigen Rückbringungsfrist solche Fahrzeuge abgabenfrei zurückgebracht werden. Diese Frist sei zum Zeitpunkt der Ermittlungen noch offen gewesen. Dass der Wagen dennoch als geschmuggelt beurteilt und für verfallen erklärt worden sei, widerspreche den Zollvorschriften. Ein Schmuggel sei objektiv ausgeschlossen, da beide Fahrzeuge in der EU gekauft…
… 35 Abs. 4 FinStrG: Der Schmuggel wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des auf die Waren entfallenden Abgabenbetrages, die Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Der Geldstrafe ist an Stelle des Regelzollsatzes der Präferenzzollsatz zugrunde zu…
…obwohl die Voraussetzungen für die Einfuhr nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels nicht vorlagen, da er zum Zeitpunkt der Einfuhr über keine gültige CITES- Einfuhrbewilligung für die…
…wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. Gemäß § 35 Abs. 4 FinStrG wird der Schmuggel mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des auf die Waren entfallenden Abgabenbetrages geahndet. Auf Verfall ist nach Maßgabe des § 17 FinStrG zu erkennen. Der Spruchsenat ist unter Hinweis…
…aus der zollamtlichen Überwachung. Zumal diese Waren zum Zeitpunkt der Diebstähle noch nicht im Sinne der Art 194 ff UZK überlassen waren, entzogen der Beschuldigte und sein Bruder diese gestohlenen Gegenstände der zollamtlichen Überwachung und verwirklichten dadurch die Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs 1…
…vom Gesetz vorgegebenen Tatbilder in objektiver und subjektiver Hinsicht. Es war daher mit einem Schuldspruch vorzugehen. Nach der Bestimmung des § 35 Abs 4 FinStrG wird der Schmuggel mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Abgabenbetrages (hier: € 35.931,17) geahndet. Nach der Bestimmung des …
…bei der Festsetzung des Wertersatzes strafmindernd zu berücksichtigen ist. Entsprechend der einschlägigen Bestimmung und unter Berücksichtigung sämtlicher obiger Ausführungen steht nun zweifelsfrei fest, dass jeglicher Ansatz einer sogenannten Wertersatzstrafe gem. § 19 Abs. 5 FinStrG unverhältnismäßig wäre. Zu berücksichtigen ist weiters, dass im Gegensatz zum Verfall…
…die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Gemäß § 23 Abs 3 leg.cit. sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 35 Abs 4 leg. cit. wird der Schmuggel mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des…
…55 ZK die Art. 42 bis 53 Anwendung. Gemäß Art. 50 ZK haben die gestellten Waren bis zum Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung die Rechtsstellung von Waren in vorübergehender Verwahrung. Die vorübergehend verwahrten Waren dürfen nach Art. 51 Abs. 1 ZK ausschließlich an von Zollbehörden zugelassenen…
…einen Schmuggel zu begehen. Das Verhalten der Beschuldigten erfüllt die vom Gesetz vorgegebenen Tatbilder in objektiver und subjektiver Hinsicht. Es war daher mit einem Schuldspruch vorzugehen. Nach der Bestimmung des § 35 Abs 4 FinStrG wird der Schmuggel mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des auf…
…einen Schmuggel zu begehen. Das Verhalten der Beschuldigten erfüllt die vom Gesetz vorgegebenen Tatbilder in objektiver und subjektiver Hinsicht. Es war daher mit einem Schuldspruch vorzugehen. Nach der Bestimmung des § 35 Abs 4 FinStrG wird der Schmuggel mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des auf…