2. Fazit: Nach § 299 Abs. 1 BAO kann ein erstinstanzlicher Bescheid aufgehoben werden, wenn sich sein Spruch "als nicht richtig erweist". Der Nachweis, dass dies hier der Fall sei, ist bereits erbracht. c) Bestimmte Subfirmen Die Annahme des Prüfers und - ihm folgend - des Finanzamtes, drei…
…87/13/0006). Hinzuweisen ist noch darauf, dass eine Sanierung von Begründungsmängel in Wiederaufnahmebescheiden nicht möglich ist (vgl etwa VwGH 12.4.1994, 90/14/0044). Abgesehen von einer mangelhaften Begründung ergibt sich nach Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht auch, dass keine Tatsachen oder Beweismittel neu…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Bernhart Steuerberatungs GmbH, Albertgasse 35 Tür 15, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 13. Mai 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 17. Jänner 2023 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Stb***, **Stb-Adr***, und ***B*** als Beteiligter gemäß § 257 BAO über die Beschwerde vom 9. Dezember 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels (nunmehr Finanzamt…
…das BFG in einem der drei vorliegenden Verfahren zugunsten der Bf. und hob die angefochtenen Bescheide auf. Es stellte einen Begründungsmangel der Bescheide fest, der weder durch das Finanzamt (im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung) noch durch das Verwaltungsgericht sanierbar sei. Im Erkenntnis vom 18.06.2024…
…das BFG in einem der drei vorliegenden Verfahren zugunsten der Bf. und hob die angefochtenen Bescheide auf. Es stellte einen Begründungsmangel der Bescheide fest, der weder durch das Finanzamt (im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung) noch durch das Verwaltungsgericht sanierbar sei. Im Erkenntnis vom 18.06.2024…
…die nicht vorliegen bzw. von der Behörde nicht vorgelegt wurden (….) Das Unterlassen der konkreten Begründung der von der Behörde gewählten Ermessensausübung stellt nach Ansicht der Beschwerdeführerin einen wesentlichen Begrünungsmangel dar, welcher im Fall der Wiederaufnahme nicht sanierbar ist und daher zwingend zur Aufhebung der…
Informativ darf auf § 48a Abs 4 BAO verwiesen werden, demzufolge die Offenbarung oder Verwertung von Verhältnissen oder Umständen zulässig ist, wenn sie der Durchführung eines Abgabenverfahrens dient. Da der Bf. keine Umstände ins Treffen führen konnte, die die Unrichtigkeit der Feststellungen des Finanzamtes wahrscheinlich machen…
…gegenüber der Drittschuldnerin nicht zusteht, ergeben sich weder aus dem Vorbringen des Bf. noch sonst aus dem Akteninhalt. Zu dem vom Bf. aufgezeigten Begründungsmangel, welcher- seiner Ansicht nach-zur Aufhebung des bekämpften Bescheides bzw. auch zur Aufhebung der darauf bezogenen Berufungsvorentscheid führen soll, ist festzustellen…
…nicht entnommen werden, auf welche Umstände genau das Finanzamt die Verwirklichung der Voraussetzungen für eine Aufhebung stütze. Ebenso fehle die Darstellung der Gründe der Ermessensübung. Im Berufungsverfahren könne dieser wesentliche Begründungsmangel nicht saniert werden. Es entspreche auch nicht dem Sinn des § 299, dass ein Vorlageantrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., vertreten durch Dr. Tibor Lászlo Robert Nagy, Hainburger Straße 20, Tür 7, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 29.1.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien…
…öffentliche Interesse insbesondere an der Einhebung der Abgaben beizumessen. In der Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid machte der Bf. sowohl verfahrensrechtliche als auch inhaltliche Begründungsmängel geltend und führte zunächst dazu aus, dass die Wiederaufnahme nur floskelhaft auf Grund des amtlichen Vordruckes erfolgt und nicht ersichtlich sei…
Wenn der Bf. nun vermeint, es sei der Wiederaufnahmegrund aus dem Wiederaufnahmebescheid nicht klar ersichtlich bzw. nicht objektiv nachvollziehbar gewesen und es mangle der Begründung an einer Darstellung der zeitlichen Abfolge des Bekanntwerdens sowie die Begründung sei eine allgemein gehaltene, schematisch und damit in Wahrheit…
…nach § 299 BAO gewinnen und erscheint damit das Schicksal der gegenständlichen Beschwerde entschieden. Lediglich der Vollständigkeit halber wird zum sonstigen Beschwerdevorbringen noch Folfgendes festgestellt: Das Bundesfinanzgericht pflichtet dem Rechtsbehelfsorbringen des Beschwerdeführers insoweit bei, als er (als Begründungsmangel) rügt, dass das Zollamt in seiner Bescheidbegründung, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 14.07.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.07.2016, xxx; GVG 17 betreffend Grunderwerbsteuer nach Durchführung…
…geschweige denn schlüssige Beweise. Also gesteht das Finanzamt die Unrichtigkeit ihres Tuns selbst offen ein. Die erlassenen Bescheide sind daher mit wesentlichen Begründungsmängeln belastet (VwGH-Erkenntnis vom 21.10.2015, 2011/13/0096). Behauptung 2: "Auf den Bankkonten der Fa. ***GX*** erfolgen zeitnah (am selben…
…Entgegen den Ausführungen in der Beschwerde stelle der Verweis auf andere Dokumente (Bericht über die Außenprüfung, Niederschrift) nach der ständigen Judikatur keinen Begründungsmangel dar (VwGH 22.11.2012, 2012/15/0172). Hinsichtlich der Ermessensübung werde in den Wiederaufnahmebescheiden auf den Vorrang der Rechtsrichtigkeit und den…
…ohne dies näher zu begründen. Es handle sich daher lediglich um eine Scheinbegründung und daher einen Begründungsmangel. Der - doch sehr schlichte - Verweis auf die "Erfahrungen des täglichen Lebens" könne wohl eine sinnvolle Begründung eines Bescheides nicht ersetzen. Auch die Hausverwaltungen kontrollierten im Übrigen die Tätigkeit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen D.A, (Bf.) vertreten durch Lattenmayer, Luks & Enzinger, Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Tuchlauben 13 wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 15.07.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 08.07.2016, EN xxx; GVG 17 betreffend Grunderwerbsteuer nach…