IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. September 2017 gegen die Bescheide des damaligen Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 27. Juni 2017 betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer…
Auch diesbezüglich liege weder ein Dienstverhältnis noch eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Zur Unmöglichkeit einer verdeckten Gewinnausschüttung werde auf obige Ausführungen verwiesen. Ad 4. (Tz 5) Fremdleistungen ***3*** Trockenbau GmbH (kurz: ***3***) Mit den vorliegenden Feststellungen in Tz 5 (und der später zu behandelnden Tz 6…
Der Vertreter der Beschwerdeführerin gab an, die Abrechnungen seien pauschal erfolgt, aber niemals nach Stunden. Die Abrechnung sei fremdüblich erfolgt. Der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin habe lediglich den Gesellschaftern verwaltungstechnisch geholfen. Er zitierte aus der Niederschrift über die Befragung von Herrn ***GesGf03***. Vorgelegt und zum Akt…
Die Außenprüferin behauptet nicht, dass die Räumlichkeiten vom Gesellschafter-Geschäftsführer und seinen Familienangehörigen privat genutzt worden wäre, zumal es sich dabei um nicht sehr einladend ausgestaltete Räumlichkeiten gehandelt hat. Auch die Prüferin geht davon aus, dass diese Wohnung diversen Arbeitern als Übernachtungsmöglichkeit gedient hat. Die…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Bei der Beschwerdeführerin, die im Baugewerbe (Verlegung von Eisen, Armierung) tätig war, wurde eine Außenprüfung hinsichtlich die Jahre 2008 bis 2011 durchgeführt. Betreffend die Körperschaftssteuer und die Kapitalertragssteuer für die Jahre 2008 bis…
Die Feststellungen betreffend die Firma Name Firma 6 beruhen auf der Auskunft der portugiesischen Finanzbehörde, an der nach Ansicht des Gerichtes nicht zu zweifeln ist. An der Adresse der Firma Name Firma 6 befand sich nur eine für Dezember 2010 von dieser Firma gemietete Garage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ELITE Wirtschaftstreuhand&Steuerberatung GmbH, Stollgasse 5a/8, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 17. März 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. Februar 2023 betreffend…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig im vorliegenden Fall ist die Anerkennung von Fremdleistungen diverser Subunternehmer im Baugewerbe sowie Leistungen der Gattin (Frau Gattin des Bf) des Beschwerdeführers an den Beschwerdeführer. 1. Betriebsprüfung: Bei dem Beschwerdeführer wurde eine abgabenbehördliche Prüfung gemäß …
…auch in vielen Fällen zu Pauschalbeträgen. Dies ist im Baugewerbe nicht unüblich und durch die Abhängigkeit von den Zahlungen der Auftraggeber an ***Bf*** Bau GmbH selbst auch wirtschaftlich sinnvoll." Die Kalendereintragungen mit Anzahl der Arbeiter und Bauvorhaben seien ausreichend, weil diese jeweils 8 Stunden gearbeitet…
Von der Bf. wurden im Rahmen des Außenprüfungsverfahrens neben den Eingangsrechnungen folgende Unterlagen vorgelegt: Ein Auftragsschreiben vom 5.3.2007 mit Regiesatz 24,00 Euro, ein Schreiben der MA63: Gewerbeberechtigung Baumeister v. 21.2.2007, ***38***, ein Firmenbuchauszug vom 23.3.2007, ein UID-Bescheid…
Die im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 14.3.2024 vorgelegten 3 Bestätigungen von GKK-Anmeldungen von Arbeitnehmern der Subunternehmerin ab Jänner 2012 betreffen Hilfsarbeiter bzw. Bauhelfer. Derartige Anmeldungen sind nicht geeignet, die Leistungserbringung der ***10*** Consulting zu untermauern, zumal die verrechneten Leistungen nach Art…
…zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren 2010, 2011 und 2012 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Betriebsgegenstand: Baugewerbe, Baunebengewerbe). Im Zuge der Veranlagung für das Jahr 2011 (Nachbescheidkontrolle NBK) wurde der Beschwerdeführer mit Vorhalt vom 19.11.2013 vom Finanzamt ersucht, die erklärten Fremdleistungen…
€ 32.379,11 | Einkommensteuer gem § 33 Abs 1 EStG | € 8.298,83 | Steuer vor Abzug der Absetzbeträge | € 8.298,83 | Steuer nach Abzug der Absetzbeträge | € 8.298,83 | Einkommensteuer | € 8.298,83…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi über die Beschwerde der Vertreterin, als Masseverwalterin im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners, vom 27.5.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 23. April 2014 betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre…
Gemäß § 183 Abs 3 BAO kann von der Aufnahme beantragter Beweise abgesehen werden, wenn die unter Beweis zu stellenden Tatsachen als richtig anerkannt werden oder unerheblich sind, wenn die Beweisaufnahme mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand verbunden wäre, es sei denn, die Partei erklärt sich zur Tragung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28.März 2012 bzw. 26.April 2012 gegen die Bescheide des FA X vom 28. Februar 2012 betreffend Kapitalertragsteuer 2007 - 2009 zur…
Der Auflistung des Prüfers in AP-Akt OZ 24 ist zu ersehen, dass ein Teil der beanstandeten Beträge Vorgänge aus dem Vorjahr betreffen (Kontensaldo 2007 bzw. EB-Konto 2008). Die zugehörigen Buchhaltungsunterlagen aus 2007 wurden dem BFG weder übermittelt, noch ist deren Überprüfung im AP…
…Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundesverfassungs-Gesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf) ist im Baugewerbe tätig. Im Zuge der Durchführung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Herwig Panowitz, Ignaz-Philipp-Semmelweis-Straße 2, 3300 Amstetten, über die Beschwerde vom 12.12.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs vom 10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Herwig Panowitz, Ignaz-Philipp-Semmelweis-Straße 2, 3300 Amstetten , über die Beschwerde vom 11.03.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs vom 18…