…Spenden anlässlich eines Ballbesuches, Geld- oder Sachspenden anlässlich von Tombolas) erfolgen, [sind] als Werbungskosten abzugsfähig. Abzugsfähig sind auch Spenden in Form der Abnahme von Karten für Veranstaltungen im Wahlkreis des Politikers (zB Bälle einschließlich Maturabälle). Der Ballbesuch eines Politikers in seinem Wahlkreis ist regelmäßig als…
Sofern die Beschwerdeführerin auf die Lohnsteuerrichtlinien verweist, nach denen etwa Spenden an Musikkapellen im Wahlkreis des Mandatars oder Spenden anlässlich von Ballbesuchen als abzugsfähige Werbungskosten angeführt sind, ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Steuerrichtlinien lediglich um einen Auslegungsbehelf handelt, der im Interesse einer einheitlichen…
…Repräsentationsaufwendungen einzustufen. E/j) sogenannte Auftritte Aufwendungen für Ballbesuche sowie damit in Zusammenhang stehende Ausgaben sind nicht abzugsfähig (vgl. VwGH 17.4.2013, 2009/13/0065). In Bezug auf Politiker werden teilweise Aufwendungen für Ballbesuche im eigenen Wahlkreis als abzugsfähig anerkannt. Da der Bf…
…0594-G/06), andererseits nicht (vgl. - nicht veröffentlicht - UFS 15. 2. 2011, RV/4305-W/09). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind beispielsweise Aufwendungen in Zusammenhang mit einem Ballbesuch, wozu auch die Spenden für Lose zu rechnen sind, nicht abzugsfähig (vgl. VwGH 22. 1. 1985…
…1 Z 3 EStG qualifiziert. Der VwGH hat dabei insbesondere dem (wirtschaftlich nachvollziehbaren) Werbekonzept keine Bedeutung beigemessen, sondern die Ansicht vertreten, dass im Mittelpunkt der Medienaufmerksamkeit der Ballbesuch stehe und diesem stets Repräsentationscharakter zukomme. Im Erkenntnis vom 24. 9. 2002, 99/14/0006 hat der…
…worden, da diese mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten seien. Die div. Ausgaben für Geschenke, Eintrittskarten für Ballbesuche und Blumen seien gem. LStR-RZ 383b in Abzug zu bringen, da sie ebenso mit der Tätigkeit als Vizebürgermeister im Zusammenhang stünden. Hinsichtlich der Bewirtungskosten sei zu bemerken, dass…
…in Höhe von EUR 170,- sind deshalb als Werbungskosten anzuerkennen. Zahlungen, die aus beruflichen Anlässen im Wahlkreis eines Mandatars erfolgen (zB Spenden an Musikkapellen sowie anlässlich von Tombolas, Aufwendungen für den Ballbesuch eines Politikers in seinem Wahlkreis, Blumenspenden, Billets und Geschenke aus verschiedenen örtlichen Anlässen)…
…4***, FF-***7*** und pauschal angesetzten Spenden betreffend Blasmusik ***4*** und betreffend sonstige Veranstaltungen in ***4*** ist die diesbezügliche Rechtslage bzw. Judikatur vor Augen zu halten. So fallen Aufwendungen für Ballbesuche und im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (z.B. Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten, Taxikosten…
…2.800 für Spenden (lt Aufstellung "Eigenbelege 2017") enthalten. Dies aus folgendem Grund: Aufwendungen für den Ballbesuch eines Politikers (Eintritt, nicht aber Bewirtungsspesen) seien als Werbungskosten anzuerkennen, wenn der Ballbesuch beruflich veranlasst ist und nicht der Unterhaltung dient (VwGH 15.06.1988, 87/13/0052)…
…seinen Mitgliedsbeitrag für den USV ***X*** (Fußballverein) sowie für von der ***Partei*** ***N*** im Jahr 2017 an ihn verrechnete WK für das Jahr 2016. Zu den Aufwendungen für Veranstaltungsbesuche: Aufwendungen für Ballbesuche und damit im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (zB Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten…
…Der Beschwerdeführer hat daher im gegenständlichen Fall nachzuweisen, dass die geleisteten Aufwendungen der Sicherung oder Erhaltung der aus seinen politischen Tätigkeiten erzielten Einnahmen gedient haben. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind beispielsweise Aufwendungen in Zusammenhang mit einem Ballbesuch, wozu auch die Spenden für Lose zu…
…Der Beschwerdeführer hat daher im gegenständlichen Fall nachzuweisen, dass die geleisteten Aufwendungen der Sicherung oder Erhaltung der aus seinen politischen Tätigkeiten erzielten Einnahmen gedient haben. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind beispielsweise Aufwendungen in Zusammenhang mit einem Ballbesuch, wozu auch die Spenden für Lose zu…
…weil Repräsentation bzw. Aufwendungen der Lebensführung; Auftritte, weil ein Ballbesuch sowie der Besuch einer Oldtimer-Messe Aufwendungen der Lebensführung seien, auch wenn sie dem beruflichen Zweck dienten; Spenden (freiwillige Zuwendungen), weil Aufwendungen der Lebensführung - allerdings bei Erfüllung der Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar (50,00 €…
…einen Unternehmer, sondern auch Bewirtungen von möglichen Wählern oder anderen politischen Funktionären durch einen politischen Funktionär (VwGH 9.12.2004, 99/14/0253). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Aufwendungen in Zusammenhang mit einem Ballbesuch, wozu auch die Spenden für Lose zu rechnen sind, nicht…
…und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt. Nicht abzugsfähig bleiben Aufwendungen für eigene Geburtstagsfeiern oder für vorrangig aus Repräsentationsgründen veranstalte Feste und Bewirtungen im eigenen Haushalt. Aufwendungen für einen beruflich veranlassten Ballbesuch - ausgenommen die Bewirtung - sind als Werbungskosten abzugsfähig. Zusammenfassend kann daher gesagt werden…
…Laptop, welchen der Bf. ausschließlich in seinem Dienstzimmer und im Rahmen von Lehrveranstaltungen verwende. Die Fahrtkosten für den Besuch des Universitätsballes (EUR 15,00) seien als Werbungskosten zu berücksichtigen. Der Ballbesuch erfolgte auf persönliche Einladung des Rektors. Es wäre besonders negativ aufgefallen, wenn der Bf…
…Der Beschwerdeführer hat daher im gegenständlichen Fall nachzuweisen, dass die geleisteten Aufwendungen der Sicherung oder Erhaltung der aus seinen politischen Tätigkeiten erzielten Einnahmen gedient haben. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind beispielsweise Aufwendungen in Zusammenhang mit einem Ballbesuch, wozu auch die Spenden für Lose zu…
…Der Beschwerdeführer hat daher im gegenständlichen Fall nachzuweisen, dass die geleisteten Aufwendungen der Sicherung oder Erhaltung der aus seinen politischen Tätigkeiten erzielten Einnahmen gedient haben. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind beispielsweise Aufwendungen in Zusammenhang mit einem Ballbesuch, wozu auch die Spenden für Lose zu…
…bestimmte Boni zu erhalten (UFS Linz 22. 3. 2011, RV/0694-L/09); • Aufwendungen des StPfl für seinen eigenen Ballbesuch und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten (wie Ballkarte, Taxi, Ballkleidung, Ballspende, eigene und Gästebewirtung) fallen ebenfalls unter das generelle Abzugsverbot der Z 3 (VwGH…
…RV/0143-K/11) ist der Ballbesuch eines Politikers in seinem Wahlkreis jedoch regelmäßig als beruflich veranlasst anzusehen. Aufwendungen für den Ballbesuch (Eintritt, nicht aber Bewirtungskosten) eines Politikers sind als Werbungskosten dann anzuerkennen, wenn der Ballbesuch beruflich veranlasst ist und nicht der Unterhaltung dient (VwGH…