Ballveranstaltung, Ballbesuch Rz 1489: Siehe Rz 4714, Stichwort "Ballbesuch". Begräbnis Rz 1490: Kosten für das Begräbnis des Steuerpflichtigen sind keine Betriebsausgaben. Die Aufwendungen für das Begräbnis von im Dienst verunglückten Arbeitnehmern sind jedoch Betriebsausgaben. Beitragszuschlag nach ASVG Rz 1490a: Der Beitragszuschlag nach § 113 Abs. 1…
…Spenden anlässlich eines Ballbesuches, Geld- oder Sachspenden anlässlich von Tombolas) erfolgen, als Werbungskosten abzugsfähig. Abzugsfähig sind auch Spenden in Form der Abnahme von Karten für Veranstaltungen im Wahlkreis des Politikers (zB Bälle einschließlich Maturabälle). Der Ballbesuch eines Politikers in seinem Wahlkreis ist regelmäßig als beruflich…
…Spenden anlässlich eines Ballbesuches, Geld- oder Sachspenden anlässlich von Tombolas) erfolgen, [sind] als Werbungskosten abzugsfähig. Abzugsfähig sind auch Spenden in Form der Abnahme von Karten für Veranstaltungen im Wahlkreis des Politikers (zB Bälle einschließlich Maturabälle). Der Ballbesuch eines Politikers in seinem Wahlkreis ist regelmäßig als…
Sofern die Beschwerdeführerin auf die Lohnsteuerrichtlinien verweist, nach denen etwa Spenden an Musikkapellen im Wahlkreis des Mandatars oder Spenden anlässlich von Ballbesuchen als abzugsfähige Werbungskosten angeführt sind, ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Steuerrichtlinien lediglich um einen Auslegungsbehelf handelt, der im Interesse einer einheitlichen…
…Repräsentationsaufwendungen einzustufen. E/j) sogenannte Auftritte Aufwendungen für Ballbesuche sowie damit in Zusammenhang stehende Ausgaben sind nicht abzugsfähig (vgl. VwGH 17.4.2013, 2009/13/0065). In Bezug auf Politiker werden teilweise Aufwendungen für Ballbesuche im eigenen Wahlkreis als abzugsfähig anerkannt. Da der Bf…
…ein KFZ, das ausschließlich oder überwiegend von Arbeitnehmern benutzt wird, sind betrieblich veranlasst (VwGH 11.11.1987, 85/13/0197). Ballbesuch Rz 4714: Aufwendungen in Zusammenhang mit Ballbesuchen (zB Ballkleidung, Zuwendungen an das Komitee, Bewirtungskosten) fallen unter das Abzugsverbot (VwGH 22.11.1985, 84/14…
…Spenden anlässlich eines Ballbesuches, Geld- oder Sachspenden anlässlich von Tombolas) erfolgen, als Werbungskosten abzugsfähig. Abzugsfähig sind auch Spenden in Form der Abnahme von Karten für Veranstaltungen im Wahlkreis des Politikers (zB Bälle einschließlich Maturabälle). Der Ballbesuch eines Politikers in seinem Wahlkreis ist regelmäßig als beruflich…
…0594-G/06), andererseits nicht (vgl. - nicht veröffentlicht - UFS 15. 2. 2011, RV/4305-W/09). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind beispielsweise Aufwendungen in Zusammenhang mit einem Ballbesuch, wozu auch die Spenden für Lose zu rechnen sind, nicht abzugsfähig (vgl. VwGH 22. 1. 1985…
…1 Z 3 EStG qualifiziert. Der VwGH hat dabei insbesondere dem (wirtschaftlich nachvollziehbaren) Werbekonzept keine Bedeutung beigemessen, sondern die Ansicht vertreten, dass im Mittelpunkt der Medienaufmerksamkeit der Ballbesuch stehe und diesem stets Repräsentationscharakter zukomme. Im Erkenntnis vom 24. 9. 2002, 99/14/0006 hat der…
…383b LStR Zahlungen, die aus beruflichen Anlässen im Wahlkreis des Mandatars erfolgen, als Werbungskosten absetzbar seien. Der Ballbesuch eines Politikers in seinem Wahlkreis sei regelmäßig als beruflich veranlasst anzusehen. Es werde ersucht, die Bewirtungskosten zu 50 % anzuerkennen, da die Bewirtung im Rahmen politischer Veranstaltungen (Fraktion…
…Spenden anlässlich eines Ballbesuches oder Sachspenden anlässlich von Tombolas) erfolgen, sind als Werbungskosten abzugsfähig. Abzugsfähig sind auch Spenden in Form der Abnahme von Karten von Veranstaltungen im Wahlkreis des Politikers (z.B. Bälle einschließlich Maturabälle). Der Ballbesuch eines Politikers in seinem Wahlkreis ist regelmäßig als…
…aus welchem auch die jeweilige Veranstaltung ersichtlich ist. Im Einzelnen handelt es sich um Lose, für die bei Ballbesuchen gespendet wurde (zwischen 30,00 € und 50,00 €), Spenden an Musikkapellen bei Veranstaltungen (zwischen 20,00 € und 40,00 €) und sonstige Spenden…
…worden, da diese mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten seien. Die div. Ausgaben für Geschenke, Eintrittskarten für Ballbesuche und Blumen seien gem. LStR-RZ 383b in Abzug zu bringen, da sie ebenso mit der Tätigkeit als Vizebürgermeister im Zusammenhang stünden. Hinsichtlich der Bewirtungskosten sei zu bemerken, dass…
…oder seiner persönlichen Anlässe (Geburtstag, Beförderung, Pensionierung usw.), und zwar egal, ob Vorgesetzte oder Arbeitnehmer von ihm bewirtet werden. Rz 4826: Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seinen eigenen Ballbesuch und die damit in Zusammenhang stehenden Kosten (wie Ballkarte, Taxi, Ballkleidung, Ballspende, eigene und Gästebewirtung) fallen ebenfalls…
…in Höhe von EUR 170,- sind deshalb als Werbungskosten anzuerkennen. Zahlungen, die aus beruflichen Anlässen im Wahlkreis eines Mandatars erfolgen (zB Spenden an Musikkapellen sowie anlässlich von Tombolas, Aufwendungen für den Ballbesuch eines Politikers in seinem Wahlkreis, Blumenspenden, Billets und Geschenke aus verschiedenen örtlichen Anlässen)…
…4***, FF-***7*** und pauschal angesetzten Spenden betreffend Blasmusik ***4*** und betreffend sonstige Veranstaltungen in ***4*** ist die diesbezügliche Rechtslage bzw. Judikatur vor Augen zu halten. So fallen Aufwendungen für Ballbesuche und im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (z.B. Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten, Taxikosten…
…2.800 für Spenden (lt Aufstellung "Eigenbelege 2017") enthalten. Dies aus folgendem Grund: Aufwendungen für den Ballbesuch eines Politikers (Eintritt, nicht aber Bewirtungsspesen) seien als Werbungskosten anzuerkennen, wenn der Ballbesuch beruflich veranlasst ist und nicht der Unterhaltung dient (VwGH 15.06.1988, 87/13/0052)…
…seinen Mitgliedsbeitrag für den USV ***X*** (Fußballverein) sowie für von der ***Partei*** ***N*** im Jahr 2017 an ihn verrechnete WK für das Jahr 2016. Zu den Aufwendungen für Veranstaltungsbesuche: Aufwendungen für Ballbesuche und damit im Zusammenhang damit stehende Ausgaben (zB Aufwendungen für Eintritts- oder Ehrenkarten…
…Der Beschwerdeführer hat daher im gegenständlichen Fall nachzuweisen, dass die geleisteten Aufwendungen der Sicherung oder Erhaltung der aus seinen politischen Tätigkeiten erzielten Einnahmen gedient haben. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind beispielsweise Aufwendungen in Zusammenhang mit einem Ballbesuch, wozu auch die Spenden für Lose zu…
…Der Beschwerdeführer hat daher im gegenständlichen Fall nachzuweisen, dass die geleisteten Aufwendungen der Sicherung oder Erhaltung der aus seinen politischen Tätigkeiten erzielten Einnahmen gedient haben. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind beispielsweise Aufwendungen in Zusammenhang mit einem Ballbesuch, wozu auch die Spenden für Lose zu…