…Z. 9 der VO BGBl. II Nr. 382/2001 vorgesehenen Höchstbetrag von € 2.190,00. Das Vertreterpauschale wird dadurch auf € 0,00 gemindert, sodass dem Beschwerdeführer nur das allgemeine Werbungskostenpauschale des § 16 Abs. 3 EStG 1988 i.H.v. € 132,00 zusteht…
…Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung, Ö-Cert, BGBl II 269/2012 eine Zertifizierung nur für Erwachsenenbildungseinrichtungen ausgestellt wird. Eine gleichartige oder dem Ö-Cert ähnliche Zertifizierung existiert - zumindest in Österreich - nicht. Unstrittig ist aber die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 lit. i MwStSystRL und ihr…
…kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Zielsetzung verfolgt wird. Der Bundesminister für Finanzen kann unter Berücksichtigung der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen mit Verordnung festlegen, wann eine vergleichbare Zielsetzung vorliegt. Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung - UStBLV BGBl. II Nr. 214/2018 Eine vergleichbare Zielsetzung liegt gemäß § 1 vor, bei…
…zeitlichen Geltungsbereich vor dem Inkrafttreten der Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung, BGBl II 214/2018) steuerfreie Leistungen iSd § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 iVm Art. 132 Abs. 1 lit. i MwSt-Systemrichtlinie (RL 2006/112/EG) vorliegen, da nach dem Beschwerdevorbringen hinsichtlich des Unterrichts…
…seien. Das BFG sei auch zur Ansicht gelangt, dass die Schulungsmaßnahmen der Bf. unter Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 zu subsumieren seien, unabhängig davon, ob sie sich als eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeiten darstellen. 11. VwGH-Erkenntnis vom 20.9.2023…
…6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 zitiere, sondern die ab 1.1.2019 gültige Fassung aufgrund des JStG 2018, BGBl I 62/2018. Auch die Bildungsleistungsverordnung (UStBLV), BGBl II Nr. 214/2018, auf die sich die Bf. in diesem Zusammenhang beziehe, sei…
…geltenden Fassung BGBl I Nr. 92/2006 mit Verordnung festzustellen. Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Feststellung der Eignung von Vereinen, zum Sachwalter bestellt zu werden sowie Patientenanwälte und Bewohnervertreter namhaft zu machen, BGBl. II Nr. 117/2007 wurde…
…innehatte. Ab 22.04.2014 schied Herr J.W. vollständig aus dem Vorstand aus. Beilage: Entwicklung des Vereinsvorstandes von 2009 bis 2014 9.4. Voraussetzungen für eine verdeckte Ausschüttung: - Eine verdeckte Ausschüttung ist durch Zufluss von Vermögenswerten an unmittelbar oder mittelbar beteiligte Personen anzunehmen, wenn…
…das Festhalten der einzelnen Bareingänge und Barausgänge unzumutbar wäre, sofern die ordnungsgemäße Ermittlung der Grundlagen der Abgabenerhebung dadurch nicht gefährdet wird.“ Die Barbewegungs-VO, BGBl. II Nr. 441/2006 (01.01.2007-31.12.2015 lautet wie folgt: „§ 1. (1) Die vereinfachte Losungsermittlung kann unter…
…Werden dauerhafte Wiedergaben erstellt, so sind diese auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen. § 131 BAO erfuhr durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 (BGBl. I Nr. 99/2006) eine Änderung dahingehend, als nunmehr explizit festgehalten wird, dass sich die einzelnen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen…
…im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten über Beschwerden wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Behörde in Vollziehung der Gesetze (VwG-Aufwandersatzverordnung – VwG-AufwErsV), BGBl. II Nr. 517/2013 als Aufwandersatz der belangten Behörde als obsiegende Partei beantragt…
…Ein inländischer Wohnsitz lag somit im Jahr 2013 vor. Nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend inländische Zweitwohnsitze, BGBl. II Nr. 528/2003 (im Folgenden kurz ZweitwohnsitzVO) begründet ein inländischer Wohnsitz nicht die unbeschränkte Steuerpflicht, wenn bloß ein Zweitwohnsitz im Sinne dieser Verordnung vorliegt…
…diesen Aufwendung auch am Merkmal der Außergewöhnlichkeit, weil aufgrund der Covid-19 Pandemie ergangenen Verordnungen (vgl. zB die 4. COVID 19-Schutzmaßnahmenverordnung, BGBl II Nr. 58/2021) jedermann verpflichtet war, beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen (vgl. § 1 Abs…
…werden. Die auf Grund dieser Ermächtigung erlasseneVerordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, in der in beiden Beschwerdejahren 2014 und 2015 geltenden Fassung lautet auszugsweise (Fettdruck durch das erkennende Gericht): § 1 …
…das Streitjahr anzuwendende Fassung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001 (im Folgenden kurz: VO), lautet auszugsweise: „Auf Grund des § 17 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988…
…richtig gestellt, wie aus der Vorlage anlässlich des Erörterungsgespräches am 02.06.2015 hervorgehe. Betreffend die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter Heranziehung der Künstler-, Schriftstellerpauschalierungsverordnung BGBl. II 2000/95 und den nicht anerkannten weiteren Betriebsausgaben gab der Bf. durch seine steuerliche Vertertung an, dass…
…die Begriffe Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen näher bestimmen. Diese Ermächtigung hat der Bundesminister für Finanzen in Anspruch genommen und hat dazu die Verordnung BGBl II Nr 193/2002 (=Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse) erlassen. Gemäß § 1 dieser Verordnung fallen Kleinkraftwagen…
…BGBl. II Nr. 375/2012 geänderten Fassung) bestand im Streitzeitraum eine derartige Eignung für folgende vier Vereine: 1. ***Verein1***, 2. ***Verein2***, 3. ***Verein3***, 4. ***Verein4***. Diese vier Vereine wurden im Streitzeitraum von der Finanzverwaltung als gemeinnützig iSd §§ 34 ff BAO anerkannt. In den Vereinsrichtlinien 2001…
…§ 1 Abs. 2 FOnV 2006 (FinanzOnline-Verordnung 2006, BGBl. II Nr. 97/2006: „Die automationsunterstützte Datenübertragung ist zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online (https://finanzonline.bmf.gv.at) zur Verfügung stehen.“; formalgesetzliche Delegation an den Gestalter der Website) am 27…
…keinen gemeinsamen Familienwohnsitz haben (Jakom/Ebner EStG, 2026, § 16 Rz 56 mwN.) Ab 2014 definiert § 4 PendlerVO (BGBl II 276/2013) den Begriff des Familienwohnsitzes. Demzufolge liegt ein Familienwohnsitz dort, wo ein Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB. Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand hat…