…das Ausmaß der betrieblichen Nutzung des gegenständlichen Gebäudes. Umsatzsteuer: Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt; die im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit getätigten Umsätze sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 steuerfrei, ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht nicht (unechte Steuerbefreiung). Hinsichtlich der Umsätze aus der…
…Das Ausmaß der Gebäudenutzung für einen bestimmten Verwendungszweck ist grundsätzlich nach der Nutzfläche (ohne Keller-, Dachboden-, Abstellräume uÄ) zu ermitteln, (vgl Rz 3162 EStR 2000). Die Dachfläche dient gemeinschaftlichen Zwecken, zumal eine eindeutige Zuordnung zur privaten oder betrieblichen Nutzung nicht möglich ist. Bezüglich dem unmittelbar…
…des gesamten Gebäudes angenommen, die Darlehenszinsen sind diesfalls verhältnismäßig auf die Gebäudeteile aufzuteilen (Zorn in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hg), EStG, 21. Lfg 2020, Rz 63 zu § 16 mwN). Lenneis vertritt die Auffassung, dass Zinsen jedenfalls (nur) nach dem Ausmaß der Nutzung eines Gebäudes zur…
…auszugehen, dass eine betriebliche wirtschaftliche Einheit übergeben wurde, nämlich das Forstgut ***A***. Wegen der geringfügigen privaten Nutzung von Gebäudeteilen hat nach Ansicht der belangten Behörde keine Umtypisierung der Rente im Ausmaß der teilweise den privat genutzten Grundstücken zuzurechnenden Rententeiles (2%) in eine Unterhaltsrente zu erfolgen…
…ergibt sich aus den Aussagen des Beschwerdeführers selbst und den Wahrnehmungen der Amtspartei, dass eine betriebliche Nutzung in den Beschwerdejahren nicht gegeben war, die Gebäudeteile daher nicht ins Betriebsvermögen aufzunehmen waren. Folglich liegt kein notwendiges Betriebsvermögen über das oben angeführte Ausmaß vor. Dafür spricht auch…
…Das Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Gebäudeteiles sei (im Feststellungsverfahren) nicht offengelegt, sondern erst im Zuge des KG-Prüfungsverfahrens festgestellt worden, was zur Wiederaufnahme im Sinne von § 303 Abs. 4 BAO (alte Rechtslage) berechtige. Durch die steuerliche Erfassung des Entnahmegewinns reduziere sich der gemeinschaftliche Verlust…
…wären die unbrauchbar gewordenen Gebäude zwingend ins Privatvermögen der Verpächter übergegangen. Eine spätere Einlage in Form einer tatsächlichen betrieblichen Nutzung sei nicht erkennbar und wohl auch nicht möglich. Weiters wurde ersucht, den Pachtvertrag mit der zweiten Tochter der Verpächter sowie die Übergabeverträge von 1996 und…
…Überlassung eines jederzeit im betrieblichen Geschehen einsetzbaren Gebäudes zur Nutzung gegen einen Mietzins von weniger als 50% der Renditemiete; Der VwGH hat unter Bezug auf die Judikatur des EuGH (26.9.1996, C-230/94, Enkler) ausgeführt, dass für die Frage der Nutzungsüberlassung einer Wohnimmobilie…
…dass eine Zuordnung des Gebäudes zur betrieblichen Sphäre nur anteilig, hier im Ausmaß von 39% erfolgte (VwGH 22.04.2009, 2007/15/0091). Ruppe/Achatz interpretieren die Entscheidung EuGH 04.10.1995, C-291/92 Armbrecht, dass der Unternehmer den nichtunternehmerisch genutzten Teil des Gegenstandes…
…die Bf darauf hin, dass die typische Nutzung eines Gebäudes nach der Verkehrsauffassung jedenfalls auch die Funktionen Kanalisation, Wasser-, Strom- und Gasversorgung (bzw. Versorgung mit anderen Energieträgern) umfasse, denn in der Regel ermöglichten diese Funktionen erst die betriebsgewöhnliche Nutzung eines Gebäudes. Für diese funktionale Zurechnung…
…In diesem Erkenntnis sprach der VwGH im Wesentlichen aus, dass bei einem vom Steuerpflichtigen bewohnten Einfamilienhaus, welches zur Gänze Privatvermögen darstellt, die Garage am Wohnort unabhängig vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges durch den Wohnort und damit privat veranlasst ist). 3) Lagerraum : Nach den…
…der betrieblichen Nutzung auf 20% und mehr in Verbindung mit einem späteren Verkauf der Liegenschaft unter Umständen steuerliche Nachteile zu Tragen gekommen. Für die gewählte Gestaltung liegen somit beachtliche außersteuerliche Gründe vor. Unabhängig davon, stellt sich für uns in diesem Zusammenhang die Frage, ob eine…
…einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall wird über die betriebliche Nutzung eines Gebäudes (Arztpraxis, Hausapotheke, Dienstzimmer, Wohnräume) und den damit zusammenhängenden Vorsteuerabzug abgesprochen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in dieser Rechtssache bereits entschieden (VwGH 31.1.2018, Ra 2016/15/0001). Eine Revision ist demnach unzulässig. Linz…
…Ausmaß von 40 m2 und die Garage im Ausmaß von 30 m2 betrieblich genutzt wurden und beide Einlagen bereits in den Vorjahren vorgenommen worden waren, sind im gegenständlich zu beurteilenden Jahr 2012 keinerlei neue Einlagen erfolgt. Eine vom Beschwerdeführer behauptete betriebliche Nutzung von Gebäudeteilen der…
…die „offene Kapelle mit Wegkreuz auf der Gp. xx“ - wenn man dieses Wirtschaftsgut dem Bf. folgend als Gebäude behandeln wollte - den vorgelegten Fotos zufolge aus lediglich einem einzigen Raum bestünde, müsste entscheidend auf das zeitliche Überwiegen der betrieblichen bzw. privaten Nutzung dieses Raumes abgestellt werden…
…einen Mischsatz zwischen Brutto- und Nettowerten handelt, liegen die durchschnittlichen Wohnbaukosten bezogen auf einen Bruttowert höher. Auch wenn die gegenständlichen Errichtungskosten somit über den durchschnittlichen Errichtungskosten lagen begründet das Ausmaß der Überschreitung nicht das für die Annahme außerbetrieblichen Vermögens vorauszusetzende Erfordernis eines besonders repräsentativen Gebäudes…
…einen betrieblichen und einen privaten Bereich aufteilen. Im Garten gibt es zB keinen klar abgegrenzten eigenen „Schaubereich“ für Kunden (in dem etwa ein oder mehrere Natursteinarten anschaulich präsentiert werden). Ebenso wenig lässt sich aus dem zeitlichen Ausmaß der (geltend gemachten) betrieblichen Nutzung (durch Kundenbesuche) eine…
…Hauspläne wurden dem Haus eine 72%ige private und eine 28%ige betriebliche Nutzung nach Fertigstellung zugeordnet. Im errechneten Prozentsatz von 28% wurden die gemischt genutzten Gebäudeteile (Gänge, Vorräume) im Verhältnis der betrieblichen Haupträume bereits miteinbezogen. Im Zuge der Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass der Bf…
…Verhältnis der Summe der Nutzflächen der betrieblichen Räume zur Summe der privaten Räume. Räume bzw. Gebäudeteile, die von vornherein gemeinschaftlichen Zwecken dienen, wie Stiegenhaus, Heizraum, Tankraum, beeinflussen das Aufteilungsverhältnis nicht. Weiters kann es geboten sein, Gebäudeteile, die zwar eindeutig einer betrieblichen oder privaten Nutzung zuzuordnen…
…Aus den Angaben der Feststellungserklärung 2010 "eigenes Gebäude der Bfin." ist zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht davon auszugehen, dass die KG die betreffende Liegenschaft unmittelbar betrieblich in einem Ausmaß von zumindest zu 80 % nutzte, da der AfA Satz von 3 % im Rahmen der Betriebsprüfung zwischen den…