…zustehenden Betrages. Für einen Monat, für den kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, steht dem Unterhaltsverpflichteten kein Familienbonus Plus zu. c) Die Aufteilung des Familienbonus Plus gemäß lit. a und b ist bei gleichbleibenden Verhältnissen für das gesamte Kalenderjahr einheitlich zu beantragen. Wird von den Anspruchsberechtigten die Berücksichtigung…
…Steuererklärungen 2020 von ***8*** beantworte ich wie folgt: Für den gesamten Kaufpreis der Liegenschaft wurde Immobilienertragsteuer bezahlt. Die Aufteilung in Grund & Boden einerseits und Gebäude andererseits ergibt 66% bzw. 34%. Berechnung Immobilienertragsteuer: | Bezeichnung | Betrag | Grund und Boden | | Kaufpreis 66% von…
…zustehenden Betrages. Für einen Monat, für den kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, steht dem Unterhaltsverpflichteten kein Familienbonus Plus zu. c) Die Aufteilung des Familienbonus Plus gemäß lit. a und b ist bei gleichbleibenden Verhältnissen für das gesamte Kalenderjahr einheitlich zu beantragen. Wird von den Anspruchsberechtigten die Berücksichtigung…
…zustehenden Betrages. Für einen Monat, für den kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, steht dem Unterhaltsverpflichteten kein Familienbonus Plus zu. c)Die Aufteilung des Familienbonus Plus gemäß lit. a und b ist bei gleichbleibenden Verhältnissen für das gesamte Kalenderjahr einheitlich zu beantragen. Wird von den Anspruchsberechtigten die Berücksichtigung…
…Inventar | 45.000 | 1,77% | 65.490 | Gesamt | 2.547.150 | 100% | 3.700.000 Diese Aufteilung führe zu folgendem Veräußerungsgewinn im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (in Euro): | Waldbestand | 1.278.350 |…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes durch Aufteilung der Sachwerte der betreffenden Liegenschaften erfolgen (vgl. zB. VwGH 24.6.2003, 2003/14/0027; VwGH 24.4.2024, Ro 2022/15/0044; VwGH 05.03.2025, Ra 2023/15/0117). Die Methode der Aufteilung nach den Sachwertverhältnissen hat…
…Abänderung) 1. Wie unter dem Punkt II.1. bereits ausgeführt, waren für die Aufteilung die Sachwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter zu ermitteln und diese nach der Verhältnismethode auf den Veräußerungserlös zu übertragen. Wie ebenfalls bereits ausgeführt, kommt die Differenzmethode nur zur Anwendung, wenn der erzielte Veräußerungspreis…
…zusteht: - Beim Familienbeihilfenberechtigten oder dessen (Ehe-)Partner der nach Z 1 oder Z 2 zustehende Betrag oder - beim Familienbeihilfenberechtigten und dessen (Ehe-)Partner jeweils die Hälfte des nach Z 1 oder Z 2 zustehenden Betrages. b) … c) Die Aufteilung des Familienbonus Plus gemäß lit…
…3 zusteht: - Beim Familienbeihilfenberechtigten oder dessen (Ehe-)Partner der nach Z 1 oder Z 2 zustehende Betrag oder beim Familienbeihilfenberechtigten und dessen (Ehe-)Partner jeweils die Hälfte des nach Z 1 oder Z 2 zustehenden Betrages. […] c) Die Aufteilung des Familienbonus Plus gemäß lit…
…Dagegen brachte der Bf. am 01.12.2023 Beschwerde ein. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 18.03.2024 wurde über die Beschwerde abgesprochen. Mit Eingabe vom 17.04.2024 brachte die steuerliche Vertretung einen Vorlageantrag ein, darin wurde die Aufteilung der Beiträge zur Pensions-, Kranken-, Pflege- und…
…3 zusteht: - Beim Familienbeihilfenberechtigten oder dessen (Ehe-)Partner der nach Z 1 oder Z 2 zustehende Betrag oder - beim Familienbeihilfenberechtigten und dessen (Ehe-)Partner jeweils die Hälfte des nach Z 1 oder Z 2 zustehenden Betrages. […] c) Die Aufteilung des Familienbonus Plus gemäß lit…
…ob die vom Beschwerdeführer eingezahlten Beiträge in die gesetzliche KV/PV auf den für das Jahr 2022 geltenden inländischen Höchstbetrag von 6.072,57 Euro begrenzt sind und - ob eine Aufteilung dieser geleisteten Beträge auf die laufenden Bezüge und Sonderzahlungen zwingend zu erfolgen hat. Gemäß …
…Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, entsprechend der Antragstellung beim Familienbeihilfenberechtigten oder dessen (Ehe-)Partner in voller Höhe oder beim Familienbeihilfenberechtigten und dessen (Ehe-)Partner jeweils in halber Höhe zu berücksichtigen. Die Aufteilung des Familienbonus Plus ist bei gleichbleibenden Verhältnissen für das gesamte Kalenderjahr einheitlich zu beantragen. Wird von…
…zustehenden Betrages. Für einen Monat, für den kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, steht dem Unterhaltsverpflichteten kein Familienbonus Plus zu. c) Die Aufteilung des Familienbonus Plus gemäß lit. a und b ist bei gleichbleibenden Verhältnissen für das gesamte Kalenderjahr einheitlich zu beantragen. Wird von den Anspruchsberechtigten die Berücksichtigung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Kay Wrulich in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. Februar 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Jänner 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I…
…zustehenden Betrages. Für einen Monat, für den kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, steht dem Unterhaltsverpflichteten kein Familienbonus Plus zu. c) Die Aufteilung des Familienbonus Plus gemäß lit. a und b ist bei gleichbleibenden Verhältnissen für das gesamte Kalenderjahr einheitlich zu beantragen. Wird von den Anspruchsberechtigten die Berücksichtigung…
…um Auszahlung des ganzen Familienbonus Plus, der ihm laut gerichtlichem Bescheid zustehe. Die belangte Behörde wies mit Beschwerdevorentscheidung vom 2. Oktober 2024 die Beschwerde als unbegründet ab. Die Aufteilung des Familienbonus Plus gemäß § 33 Abs. 3a Z 3 lit. a und b EStG 1988 sei…
…3 zusteht: - Beim Familienbeihilfenberechtigten oder dessen (Ehe-)Partner der nach Z 1 oder Z 2 zustehende Betrag oder - beim Familienbeihilfenberechtigten und dessen (Ehe-)Partner jeweils die Hälfte des nach Z 1 oder Z 2 zustehenden Betrages. […] c) Die Aufteilung des Familienbonus Plus gemäß lit…
…Belohnungen), dann ist im Sinne des § 67 Abs. 12 EStG 1988 eine Aufteilung dieser Beiträge auf laufende und sonstige Bezüge vorzunehmen. Diese Bestimmung ist auch im Fall der Veranlagung von Arbeitnehmern (zB von Grenzgängern) anzuwenden (VwGH 7.10.2003, 2000/15/0014). 2. Schweizer Pflichtversicherung…
…für das Jahr 2018 mit € 5.729,00 anstelle von € 2.928,00 festgesetzt. Hierzu wurde wie folgt begründend ausgeführt: "Zu 1.) Die Aufteilung der VGKK-Beiträge auf laufende und sonstige Bezüge erfolgte gemäß Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH vom 7.10.2003…