…der Homepage der Beschwerdeführerin (siehe das aktenkundige Magazin "***1***" 02/2022). Ad 6. Patentreffen: Bei diesen Patentreffen findet keine freie Verköstigung statt und es werden auch sonst keine Geschenke oder Aufmerksamkeiten geboten (vgl Außenprüfungsbericht der belangten Behörde vom 20.10.2022, Anhang zu Tz 1…
…Kilometergeldern die er teilweise zurückerhalte, was jedoch bereits [in dem von ihm erstellten] "Steuerabgleich" berücksichtigt worden sei. Alle angegebenen Ausgaben würden entweder berufliche Fahrten zu Kunden oder sonstige berufliche Aufwendungen wie beispielsweise Aufmerksamkeiten für Kunden betreffen, die ihm Empfehlungen aussprechen würden. Die Fahrtkosten seien detailliert…
…Beendigung des Studiums und Kosten der Anmeldung zur Promotion, des Weiteren von Geschenken und Aufmerksamkeiten für die Betreuer der Dissertation und Mitarbeiter an Universitäten. Die Rechnung vom 23.05.2018 über € 2.437,51 ist an die Organisation A-BL 1 adressiert, "Besteller: Bf."…
…Konzeptes bewusst eingesetzt worden wäre, um das Marktteilnehmerinteresse auf das Unternehmen zu lenken. Die Aufwendungen wären daher zur Gänze abzugsfähig. Bei den Kundengeschenken würde es sich um kleine Aufmerksamkeiten handeln, welche anlässlich von derartigen Marketing-Events an Besucher übergeben worden wären. Da sämtliche Aufwendungen iZm…
… VwGH 3. Mai 2000, 98/13/0198). Auch in der Literatur wird die Meinung vertreten, dass Sachgeschenke, die als Aufmerksamkeiten zu Weihnachten oder bei besonderen Anlässen zugewendet werden und nur die Lebensführung berühren können, wie z.B. Weinflaschen, Bonbonnieren, Spirituosen oder Blumen zu den nicht…
…1 Z. 3 EStG 1988 Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden dürfen. Dies umfasst beispielsweise gesellige Zusammenkünfte aller Art, Bewirtung von Arbeitskollegen sowie Geschenke an Kunden, nicht in einer Bewirtung bestehende Aufmerksamkeiten wie z.B. Wein, Einladungen, kleinere Sachgeschenke, Zuwendung zu…
…im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 EStG 1988 zufließen würden. Lediglich nicht mehr messbare Aufmerksamkeiten (z.B. Blumenstrauß zum Geburtstag des Arbeitnehmers) würden keine geldwerten Vorteile darstellen. Im Zuge der Prüfung sei festgestellt worden, dass den Mitarbeitern Leistungen (Gehaltskonten…
…sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen; 2. die unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen durch den Unternehmer - für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, - für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen. Z 1 gilt nicht für die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstückes. (2) Ein…
…und ein Gesamtbetrag von € 1.248,08 erstattet. In der Begründung wurde Folgendes ausgeführt: „Ihrer Beschwerde wird teilweise entsprochen. Geschenke, "Aufmerksamkeiten" etc. zählen zu den Aufwendungen iSd § 20 EStG 1988 und sind somit nicht abzugsberechtigt. Vorsteuern aus diesen Aufwendungen sind daher von der Erstattung…
…da von seiner Gattin auch Ausgaben für Pflegemittel, Medikamente und kleinere Aufmerksamkeiten getätigt worden seien. Daher seien in der vorliegenden Beilage unter der Position "Jahrespension" nur 12 Pensionszahlungen - anstatt wie bisher - 14 Zahlungen angesetzt worden (Differenz 828,74 Euro). Er stelle daher den Antrag die…
…ihrer Art und ihrem Anlass nach um Aufmerksamkeiten an die Veranstaltungsteilnehmer. Eine eigenständige Produkt- oder Leistungsinformation der Beschwerdeführerin wurde durch die Gegenstände nicht vermittelt. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass nicht in einer Bewirtung bestehende Aufmerksamkeiten wie die gegenständlichen "Give-away-Geschenke…
…dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, sowie die unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen durch den Unternehmer für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt. Eine Leistung im Sinne des § 3a 1…
…die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. § 4 Abs…
…seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen; 2. die unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen durch den Unternehmer - für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, - für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen. Z 1 gilt nicht für die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstückes. §…
…der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, für den Bedarf des Personals einer entgeltlichen sonstigen Leistung gleichgestellt, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen. Unter Aufmerksamkeiten sind Zuwendungen zu verstehen, die nach ihrer Art und ihrem Wert Geschenken entsprechen, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und…
…die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen - für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, - für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder - für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Eine Besteuerung…
… VwGH 10.08.2005, 2005/13/0049, 2006/61, 81). Nicht in einer Bewirtung bestehende Aufmerksamkeiten sind typische Repräsentationsaufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 Satz 1 EStG 1988, die sich einem Abzug von den Einkünften in jedem Fall entziehen (VwGH 30.04…
…für die Erhebung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) erforderlichen Unterlagen hervorgehen. Rechtliche Beurteilung: Firmenevents und Weihnachtsfeier: Firmenevents wie Betriebsausflüge und Weihnachtsfeiern dienen dem weitaus überwiegenden betrieblichen Interesse des Unternehmens (Zusammengehörigkeitsgefühl der Belegschaft). Bei Annehmlichkeiten und Aufmerksamkeiten, das sind Leistungen des Arbeitgebers von wertmäßig geringer Bedeutung z.B…
…sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen; die unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen. Z 1 gilt nicht für die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstückes. Ort der sonstigen…
…wird die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Eine…