…in der Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung bestehenden Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfern, Versicherungsmaklern, Programmieren, Ärzten oder Ziviltechnikern. Die Einzelunternehmer hätten ihre Tätigkeit in ihren eigenen Organismen ausgeübt, weshalb die für die ***ZT*** GmbH erbrachten Leistungen nicht zur Eingliederung des Gesellschafters in den Organismus des Betriebes der…
…Stichtag 1.1.2006 verloren. Diese Aufgaben seien aus den Stiftungen finanziert worden, das ergäbe sich aus den Testamenten, wie das zu handhaben war. Man habe dann bei der Bf. eine Geschäftsführung eingerichtet, bei der diese Aufgaben nun liegen. Weiters wurde von der Bf. dargestellt…
…die Aufgaben der AUFGABE1 an die BF. GmbH übertragen. Ebenfalls am 9. Juni 2009 beschloss die Generalversammlung der BF.-GmbH eine Kapitalerhöhung um € 1.717.111,13 auf € 1.972.651,13. Grundlage für den Beschluss war der Bericht der Geschäftsführung der BF…
…Aufgrund der hohen Anfangskosten und der nicht nach Plan verlaufenden Erlösen sei 2012 der Konkurs eröffnet worden. Bis zu diesem Zeitpunkt seien insgesamt vortragsfähige Verluste von 1,4 Mio EUR entstanden. Mit Konkurseröffnung seien die Aufgaben der Geschäftsführung vom Masseverwalter übernommen worden, der eine sofortige…
…den OG -Gesellschaftern , die gleichzeitig auch Gesellschafter der Bf waren, zuzurechnen sind und eine DB und DZ-Pflicht auslösen. Im Außenprüfungsbericht (BP-Bericht) vom 23. 1. 2014, S. 2 , heißt es: 1.)Die kontinuierliche Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung durch Ing. LA SR (1.Stratege…
…OG direkt den OG -Gesellschaftern , die gleichzeitig auch Gesellschafter der Bf waren, zuzurechnen sind und eine DB und DZ-Pflicht auslösen. Im Außenprüfungsbericht (BP-Bericht) vom 23. 1. 2014, S. 2 , heißt es: 1.)Die kontinuierliche Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung durch Ing. LA ***1*…
…unter anderem auch für die Geschäftsführung an die ***5***. lm Zuge der gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben wurden diese Beträge bei der ***5*** den Lohnnebenkosten unterworfen. Es wird unterstellt, dass die ***4*** nur gegründet wurde, um die Geschäftsführung an die ***6*** sowie die ***5*** verrechnen…
…Der geschäftsführende Gesellschafter der Fa. A-GmbH ist seit Dezember 2012 S.J.. 2. Beweiswürdigung Beweis zum Wechsel des Geschäftsführers bzw. Gesellschafters wurde aufgenommen durch Einsichtnahme in den Firmenbuchauszug zur Fa. A-GmbH, FN 01d. Beweis zum abgabenbehördlichen Prüfungsergebnis hinsichtlich der Abgaben bei der Bf…
…bis 2016 umfassenden gemeinsamen Prüfungen lohnabhängiger Abgaben (GLPA) wurden im wesentlichen folgende gleichlautende Feststellungen getroffen: Die Geschäftsführung der beschwerdeführenden Gesellschaft werde von den oben angeführten Gesellschaftern wahrgenommen. Die Geschäftsführungstätigkeit sei laut den ursprünglichen Geschäftsführerverträgen unentgeltlich ausgeübt worden. Aufgrund einer Adaptierung der Geschäftsführerverträge stehe ab dem…
…wenn der Steuerpflichtige auf Dauer einen Teil des rechtlichen bzw des wirtschaftlichen Organismus bildet und seine Tätigkeit im Interesse dieses Organismus ausüben muss. Die kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung spricht für die Eingliederung (vgl VwGH vom 23.4…
…Geschäftsführung involviert seien. Er sei aber nur aufgrund einer starren und verfassungsrechtlich nicht zu begründenden Ungleichbehandlung als "wesentlich Beteiligter" Gesellschafter eingestuft worden. Er sei in keiner Weise in die Geschäftsführung eingebunden. Er erledigt im Zuge seiner Tätigkeit bei der KDC-GmbH alle Aufgaben, von der…
…wenn der „Abgabepflichtige“ auf Dauer einen Teil des rechtlichen bzw wirtschaftlichen Organismus bilde und seine Tätigkeit im Interesse dieses Organismus ausübe. Eine kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung spreche für diese Eingliederung und komme es beispielsweise auf einen jährlich…
…dass mit der Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung eine (weitere) Aufgabenübertragung an die Bf. verknüpft gewesen wäre. Aus dem Bericht der Geschäftsführung wird im Gegenteil deutlich, dass der Bf. zunächst diverse Aufgaben (ua. die Aufgabe1-**Konsolidierung) übertragen wurden und dass bei der Aufgabenübertragung noch nicht festgelegt…
…hat seit der Errichtung der Bf im Jahr 2004 die Funktion des Geschäftsführers ausgeübt und somit kontinuierlich über einen längeren Zeitraum die Aufgaben der Geschäftsführung wahrgenommen. Dadurch ist im Sinne des zitierten Erkenntnisses des verstärkten Senates für den (wesentlich beteiligten) Geschäftsführer das Merkmal der Eingliederung…
…Nichtanerkennung der von der Fa. A-GmbH an die Bf. im Jahr 2013 in Form von Deckungsrechnungen in Rechnung gestellten Kosten als Ausgaben im Sinn des § 4 Abs. 4 EStG 1988 wurde erhoben durch Einsichtnahme in die Daten zur GmbH und den geschäftsführenden Gesellschafter der…
…Die OeAD-GmbH ist unverzüglich von der Geschäftsführung zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden und vom Gericht in das Firmenbuch einzutragen. Soweit in diesem Gesetz die in § 4 GmbHG geforderten Angaben nicht enthalten sind, sind diese in die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft aufzunehmen. …
…Bedeutung wäre, in welcher Weise die aus der Tätigkeit erzielten Einkünfte zu qualifizieren wären, wenn die Tätigkeit nicht für die Gesellschaft geleistet würde. Die kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung würde jedenfalls für die Eingliederung sprechen (vgl. die Erkenntnisse…
…Sachverhalt ergibt sich, dass ***3*** seit Gründung der Bf. im Jahr 2007 durchgehend Alleingesellschafter gewesen ist und noch ist. ***3*** hat daher seit im Jahr 2014 bereits über sechs Jahren und daher "kontinuierlich über einen längeren Zeitraum", die Aufgaben der Geschäftsführung der Bf. wahrgenommen sowie…
…Organismus ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige auf Dauer einen Teil des rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Organismus bildet und seine Tätigkeit im Interesse dieses Organismus ausüben muss. Die kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung spricht für die Eingliederung (vgl. VwGH vom…
…dabei von Bedeutung wäre, in welcher Weise die aus der Tätigkeit erzielten Einkünfte zu qualifizieren wären, wenn die Tätigkeit nicht für die Gesellschaft geleistet würde. Die kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung spricht für die Eingliederung (vgl. die hg…