…ebenso das Finanzamt im Bescheid vom 15. November 2016). Aufgrund der Arbeitsteilung im Betrieb (eigene Disponenten für Innendienst und Suche von Personal) liegt der Tätigkeitsinhalt der Beschwerdeführerin in der Anbahnung und im Abschluss von Geschäften sowie der Kundenbetreuung. Aufgrund der zahlreichen aufgelisteten Firmen ist diese…
…und zwar jenes, welches vom Generalunternehmen an die Beschwerdeführerin verwendet worden sei. In diesem sei ebenfalls kein Pönale enthalten. Es sage nichts über die Arbeitsteilung aus, dass die gesamten Arbeiten vom Vorarbeiter des Generalunternehmens in fachlicher Hinsicht überwacht würden. Die Arbeiter der Subunternehmen würden von…
…Namen des Vermieters, Büroausstattung, UID-Nummer, Arbeitsteilung und Ausstellung der Rechnungen. Erwähnte aber nicht seine Angaben über Abrechnungen der Aufträge, Freigabe von Zahlungen, Rechnungsausstellungen und Überprüfung der Zahlungseingänge. Die belangte Behörde legte eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft AB vom 30.03.2022 des Masseverwalters MV…
…der Primärschuldnerin gewesen, doch sei sie als zusätzlich gewerberechtliche Geschäftsführerin nach der mit der zweiten Geschäftsführerin, Frau HL, getroffenen Arbeitsteilung nur für den gewerblichen Teil, und Frau HL für die finanziellen Angelegenheiten zuständig gewesen. Frau HL habe, ohne das Ergebnis anhängiger Verfahren abzuwarten, voreilig Konkursantrag…
…Tochtergesellschaften . Er habe nur den Konzern-Hut auf (NiS S. 9 2. Stratege). Baumeister Ing. NE führte zur Arbeitsteilung zwischen dem zweiten Strategen und ihm aus: Er selbst habe die operative Geschäftsführung der XXXU durchgeführt. Er habe die Baubesprechungen gemacht, die Abnahmen, das Aufmaß, die…
…Hut . Er habe nur den Hut für den ganzen Konzern auf (NiS S. 9 Ing. AT). Baumeister…..(einer der Fremdgeschäftsführer) führte zur Arbeitsteilung zwischen Ing. AT und ihm aus: Er habe die operative Geschäftsführung der UA durchgeführt. Er habe die Baubesprechungen gemacht, die Abnahmen…
…zum Symposium 2010 (Die Haftung von Bürgermeistern und Gemeindeorganen) herausgegebenen Tagungsband wird auf Seite 32 diesbezüglich ausgeführt: "… Der Bürgermeister kann freilich als fachlicher Laie die Arbeit des Experten nicht inhaltlich kontrollieren. Das zu verlangen würde jede Arbeitsteilung, die aufgrund der Spezialisierung nötig geworden ist…
…Abgabenbehörde nur im Regresswege den Schaden bei Ihrem Exmann geltend machen. Die Bf. hat ihrem Gatten in vollem Einvernehmen Handlungsvollmachten eingeräumt und waren die beiden sich über längere Zeit hinweg sehr einig und haben das Unternehmen unter einer bestimmten Arbeitsteilung lt. eigenen Aussagen gemeinsam betrieben…
…Hut . Er habe nur den Bf - Hut auf (NiS S. 9 , 2.Stratege). Baumeister Ing. Fremdgeschäftsführer1 führte zur Arbeitsteilung zwischen dem 2.Strategen und ihm selbst aus: Er habe die operative Geschäftsführung der Bf3 durchgeführt. Er habe die Baubesprechungen gemacht, die Abnahmen, das Aufmaß, die…
…10.11.2014 (siehe Anlage 1 und Anlage 2). Der Beschwerdeführer hat nur Verträge unterschrieben, wenn es sich um Vorbehaltsaufgaben des Verwaltungsrats laut Organisationsreglement der AG handelte, ähnlich der Arbeitsteilung eines Vorstandes und seines Aufsichtsrates in Österreich. Daraus kann eine Geschäftsführertätigkeit, auch eine faktische Geschäftsführertätigkeit…
…Hut . Er habe nur den ABC - Hut auf (NiS S. 9 , 2.Stratege). Baumeister Ing. BM1 führte zur Arbeitsteilung zwischen dem 2.Strategen und ihm selbst aus: Er habe die operative Geschäftsführung der UB durchgeführt. Er habe die Baubesprechungen gemacht, die Abnahmen, das Aufmaß, die…
…und dann den UOBau Hut . Er habe nur den Konzernhut auf (NiS S. 9 Ing. TR). Baumeister Ing. CJ führte zur Arbeitsteilung zwischen Ing. TR und ihm aus: Er habe die operative Geschäftsführung der UBBau durchgeführt. Er habe die Baubesprechungen gemacht, die Abnahmen, das Aufmaß…
…dass der Beschwerdeführer und der zweite handelsrechtliche Geschäftsführer, ***GF***, faktisch eine Arbeitsteilung vorgenommen hätten. Der Beschwerdeführer wäre für die Abwicklung der einzelnen Baustellen vor Ort mehr oder weniger als Polier tätig gewesen und hätte die Ausführungen der Bauarbeiten überwacht. Der zweite Geschäftsführer ***GF*** hingegen wäre…
…***5*** gewesen. Der Amtsbeauftragte wies darauf hin, dass im Firmenbuch Herr ***Z.*** in der Zeit der Geschäftsführertätigkeit des Bf. nicht aufscheine, eine Arbeitsteilung könne daher nicht vorliegen. Der Vertreter des Bf. entgegnete, dass dies ist richtig sei, Herr ***Z.*** sei faktischer Geschäftsführer gewesen. Der Amtsbeauftragte…
…Wie war in den Beschwerdejahren 2007 bis 2009 die Aufgabenverteilung im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb? Welche Personen arbeiteten in der Landwirtschaft? 3) Gab es eine Arbeitsteilung, wer für welche konkreten Arbeiten zuständig war bzw. wurden Art und Umfang der von jedem zu erbringenden Leistungen festgelegt…
…Die von der ***X***, s.r.o. akquirierten slowakischen Einzelunternehmer seien gemeinsam und arbeitsteilig und auch mit anderen scheinselbständigen slowakischen Einzelunternehmern auf den Baustellen der Beschwerdeführerin tätig gewesen. Die Arbeitseinteilung und Aufsicht sei durch Herrn ***AA*** erfolgt. Diese Einzelunternehmer hätten selbst lediglich über Kleinwerkzeug verfügt…
…Abzugsfähigkeit anlässlich der Einreichung der Steuererklärungen nachprüfen. Eine derart weitreichende Kontrollpflicht besteht nicht, zumal dadurch jede Arbeitsteilung bei der abgabenrechtlichen Pflichtenwahrnehmung ad absurdum geführt würde. Geht man nun davon aus, dass es hierzu einem abgabenrechtlich relevanten Pflichtenverstoß gekommen ist, wären notwendigerweise jene konkreten Begleitumstände zu…
…Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird. Normzweck dieser Bestimmung ist es, dass der, der den Vorteil der Arbeitsteilung in Anspruch nimmt, auch das Risiko tragen soll, dass an seiner Stelle der Gehilfe schuldhaft rechtlich geschützte Interessen des Gläubigers verletzt. Maßgebend ist…
…also eine deutlich abgrenzbare Tätigkeit der ausländischen Arbeiter vor. Ein gemeinsamer Einsatz von ausländischen und österreichischen Arbeitern unter Aufsicht eines (ausländischen oder österreichischen) Vorgesetzten fand nicht statt und war in Folge der Arbeitsteilung auch nicht vorgesehen. Die Tätigkeit der ausländischen Arbeiter war isoliert von jener…
…Fa B. erbracht worden waren und sich diese dabei auch durch Dritte vertreten lassen konnten. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass beide Beschäftigte (G und W) in persönlicher Arbeitspflicht tätig gewesen sind oder es eine Arbeitsteilung gab. Eine der Weisungs- und Kontrollbefugnis der Fa. B…