Bei der Einschätzung dürfen andere als behinderungskausale Gründe (wie z.B. mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitsunwilligkeit, oÄ) wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21. Lebensjahres) für die Beurteilung nicht herangezogen werden (vgl BFG 25.01.2018, RV…
…3.515,--) als Werbungskosten zusteht oder nicht. Im angefochtenen Bescheid ließ das Finanzamt die genannten Aufwendungen nicht zum Abzug zu. In der dagegen erhobenen Beschwerde bringt die Bf. vor, auf Grund der schwierigen Arbeitsplatzsituation im Bezirk Murtal sei sie gezwungen, nach Graz „auszupendeln“. Die Bf…
…25.01.2018, RV/2100484/2014). Andere als behinderungskausale Gründe (wie z.B. mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitsunwilligkeit, oÄ) dürfen für die Beurteilung ebenso wenig herangezogen werden wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa auch durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21./25. Lebensjahres.…
…Rz 32 zu § 8 mit weiterer UFS-Judikatur). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden…
…den Untersuchungsergebnissen und dem ärztlichen Erfahrungswissen die von den Antragstellern vorgelegten Befunde herangezogen. Bei der Einschätzung dürfen andere als behinderungskausale Gründe (wie z.B. mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitsunwilligkeit, oÄ) wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21…
…In der Beschwerde vom 28.02.2014 zitierte die Bf. das Erkenntnis VwGH vom 02.09.2009, 2005/15/0049, und führte zur Arbeitsplatzsituation der Bf. aus: Die Büroräume seien nicht ausgestattet, um darin dauerhaft zu arbeiten, da keine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen vorhanden sei…
…Sie berichtet, dass sie Volks- und Hauptschule, dann die Tourismusschule besuchte und im Anschluss daran bei einer Spedition arbeitete. 1995 wurde eine operative Kieferkorrektur durchgeführt, trotzdem hat sich die Arbeitsplatzsituation nicht verbessert, sie wurde von ihren Kollegen ausgelacht bzw. gemobbt. Sie berichtet, dass die Situation…
…VwGH 18.11.2008, 2007/15/0019). Andere als behinderungskausale Gründe (wie z.B. mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitsunwilligkeit, oÄ) dürfen für die Beurteilung ebenso wenig herangezogen werden wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa auch durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21. Lebensjahres. …
…Bescheinigung von einem Zeitpunkt ausgeht, für den die frühesten entsprechenden medizinischen Unterlagen vorhanden sind. Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitsunwilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen…
…2*** unselbständig tätig wurde (siehe Eingabe vom 11.02.2026). Betreffend das vom Bf. ins Treffen geführte Argument der unsicheren Arbeitsplatzsituation ist der belangten Behörde insoweit zuzustimmen, dass aus den entsprechenden Verträgen kein in irgendeiner Weise befristetes Dienstverhältnis des Beschwerdeführers für den beschwerdegegenständlichen Zeitraum hervorgeht…
…vgl. VwGH 18.11.2008, 2007/15/0019). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden…
… VwGH 04.07.2016, Ra 2016/04/0057). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden…
…vgl. VwGH 18.11.2008, 2007/15/0019). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden…
…den Untersuchungsergebnissen und dem ärztlichen Erfahrungswissen die von den Antragstellern vorgelegten Befunde herangezogen. Bei der Einschätzung dürfen andere als behinderungskausale Gründe (wie z.B. mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitsunwilligkeit, oÄ) wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21…
…vgl. VwGH 18.11.2008, 2007/15/0019). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden…
…zocken. Hierzu wird angemerkt, dass andere als behinderungskausale Gründe (wie z.B. mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitsunwilligkeit, oÄ) für die Beurteilung ebenso wenig von den Sachverständigen herangezogen werden dürfen wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21. (bzw…
… VwGH 04.07.2016, Ra 2016/04/0057). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden…
…den Untersuchungsergebnissen und dem ärztlichen Erfahrungswissen die von den Antragstellern vorgelegten Befunde herangezogen. Bei der Einschätzung dürfen andere als behinderungskausale Gründe (wie z.B. mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitsunwilligkeit, oÄ) wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21…
… VwGH 04.07.2016, Ra 2016/04/0057). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden…
…Untersuchungsergebnissen und dem ärztlichen Erfahrungswissen die von den Antragstellern vorgelegten relevanten Befunde heran. Bei der Einschätzung dürfen andere als behinderungskausale Gründe (wie z.B. mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitsunwilligkeit, oÄ) wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21…