IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 31.10.2022, eingebracht 18.11.2022, gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 20.10.2022, mit welchem zu Unrecht bezogene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Thomas Hofer-Zeni, Landstraßer Hauptstraße 82 Tür 11, 1030 Wien, (gerichtlich bestellter Erwachsenenvertreter), über die Beschwerde vom 19. August 2024 gegen den…
…Februar 2021 für zumindest einen Monat Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kind haben, die während dieses Zeitraumes vorliegenden Anspruchsvoraussetzungen im unmittelbaren Anschluss an den Anspruchszeitraum bis März 2021 in Bezug auf dieses Kind weiter Anwendung, solange während dieses Zeitraumes keine andere Person anspruchsberechtigt wird. Gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Name des Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. Oktober 2023 betreffend Familienbeihilfe ab 10.2022, Sozialversicherungsnummer ***ZZZZ-TTMMJJ***, Steuernummer…
In Ansehung der Zeiträume April 2023, Mai 2023, Juni 2023, Juli 2023, Oktober 2023 und November 2023 bestand ein Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bf. in Österreich und lagen auch keine überwiegenden Unterhaltsleistungen durch die Eltern der Bf. an die Bf. vor, sodass der angefochtene Bescheid…
…Zusammengefasst (siehe auch Reinalter in Lenneis/Wanke, FLAG 2.A. 2020, § 7 Rz 1): Liegen hinsichtlich des selben Anspruchszeitraumes (Kalendermonates) zwei Bescheide über die Zuerkennung der Familienbeihilfe an verschiedene Personen vor, so bewirkt § 10 Abs. 4 FLAG 1967 nicht, dass der jüngere Bescheid schon deswegen…
…2009/16/0115, VwGH 20.1.2010, 2009/13/0083). Ein Bescheid über die Abweisung eines Antrages auf Gewährung der (erhöhten) Familienbeihilfe "ab" einem bestimmten Anspruchszeitraum, ohne im Spruch einen Endpunkt festzusetzen, gilt nach der ständigen Rechtsprechung jedenfalls für den Zeitraum bis einschließlich jenes Kalendermonats…
…B. VwGH 25.3.2010, 2009/16/0121, mwN). Ein Bescheid über die Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe "ab" einem bestimmten Anspruchszeitraum, ohne im Spruch einen Endpunkt festzusetzen, gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls für den Zeitraum bis einschließlich jenes Kalendermonats…
… 15 Abs. 1 FLAG 1967 die während dieses Zeitraumes vorliegenden Anspruchsvoraussetzungen im unmittelbaren Anschluss an den Anspruchszeitraum bis März 2021 in Bezug auf dieses Kind weiter Anwendung, solange während dieses Zeitraumes keine andere Person anspruchsberechtigt wird. Mit Inkrafttreten 01.04.2021 wurde die Bestimmung des…
…Rahmen ihrer (erhöhten) Mitwirkungspflicht (Vorliegen eines Auslandssachverhalt und einer angestrebten abgabenrechtlichen Begünstigung) unterlassen hat, an der Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes entsprechend mitzuwirken, indem für eine monatliche Betrachtungsweise der einzelnen streitgegenständlichen Anspruchszeiträume (vgl. etwa VwGH 8.7.2009, 2009/15/0089) maßgebliche Angaben (Darstellung des monatsweise…
…Februar 2021 für zumindest einen Monat Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kind haben, finden die während dieses Zeitraumes vorliegenden Anspruchsvoraussetzungen im unmittelbaren Anschluss an den Anspruchszeitraum bis März 2021 in Bezug auf dieses Kind weiter Anwendung, solange während dieses Zeitraumes keine andere Person anspruchsberechtigt wird. …
…v. § 10 Abs. 1 FLAG 1967 zu sehen. Ein Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe, sofern er nicht ausdrücklich befristet ist, erstreckt sich bis zum letzten Anspruchszeitraum (§ 10 Abs. 2 FLAG 1967), in dem der Anspruch erlischt. Eine Änderung des Sachverhaltes, welche den allenfalls aufgrund einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. März 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. März 2022 betreffend Familienbeihilfe 04.2021-10.2022 SVNR.: ***Nr.*** zu…
Die Frage, ob für einen bestimmten Anspruchszeitraum Familienbeihilfe zusteht, ist anhand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum zu beantworten. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum ist der Monat. Das Bestehen des Familienbeihilfenanspruchs für ein Kind kann somit von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein (vgl…
Ein Bescheid über die Abweisung eines Antrages auf Gewährung der (erhöhten) Familienbeihilfe "ab" einem bestimmten Anspruchszeitraum, ohne im Spruch einen Endpunkt festzusetzen, gilt nach der ständigen Rechtsprechung jedenfalls für den Zeitraum bis einschließlich jenes Kalendermonats, in welchem der Bescheid erlassen wird, ungeachtet dessen, ob sich…
…Februar 2021 für zumindest einen Monat Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kind haben.", damit "die während dieses Zeitraumes vorliegenden Anspruchsvoraussetzungen im unmittelbaren Anschluss an den Anspruchszeitraum bis März 2021 in Bezug auf dieses Kind weiter Anwendung" finden konnten. Somit ist auch auf diese Weise klargestellt…
…Juli 2025, Ordnungsbegriff: ***OB***, betreffend Familienbeihilfe für die Zeiträume "ab August 2024" zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid, soweit er die Anspruchszeiträume August 2024 bis November 2024, Mai 2025 sowie ab Juni 2025 umfasst, wird gemäß § 279 BAO aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke in der Beschwerdesache betreffend die Beschwerde der Alice-Ricarda N*****, *****Adresse_Wien*****, Österreich, vom 6. 4. 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf, 1030 Wien…
…sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Frage, ob für einen bestimmten Anspruchszeitraum Familienbeihilfe zusteht, ist anhand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum zu beantworten. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum ist der Monat. Das Bestehen des Familienbeihilfenanspruchs für ein Kind kann somit von Monat zu…
…in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz 1988; gültig für Anspruchszeiträume von Jänner 2020 bis Dezember 2023). Hat ein Kind ab dem Kalenderjahr seines 20. Geburtstages ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 16.455 Euro, wird die Familienbeihilfe gekürzt oder fällt weg (§ 5 Abs…