…das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG zu c) die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG begangen und werde hiefür unter Anwendung von § 21 Abs 1 und 2 FinStrG nach § 33 Abs 5 FinStrG mit einer Geldstrafe in Höhe…
…Tag nach Fälligkeit entrichtet und der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages nicht bekannt gegeben zu haben und hiedurch die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG begangen zu haben, wofür er zu einer Geldstrafe in Höhe von EUR…
…dass der Beschuldigte mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Innsbruck vom 29.10.2019 schuldig erkannt wurde, die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG begangen zu haben und über ihn eine Strafe von EUR 27.500,00 verhängt wurde, wurde eine Geldstrafe…
…unter Anpassung der Ersatzfreiheitsstrafe geboten. Eine weitere Herabsetzung der Geldstrafen kommt jedoch im Hinblick auf den Strafzweck und die mangelnde Schuldeinsicht nicht in Betracht. Kostenentscheidung Gemäß § 52 Abs. 1 VwGVG ist in jedem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes, mit dem ein Straferkenntnis bestätigt wird, auszusprechen, dass der…
…98 Abs. 3 FinStrG entspreche und ob die Beweiswürdigung nachvollziehbar und schlüssig erfolgt sei. Ein weiterer Beschwerdepunkt betrifft die Strafbemessung. Die beschwerdeführende Partei beanstandet die Höhe der verhängten Geldstrafe von € 50.000,00 als überhöht und bringt vor, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse, ihr Alter…
…festgesetzt. Die Geldstrafe und die Ersatzfreiheitsstrafe wurden gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG als Zusatzstrafen zu der zuletzt mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 24. April 2019, SpS-3, FV-001 076 986, verhängten Strafe ausgesprochen. Hinsichtlich der Anlastung einer Verkürzung an Einkommensteuer 2014 in der Höhe…
… 33 Abs. 5 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 4.800,00 verhängt. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wird gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwölf Tagen festgesetzt. Die Kosten werden in Höhe von € 480,00 festgesetzt. Eine ordentliche Revision an…
…Anpassung der Leistungsvereinbarung, allenfalls sogar der Abschluss einer neuen mit einer anderen Einrichtung, wäre wohl möglich gewesen, hat aber offensichtlich nicht stattgefunden. Eine solche nachträgliche Änderung ist im Gesetz zwar nicht vorgesehen, aber auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die dafür maßgeblichen Gründe können nämlich von der…
…Bedacht genommen (§ 23 Abs. 3 FinStrG) worden. Die gemäß § 185 FinStrG festgesetzten Kosten würden den Pauschalkostenbeitrag (10% der verhängten Geldstrafe, höchstens € 500,00) betreffen. ------- Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Beschwerde des Bf. vom 24.4.2018, mit welcher die…
…die Festsetzung einer Geldstrafe in der Höhe von 700 Euro angemessen. Die gleichen Überlegungen gelten auch für die Anpassung der im Fall einer Geldstrafe zwingend festzusetzenden Ersatzfreiheitsstrafe gemäß § 20 FinStrG. Diese war demnach im Verhältnis auf zwei Tage zu verringern. Die Höhe der pauschalen Verfahrenskosten…
…berücksichtigen: Der 75 Jahre alte Bf ist schwerbehindert und verfügt über monatliche Pensions- und Rentenbezüge von rund 640 Euro. Es ist daher die Herabsetzung der Geldstrafe von 60,00 Euro auf 30,00 Euro unter Anpassung der Ersatzfreiheitsstrafe geboten. Eine weitere Herabsetzung der Geldstrafe kommt…
…wird. Vorsitzender: Dr. B. hat Sie am 20.9.2015 um Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen 2015 ersucht, was auch schon am nächsten Tag zu einem entsprechenden Bescheid mit geringeren EVZ von € 30.000,00 statt bisher € 43.774,00 geführt hat. Können Sie sich…
…vorzugehen. Nach der Bestimmung des § 36 Abs. 3 FinStrG wird die grob fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Die Strafhöchstgrenze beträgt somit gegenständlich 49.017,92 Euro (51.846,19 Euro exklusive der Verzugszinsen iHv 2…
…Leistungsfähigkeit des Täters nur bei der Bemessung der Geldstrafe, nicht aber der Ersatzfreiheitsstrafe maßgebend sind. Insbesondere scheiden für die Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe Überlegungen darüber, wie diese vollzogen werden kann, aus (VwGH 28.04.2011, 2009/16/0099). Bei der Anpassung der Ersatzfreiheitsstrafe wurde bei eigenständiger…
…Zur Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten von EUR 200,00 gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von EUR 500,00 festzusetzen ist. Zu Spruchpunkt II. (Zurückweisung) Gemäß § 56 Abs…
…1.): Reduzierung der Geldstrafe von jeweils € 160,00 auf jeweils € 100,00, Reduzierung der Ersatzfreiheitsstrafe von jeweils 13 Stunden auf jeweils 9 Stunden, Anpassung der Kosten von jeweils € 16,00 auf jeweils € 10,00 Zu Beschwerde 2.): Reduzierung der Geldstrafe bei…
…die Aufschüttungen dazu dienten, das bestehende Gefälle zwischen dem Wirtschaftsweg und den angrenzenden Grundstücken auszugleichen (Verringerung der Längsneigung und der Anpassung der Böschungsneigung), zu befestigen und damit auch die Bearbeitung mit landwirtschaftlichen Maschinen zu erleichtern. In der Beschuldigtenvernehmung bei der BH E. am 25.9…
…berücksichtigen. Mildernd waren die wenn auch späte grundsätzliche Schuldeinsicht, die bisher nicht berücksichtigten finanziellen Schwierigkeiten und die Sorgepflichten zu werten. Einer weiteren Strafherabsetzung als Folge der Anpassung der ausgesprochenen Geldstrafe an die geänderte Bemessungsgrundlage standen einerseits generalpräventive Erwägungen entgegen, die es dem Bundesfinanzgericht nicht ermöglichten…
…allein in der Regel noch nicht dem Gleichheitsgrundsatz (vgl VfSlg 15190/1998; VfGH 12.12.2013 B628/2013). Der Hinweis auf eine realistische Anpassung der Geldstrafe an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters kann daher im Finanzstrafverfahren für sich allein nicht zum Erfolg führen. Der Beschwerdeeinwand…
…7500299/2019, wurden die Beschwerden gegen diese Straferkenntnisse als unbegründet abgewiesen. Mit "Mahnung" vom 27.3.2020 wurde der Bf. erinnert, dass er aufgrund dieses Erkenntnisses zu einer Geldstrafe iHv € 2.400,00 verpflichtet worden und dieser Bescheid nunmehr vollstreckbar sei bzw. die offene…