IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dr. Karl Penninger und Franz Rabeder in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Energetiker und Vermittler von Kapitalinvestitionen…
Die obigen Argumente gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei aber der Umstand der schlechten finanziellen Situation beim Beschuldigten - die Ersatzfreiheitsstrafe wird ja gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ausgemessen - außer Ansatz zu lassen war. 8. Die Beschwerde der Amtsbeauftragten erweist sich…
…die Hingabe der Gelder, noch eine Verzinsung (die Zinsen wurden thesauriert) bestritten werden. Die Steuerpflicht der Erträge aus dieser privaten Geldveranlagung wird jedoch bestritten. Rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes: Dem Anleger ist durch die Hingabe des Anlagebetrages eine monatliche Verzinsung versprochen worden, die er sich habe…
…1988. Auch wenn die den Anlegern gutgeschriebenen Erträge reine "Fantasieprodukte" waren, die nie erzielbar gewesen wären (vgl. dazu OGH Datum, GZ) und somit von Anfang an Anlagebetrug vorlag, ändert dies nichts daran, dass den Anlegern diese Erträge im Zeitpunkt der Gutschrift tatsächlich iSd § 19 Abs…
…Anlegern gutgeschriebenen Erträge reine "Fantasieprodukte" waren, die nie erzielbar gewesen wären (vgl. dazu OGH 30.10.2014, 3) und somit von Anfang an Anlagebetrug vorlag, ändert dies nichts daran, dass den Anlegern diese Erträge im Zeitpunkt der Gutschrift tatsächlich iSd § 19 EStG 1988 zugeflossen sind…
…Rz 127 mwN]. Gleiches muss für eine Schädigung durch Betrug wie in dem im Beschwerdefall vorliegenden Fall des Anlagebetruges gelten. Die vom Beschwerdeführer geschädigten Anleger wollten dem Beschwerdeführer nicht € 50.000 bzw € 100.000 im Rahmen eines Leistungsaustausches zuwenden. Vielmehr sollte seine Leistung…
…Affäre der „XY“ anhängig. Der Abgabenpflichtige hatte sich als Mitbeschuldigter in dieser Affäre zu verantworten, dass er in leitender Position über die erwähnten Unternehmensteile den Vertrieb von Anlageprodukten der XY betrieben hat. Gegenstand dieses Anlagebetrugsprozesses war, dass die XY vorgegeben habe, in angebliche komplexe wachstumsstarke…
…§ 150 BAO vom 18.09.2013 führte die Prüferin unter "Tz .1 Rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes" aus: Dem Anleger sei durch die Hingabe des Anlagebetrages eine monatliche Rendite versprochen worden, die er sich habe auszahlen lassen können oder die er sofort wieder reinvestieren habe können…
…30 und 31 EStG 1988 aF nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei gewesen. Wenn es ich bei dem System XY von vornherein um Anlagebetrug gehandelt habe, gelte, dass ein Anlegerbetrüger nicht leistungswillig und leistungsfähig sei, sodass allfällige Zahlungen als Kapitalrückzahlungen zu werten seien…
…§ 150 BAO vom 18.09.2013 führte die Prüferin unter "Tz .1 Rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes" aus: Dem Anleger sei durch die Hingabe des Anlagebetrages eine monatliche Rendite versprochen worden, die er sich habe auszahlen lassen können oder die er sofort wieder reinvestieren habe können…
…30 und 31 EStG 1988 aF nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei gewesen. Wenn es ich bei dem System XY von vornherein um Anlagebetrug gehandelt habe, gelte, dass ein Anlegerbetrüger nicht leistungswillig und leistungsfähig sei, sodass allfällige Zahlungen als Kapitalrückzahlungen zu werten seien…
…10.2014, 8 Ob 28/14x; BFG 7.7.2017, RV/2100346/2014) und somit von Anfang an ein Anlagebetrug vorlag, ändert dies nichts daran, dass der Bf diese vom RA der Bf ausdrücklich als "Zinsen" bezeichneten Erträge im Zeitpunkt ihrer Gutschrift tatsächlich iSd § 19…
…31 EStG alter Fassung komme mangels Überschreitens eines Beteiligungsausmaßes von 1 % an der ZZ ebenfalls nicht in Betracht. Bezüglich der steuerlichen Behandlung der Anleger im Zuge eines Anlagebetruges verwies der Bf. darauf, dass Herr XY als Anlagebetrüger verurteilt worden sei und derzeit seine Haftstrafe absitze…
…Seite 17 und 32 wie folgt zu adaptieren: [Grafik] ▪ Zeitpunkt Zahlungsunfähigkeit: Zum Argument des Bf., dass bei einem Anlagebetrug der Betrüger kein leistungswilliger und leistungsfähiger Schuldner sei und damit auch kein Zufluss von Zinsen erfolgen könne (BFG-Akt OZ 1, Beschwerde, Seite 10)…
…für ihn sei es immer klar gewesen, dass er bei ZZ investiere. Es handle sich hier um einen Anlagebetrug des Herrn XY von Anfang an und er fühle sich ungerecht behandelt, wenn daraus noch eine Steuerschuld generiert würde. Man wisse auch nicht was XY tatsächlich…
… 150 BAO vom 29. November 2013 führte die Prüferin unter "Tz .1 Rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes" aus: Dem Anleger sei durch die Hingabe des Anlagebetrages eine monatliche Rendite versprochen worden, die er sich habe auszahlen lassen können oder die er sofort wieder reinvestieren habe können…
…habe davon ausgehen dürfen, dass die ausbezahlten Gewinnanteile bereits Nettogewinn gewesen seien. Folge man der Beurteilung, dass es sich um einen (gelungenen) Anlagebetrug durch Herrn XY handle, so handle es sich bei den Auszahlungen von Beginn an um Kapitalrückzahlungen. Zudem sei das Betrugssystem des XY…
…gutgeschriebenen Erträge reine "Fantasieprodukte" waren, die nie erzielbar gewesen wären (vgl. dazu OGH vom 30.10.2014, 8 Ob 28/14x) und somit von Anfang an Anlagebetrug vorlag, ändert dies nichts daran, dass den Anlegern diese Erträge im Zeitpunkt ihrer Gutschrift tatsächlich iSd § 19 Abs…
…Der Beschwerdeführer habe die Wertsteigerungen monatlich ausbezahlt bekommen. Es handle sich um eine reine Substanzauskehr in Form von Kapitalrückzahlungen. Zur steuerlichen Behandlung der Anleger im Zuge eines Anlagebetruges wird ausgeführt, dass vom Finanzamt der Zufluss der Einkünfte im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen unterstellt werde…
…gutgeschriebenen Erträge reine „Fantasieprodukte“ waren, die nie erzielbar gewesen wären (vgl. dazu OGH vom 30.10.2014, 8 Ob 28/14x) und somit von Anfang an Anlagebetrug vorlag, ändert dies nichts daran, dass den Anlegern diese Erträge im Zeitpunkt ihrer Gutschrift tatsächlich iSd § 19 Abs…