…Zur Begründung führte diese aus, dass aus CH-Kontrollmitteilungen aufgrund des Abkommens zwischen Österreich und der Schweiz vom 13.4.2012 sich ergebe, dass der Bescheidadressat vorsätzlich durch die Nichtabgabe entsprechender ESt-Erklärungen für die Jahre 2007 bis 2012 eine Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs 1…
Von der beschwerdeführenden Partei wurde vorgebracht, dass die Schätzung der Einkünfte auf Basis des - vom VfGH mit Entscheidung vom 15.10.2004, GZ. G49, 50/04-08, aufgehobenen - § 42 Abs. 2 InvFG 1993 erfolgt sei. Die belangte Behörde bezieht sich jedoch weder in den verfahrensgegenständlichen…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang I.1. Abgabenbehördliches Verfahren Mit Bescheiden vom 28. Mai 2019 wurde die Einkommensteuer für die Jahre 2014 und 2015 betreffend die Beschwerdeführerin mit der Begründung, dass die Änderung gem. § 295…
…mangelhaft seien, ist auf § 252 BAO zu verweisen. In einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für andere Feststellungsbescheide, für Messbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, werden gemäß § 192 BAO diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Ist gemäß § 295…
… 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG. Der Zinsaufwand für die Fremdkapitalfinanzierung der unbaren Entnahme werde nicht anerkannt. Für die Jahre 2005 und 2006 erließ die belangte Behörde die beiden nunmehr angefochtenen "Haftungs- und Abgabenbescheide" für Kapitalertragsteuer ohne Datum. Die Kapitalertragsteuer war darin für das Jahr…
…Wien, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Sebastian Lenz, Laurenzerberg 1/20, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 23. September 2015 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18…
…entfalten vermochten, war die Berufung (Beschwerde) - soweit sie sich gegen die "Bescheide" betreffend Festsetzung der Kapitalertragsteuer 2005 bis 2008 richtet - zurückzuweisen. Die ebenfalls angefochtenen, auf Grund der abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Bescheide vom 11.1.2012, welche die Einkommensteuer für 2003 bis 2008 betreffen, waren demgegenüber…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 5 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn T T., Adresse, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 46 Abs. 1 lit. a FinStrG des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde…
…und 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen wurden, ergibt sich aus der mit dem Beschuldigten am 25. November 2009 aufgenommen Niederschrift. Die Beschuldigte hat daher den objektiven Tatbestand des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG und der Monopolhehlerei gemäß § 46…
…Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen D.B., österreichische Staatsbürgerin, verheiratet, Angestellte, A. , wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei sowie der vorsätzlichen Monopolhehlerei gemäß §§ 11, 37 Abs. 1 lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…den Richter Dr. Roman Galehr und die fachkundigen Laienrichter Mag.a Patricia Kathan-Simma und Karl-Heinz Dobler in Gegenwart der Schriftführerin Claudia Zengin in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21.04.2022 sowie der Beschwerde der Amtsbeauftragten vom 14.04.2022 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 17. September…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die ***24*** über die Beschwerde vom 26. März 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. März 2025 über die Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG, Steuernummer ***BF1StNr1*** nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 10. März 2026…
…Der Finanzstrafsenat Wien 1025-2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, geb. 2001, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) sowie der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51b FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13…
Bei der Strafbemessung war auch zu berücksichtigen, dass eine Abgabenhinterziehung mit dem erweiterten Strafrahmen bei diesen Strafbemessungsgründen bei einem Ersttäter mit einer Geldstrafe von € 15.000,00 angemessen wäre. Es wäre unverhältnismäßig, würde man allein die Finanzordnungswidrigkeit für die Verwendung einer verfälschten Rechnung wesentlich…
…Kurt Lassacher, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 FinStrG über die Beschwerden des Beschuldigten vom 26.7.2023 und der Amtsbeauftragten vom 23.6.2023 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates II beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 14.7.2022 zur Geschäftszahl…
…Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht: I. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…erklärt und nicht entrichtet habe, weshalb die Voraussetzungen für die bescheidmäßige Abgabenfestsetzung gegeben seien. Seine (beiden) dagegen eingebrachten Beschwerden vom 05.06.2023 hat der Bf (gleichlautend) wie folgt begründet: Beide Bescheide würden zur Gänze wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten, und zwar aus folgenden Gründen…
…Daniela Alexandra Lang Radetzkystraße 3 Tür 1, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über di e Beschwerde des Beschuldigten vom 14.8.2024 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde als Organ…
…werden. Ergänzungen zum Verwaltungsgeschehen: Am 18.10.2023 teilte ***22*** der Finanzstrafbehörde mit, dass im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der ***5*** Kontrollmaterial vorgelegt worden sei, wonach der Beschuldigte Eingangsrechnungen als Fremddienstleister an diese Firma gelegt habe. Der Beschuldigte hatte eine Gewerbeberechtigung für Güterbeförderung mit…