RIS AI
104 902 Treffer679 msnur geltende Fassungen
NeuFöR Rz 41–461.1.7. Lohnabhängige Abgaben (§ 1 Z 7 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

1.1.7. Lohnabhängige Abgaben (§ 1 Z 7 NeuFöG) Rz 41: Die Befreiungen von bestimmten Lohnabgaben und Lohnnebenkosten nach § 1 Z 7 NeuFöG stehen nur im Zusammenhang mit Neugründungen zu, weil diese Begünstigungen im § 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG für Betriebsübertragungen nicht angeführt sind…

UZK-DAGruppe 14 - Zollwertangaben/Abgaben
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Gruppe 14 - Zollwertangaben/Abgaben 14 01 000 000 Lieferbedingungen Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und Positionen sind hier die Angaben einzutragen, aus denen bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrags ersichtlich werden. 14 01 035 000 INCOTERMS-Code Alle verwendeten relevanten Spalten…

UZK-IAArtikel 167 Erhebung sonstiger Abgaben im Unionsversand und beim Versand nach dem TIR-Übereinkommen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…entstanden sind, Kenntnis von dem Ort, an dem der Sachverhalt eingetreten ist, der die Zollschuld und die zu entrichtenden sonstigen Abgaben begründet, müssen diese Zollbehörden das Erhebungsverfahren aussetzen und unverzüglich alle notwendigen Unterlagen, insbesondere ein beglaubigtes Exemplar des Nachweises über den Sachverhalt, den für diesen…

UZK-IAArtikel 169 Erhebung sonstiger Abgaben für in das Versandverfahren nach dem ATA-Übereinkommen oder dem Übereinkommen von Istanbul übergeführte Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 169 Erhebung sonstiger Abgaben für in das Versandverfahren nach dem ATA-Übereinkommen oder dem Übereinkommen von Istanbul übergeführte Waren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Erhalten die Zollbehörden, die die Zollschuld und die Verpflichtung zur Entrichtung der sonstigen Abgaben mitgeteilt haben…

UZK-IAArtikel 170 Erhebung sonstiger Abgaben für in die vorübergehende Verwendung nach dem ATA-Übereinkommen oder dem Übereinkommen von Istanbul übergeführte Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 170 Erhebung sonstiger Abgaben für in die vorübergehende Verwendung nach dem ATA-Übereinkommen oder dem Übereinkommen von Istanbul übergeführte Waren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex) Für die Erhebung sonstiger Abgaben für in die vorübergehende Verwendung nach dem ATA-Übereinkommen oder dem…

RAE Rz 100–1292. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Postamt (OGH 11.7.1991, 7 Ob 14/91). 2.1.3. Einzahlung durch Postanweisung (§ 211 Abs. 1 lit. c BAO) Rz 106: Abgabepostamt ist jenes Postamt, das die Auszahlung vorzunehmen hat. 2.1.4. Überweisung auf das Postscheckkonto (§ 211 Abs. 1 lit. d BAO) …

RAE Rz 600–6245. Abgabenkonten (§ 213 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…VwGH 1.7.1992, 91/13/0046; VwGH 7.8.1992, 89/14/0218). Rz 607: Wird anlässlich der Buchung eines Abgabenbescheides die bisherige Vorschreibung (Vorsoll) als Gutschrift dargestellt, so handelt es sich dabei dennoch nicht um eine sonstige Gutschrift iSd § 213 Abs. 1 BAO…

RAE Rz 1600–161919. Abschreibung von Abgaben (Löschung, Nachsicht §§ 235 und 236 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…1607: Eintritt der Einhebungsverjährung gemäß § 238 BAO, soweit § 238 Abs. 4 und 5 BAO nicht entgegenstehen. Wegen bedingter Erbserklärung gegen die Erben nicht durchsetzbare, dem Erblasser gegenüber entstandene Abgabenansprüche (§§ 802 ABGB 802 ABGBiVm § 19 BAO in Verbindung mit § 19 BAO), soweit keine Inanspruchnahme der Erben…

LStR 2002 Rz 133840.6 Abgaben im Sinn der BAO
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.6 Abgaben im Sinn der BAO Rz 1338: Sowohl die Einkommensteuer-(Lohnsteuer-)Erstattungen (Prämienerstattungen) als auch die zurückgeforderten Prämien sind Abgaben im Sinne der Bundesabgabenordnung (§ 108a Abs. 6 EStG 1988) und unterliegen daher nicht der Einkommensteuer.

LStR 2002 Rz 139341.10 Abgaben im Sinne der BAO
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.10 Abgaben im Sinne der BAO Rz 1393: Sowohl die Einkommensteuer-(Lohnsteuer-)Erstattungen (Prämienerstattungen), als auch die zurückgeforderten Prämien sind Abgaben im Sinne der Bundesabgabenordnung (§ 108g Abs. 6 EStG 1988).

UZKArtikel 109 Abgabenentrichtung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 109 Abgabenentrichtung (1) Die Zahlung ist in bar oder mit einem anderen Zahlungsmittel, das schuldbefreiende Wirkung hat, zu leisten, wobei auch eine Aufrechnung in Übereinstimmung mit dem einzelstaatlichen Recht möglich ist. (2) Der Abgabenbetrag kann von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden. (3…

LStR 2002 Rz 1307–131039.3.2 Abgabenerklärung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

39.3.2 Abgabenerklärung Rz 1307: Für die Anforderung des zu erstattenden Steuerbetrages (Bausparprämie) hat die Bausparkasse im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung zu übermitteln (§ 5 VO betreffend Bausparen gemäß § 108 EStG 1988, BGBl. II Nr. 296…

LStR 2002 Rz 1324–132540.1.2 Abgabenerklärung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…II Nr. 530/2003, auf dem amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung) im Wege des Rechtsträgers zu beantragen. Als amtlicher Vordruck gilt die im Anhang zur VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988 kundgemachte Abgabenerklärung (Lg. Nr. 108a). Rz 1325: Bei einem Erwerb von Anteilen an einem…

LStR 2002 Rz 1376–137741.2 Abgabenerklärung (§ 108g Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

41.2 Abgabenerklärung (§ 108g Abs. 3 EStG 1988) Rz 1376: Der Abgabepflichtige hat die Erstattung der Prämie auf dem amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung) im Wege der Zukunftsvorsorgeeinrichtung zu beantragen. Als amtlicher Vordruck gilt die im Anhang zur V des Bundesministers für Finanzen betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß…

LStR 2002 Rz 628–6297.14.3 Entstehung des Abgabenanspruchs
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.14.3 Entstehung des Abgabenanspruchs Rz 628: Die kraft Nachversteuerung anzufordernde Einkommensteuer ist weder eine Vorauszahlung, noch eine zu veranlagende Abgabe, noch ein Steuerabzugsbetrag. Der Anspruch auf Nachforderung der Einkommensteuer entsteht, wenn der Nachversteuerungstatbestand verwirklicht ist (§ 4 Abs. 1 BAO). Rz 629: Wird ein…

LStR 2002 Rz 138241.3.3 Berechnung bei Vorliegen mehrerer Abgabenerklärungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.3.3 Berechnung bei Vorliegen mehrerer Abgabenerklärungen Rz 1382: Werden von einem Antragsteller mehrere Abgabenerklärungen abgegeben, erfolgt die Prämienerstattung vorrangig für die früher abgegebene Abgabenerklärung. Maßgebend ist das Datum der Unterschrift. Bei mehreren Abgabenerklärungen mit demselben Datum der Unterschrift ist eine Aliquotierung nach Maßgabe…

KfzBStR 2021 Rz 1580–1602C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992) C.7.1. Allgemeines Rz 1580: § 7 KfzStG 1992 trat mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Die Zuständigkeit für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ist nunmehr allgemein in der Bundesabgabenordnung (§ 60 ff BAO) geregelt. Seit 1. Jänner…

ZK-17707.6. Erhebung nationaler Abgaben im beteiligten Mitgliedstaat
geltende FassungRichtlinien19.09.2022

…Die Form und der Inhalt der Anmeldung für die EUSt werden im Zuge des Konsultationsverfahrens festgelegt. Sowohl die Kontaktdaten der für die Abgabe der Anmeldung für die EUSt zuständigen Behörde sowie auch Form und Inhalt dieser Anmeldung werden erforderlichenfalls auch in die Bewilligung aufgenommen. In…

ZK-22609. Abgabenerhebung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…die zur Vereinnahmung der geschuldeten Beträge führen. 9.1.1. Unterscheidung zwischen abgabenrechtlichen Vorschriften und Ahndungsvorschriften Im Zusammenhang mit einem Versandvorgang ist die während der Dauer des Verfahrens ausgesetzte Zollschuld zu erfüllen, wenn das Versandverfahren nach der Feststellung einer durch Entziehen oder Nichterfüllung einer Verpflichtung…

UZK-DAAnhang 33-04 Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-04 Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA [Grafik]   [Grafik]   1) Unzutreffendes bitte streichen