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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Gruppe 14 - Zollwertangaben/Abgaben

geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 01.09.2024

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Wortlaut laut Findok

Gruppe 14 - Zollwertangaben/Abgaben 14 01 000 000 Lieferbedingungen Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und Positionen sind hier die Angaben einzutragen, aus denen bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrags ersichtlich werden. 14 01 035 000 INCOTERMS-Code Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der INCOTERMS-Code. 14 01 009 000 Text Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Beschreibung der im Vertrag vorgesehenen Lieferbedingungen. 14 01 036 000 UN/LOCODE Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der UN/LOCODE für den Bestimmungsort. Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung erfolgt. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der Bestimmungsort der Waren unter Verwendung des UN/LOCODE anzugeben. 14 01 020 000 Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist, falls der UN/LOCODE nicht bekannt ist, der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung erfolgt. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist, falls der UN/LOCODE nicht bekannt ist, der Ländercode des Bestimmungsortes anzugeben. 14 01 037 000 Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ist der UN/LOCODE nicht bekannt, ist der Name des Ortes der Lieferung anzugeben. 14 02 000 000 Beförderungskosten 14 02 038 000 Zahlungsart Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der für die Zahlungsart für Beförderungskosten entsprechende Code. 14 03 000 000 Zölle und Abgaben 14 03 039 000 Art der Abgabe Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und gegebenenfalls dem/der von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehenen Code(s) ist die Art der Abgabe für jede Zoll- oder sonstige Abgabe, die für die betreffenden Waren gilt, anzugeben. 14 03 038 000 Zahlungsart Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die angewandte Zahlungsart anzugeben. 14 03 042 000 Geschuldeter Abgabenbetrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Abgabenbetrag für jede geltende Zoll- oder sonstige Abgabe. In diesem Feld sind die Beträge in der Währung anzugeben, deren Code in D.E. 14 17 000 000. ,Interne Währungseinheit' eingetragen ist, oder - wenn in D.E. 14 17 000 000 ,Interne Währungseinheit' kein Code vorhanden ist - in der Währung des Mitgliedstaats, in dem die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt wurden. 14 03 040 000 Bemessungsgrundlage Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bemessungsgrundlage (Wert, Gewicht oder sonstige). 14 03 040 041 Abgabensatz Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind die Abgabensätze für jede geltende Zoll- oder sonstige Abgabe. 14 03 040 005 Maßeinheit und Qualifikator Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Es sind die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten und im TARIC veröffentlichten Maßeinheiten zu verwenden. Gegebenenfalls kann ein zusätzlicher Qualifikator verwendet werden. 14 03 040 006 Menge Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die betreffende Menge. 14 03 040 012 Währung **** Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:**** Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO 4217).**** 14 03 040 014 Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Betrag. 14 03 040 043 Abgabenbetrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: In Fällen, in denen es mehr als eine Steuerbemessungsgrundlage pro Abgabenart besteht, ist für jede Steuerbemessungsgrundlage der berechnete/getrennte Betrag der Zölle und Abgaben anzugeben. 14 16 000 000 Gesamtbetrag der Zölle und Abgaben Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Gesamtbetrag der Zölle und Abgaben für die betreffenden Waren. In diesem Feld sind die Beträge in der Währung anzugeben, deren Code in D.E. 14 17 000 000. ,Interne Währungseinheit' eingetragen ist, oder - wenn in D.E. 14 17 000 000 ,Interne Währungseinheit' kein Code vorhanden ist - in der Währung des Mitgliedstaats, in dem die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt wurden. 14 17 000 000 Interne Währungseinheit Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Bei Anmeldungen, die in Mitgliedstaaten abgegeben werden, die es den Wirtschaftsbeteiligten während der Übergangszeit zur Einführung des Euro ermöglichen, auch die Einheit Euro in ihren Zollanmeldungen zu verwenden, ist in diesem Feld ein Hinweis auf die angewandte Währungseinheit (einzelstaatliche Währungseinheit oder Euro) anzubringen. 14 04 000 000 Zuschläge und Abzüge 14 04 008 000 Code Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Für jede Art von Zuschlägen oder Abzügen ist der entsprechende Code anzugeben. 14 04 012 000 Währung**** Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:**** Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Währung anzugeben, in der die Rechnung für den ,Zuschlag' oder den ,Abzug' ausgestellt ist.**** 14 04 014 000 Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Für jede Art von Zuschlägen oder Abzügen, die für eine bestimmte Position vorgesehen sind, ist der entsprechende Betrag in der Landeswährung anzugeben, der noch nicht im Artikelpreis enthalten ist oder von diesem noch nicht abgezogen wurde. Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Währung anzugeben, in der die Rechnung ausgestellt ist. Diese Angabe ist, soweit zur Berechnung der Einfuhrabgaben erforderlich, in Verbindung mit D.E. 14 06 000 000 ,In Rechnung gestellter Gesamtbetrag' und D.E. 14 08 000 000 ,In Rechnung gestellter Positionsbetrag' zu verwenden. 14 06 000 000 In Rechnung gestellter Gesamtbetrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der für sämtliche in der Zollanmeldung aufgeführte Waren in Rechnung gestellte Preis in der für D.E. 14 05 000 000 ,Rechnungswährung' festgelegten Währungseinheit. 14 07 000 000 Indikatoren für die Bewertung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes ist die Kombination von Indikatoren anzugeben, um zu erklären, ob der Wert der Waren von spezifischen Faktoren bestimmt wird. 14 08 000 000 In Rechnung gestellter Positionsbetrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Preis der betreffenden Warenposition, ausgedrückt in der für D.E. 14 05 000 000 , Rechnungswährung ' festgelegten Währungseinheit. 14 09 000 000 Umrechnungskurs Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Dieses Datenelement enthält den im Voraus durch einen Vertrag zwischen den Beteiligten festgesetzten Wechselkurs (Nettopreis, indirekte Zahlungen, Zuschläge und Abzüge usw.). 14 10 000 000 Bewertungsmethode Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die angewandte Bewertungsmethode anzugeben. 14 11 000 000 Präferenz Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Dieses Datenelement betrifft Angaben zur zolltariflichen Behandlung der Waren. Wenn seine Verwendung in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Titel I Kapitel 3 Abschnitte 11 und 12 dieses Anhangs obligatorisch vorgesehen ist, so muss es ausgefüllt werden, auch wenn keine Zollpräferenz beantragt wird. Anzugeben ist der entsprechende Unionscode. Die Kommission wird regelmäßig eine Liste mit den Kombinationsmöglichkeiten für die in diesem Fall zu verwendenden Codes mit Beispielen und Erläuterungen veröffentlichen. 14 12 000 000 Postwert Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Inhalt/(Stück)zahl, angemeldeter Wert: Währungscode und Geldwert des zu Zollzwecken angemeldeten Inhalts. 14 12 012 000 Währung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO 4217). 14 12 014 000 Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Betrag des Werts. 14 13 000 000 Postgebühren Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Position; Porto bezahlt: Währungscode und Betrag des vom Absender bezahlten oder ihm in Rechnung gestellten Portos. 14 13 012 000 Währung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO 4217). 14 13 014 000 Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Betrag der gezahlten Postgebühren. 14 14 000 000 Einzelwert Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte H7: Einzelwert der Waren je Position in der Rechnungswährung. 14 14 012 000 Währung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO 4217). 14 14 014 000 Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Betrag des Werts. 14 15 000 000 Transport- und Versicherungskosten zum Bestimmungsort Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte H7: Kosten der Beförderung und Versicherung zum endgültigen Bestimmungsort in der Rechnungswährung. 14 15 012 000 Währung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO 4217). 14 15 014 000 Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der gezahlte Transport- und Versicherungskostenbetrag für die Beförderung zum Bestimmungsort. Dieser Betrag muss auch weitere Kosten umfassen, die zur Bestimmung der MwSt.-Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen sind.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.688.216
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
8 (geltend: 8)
Gültig
01.09.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF