Findok · Richtlinien
UZK-DA
Gruppe 14 - Zollwertangaben/Abgaben
geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 01.09.2024
Wortlaut laut Findok
Gruppe 14 - Zollwertangaben/Abgaben
14 01 000 000 Lieferbedingungen
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und Positionen sind hier die Angaben einzutragen, aus denen bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrags ersichtlich werden.
14 01 035 000 INCOTERMS-Code
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der INCOTERMS-Code.
14 01 009 000 Text
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Beschreibung der im Vertrag vorgesehenen Lieferbedingungen.
14 01 036 000 UN/LOCODE
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der UN/LOCODE für den Bestimmungsort.
Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung erfolgt.
Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der Bestimmungsort der Waren unter Verwendung des UN/LOCODE anzugeben.
14 01 020 000 Land
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist, falls der UN/LOCODE nicht bekannt ist, der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung erfolgt.
Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist, falls der UN/LOCODE nicht bekannt ist, der Ländercode des Bestimmungsortes anzugeben.
14 01 037 000 Ort
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Ist der UN/LOCODE nicht bekannt, ist der Name des Ortes der Lieferung anzugeben.
14 02 000 000 Beförderungskosten
14 02 038 000 Zahlungsart
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der für die Zahlungsart für Beförderungskosten entsprechende Code.
14 03 000 000 Zölle und Abgaben
14 03 039 000 Art der Abgabe
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und gegebenenfalls dem/der von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehenen Code(s) ist die Art der Abgabe für jede Zoll- oder sonstige Abgabe, die für die betreffenden Waren gilt, anzugeben.
14 03 038 000 Zahlungsart
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die angewandte Zahlungsart anzugeben.
14 03 042 000 Geschuldeter Abgabenbetrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Abgabenbetrag für jede geltende Zoll- oder sonstige Abgabe.
In diesem Feld sind die Beträge in der Währung anzugeben, deren Code in D.E. 14 17 000 000. ,Interne Währungseinheit' eingetragen ist, oder - wenn in D.E. 14 17 000 000 ,Interne Währungseinheit' kein Code vorhanden ist - in der Währung des Mitgliedstaats, in dem die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt wurden.
14 03 040 000 Bemessungsgrundlage
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die Bemessungsgrundlage (Wert, Gewicht oder sonstige).
14 03 040 041 Abgabensatz
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben sind die Abgabensätze für jede geltende Zoll- oder sonstige Abgabe.
14 03 040 005 Maßeinheit und Qualifikator
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Es sind die in den Rechtsvorschriften der Union festgelegten und im TARIC veröffentlichten Maßeinheiten zu verwenden. Gegebenenfalls kann ein zusätzlicher Qualifikator verwendet werden.
14 03 040 006 Menge
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist die betreffende Menge.
14 03 040 012 Währung ****
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:****
Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO 4217).****
14 03 040 014 Betrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Betrag.
14 03 040 043 Abgabenbetrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
In Fällen, in denen es mehr als eine Steuerbemessungsgrundlage pro Abgabenart besteht, ist für jede Steuerbemessungsgrundlage der berechnete/getrennte Betrag der Zölle und Abgaben anzugeben.
14 16 000 000 Gesamtbetrag der Zölle und Abgaben
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Gesamtbetrag der Zölle und Abgaben für die betreffenden Waren.
In diesem Feld sind die Beträge in der Währung anzugeben, deren Code in D.E. 14 17 000 000. ,Interne Währungseinheit' eingetragen ist, oder - wenn in D.E. 14 17 000 000 ,Interne Währungseinheit' kein Code vorhanden ist - in der Währung des Mitgliedstaats, in dem die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt wurden.
14 17 000 000 Interne Währungseinheit
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Bei Anmeldungen, die in Mitgliedstaaten abgegeben werden, die es den Wirtschaftsbeteiligten während der Übergangszeit zur Einführung des Euro ermöglichen, auch die Einheit Euro in ihren Zollanmeldungen zu verwenden, ist in diesem Feld ein Hinweis auf die angewandte Währungseinheit (einzelstaatliche Währungseinheit oder Euro) anzubringen.
14 04 000 000 Zuschläge und Abzüge
14 04 008 000 Code
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Für jede Art von Zuschlägen oder Abzügen ist der entsprechende Code anzugeben.
14 04 012 000 Währung****
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:****
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Währung anzugeben, in der die Rechnung für den ,Zuschlag' oder den ,Abzug' ausgestellt ist.****
14 04 014 000 Betrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Für jede Art von Zuschlägen oder Abzügen, die für eine bestimmte Position vorgesehen sind, ist der entsprechende Betrag in der Landeswährung anzugeben, der noch nicht im Artikelpreis enthalten ist oder von diesem noch nicht abgezogen wurde.
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Währung anzugeben, in der die Rechnung ausgestellt ist.
Diese Angabe ist, soweit zur Berechnung der Einfuhrabgaben erforderlich, in Verbindung mit D.E. 14 06 000 000 ,In Rechnung gestellter Gesamtbetrag' und D.E. 14 08 000 000 ,In Rechnung gestellter Positionsbetrag' zu verwenden.
14 06 000 000 In Rechnung gestellter Gesamtbetrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der für sämtliche in der Zollanmeldung aufgeführte Waren in Rechnung gestellte Preis in der für D.E. 14 05 000 000 ,Rechnungswährung' festgelegten Währungseinheit.
14 07 000 000 Indikatoren für die Bewertung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes ist die Kombination von Indikatoren anzugeben, um zu erklären, ob der Wert der Waren von spezifischen Faktoren bestimmt wird.
14 08 000 000 In Rechnung gestellter Positionsbetrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Preis der betreffenden Warenposition, ausgedrückt in der für D.E. 14 05 000 000 , Rechnungswährung ' festgelegten Währungseinheit.
14 09 000 000 Umrechnungskurs
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Dieses Datenelement enthält den im Voraus durch einen Vertrag zwischen den Beteiligten festgesetzten Wechselkurs (Nettopreis, indirekte Zahlungen, Zuschläge und Abzüge usw.).
14 10 000 000 Bewertungsmethode
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die angewandte Bewertungsmethode anzugeben.
14 11 000 000 Präferenz
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Dieses Datenelement betrifft Angaben zur zolltariflichen Behandlung der Waren. Wenn seine Verwendung in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Titel I Kapitel 3 Abschnitte 11 und 12 dieses Anhangs obligatorisch vorgesehen ist, so muss es ausgefüllt werden, auch wenn keine Zollpräferenz beantragt wird. Anzugeben ist der entsprechende Unionscode.
Die Kommission wird regelmäßig eine Liste mit den Kombinationsmöglichkeiten für die in diesem Fall zu verwendenden Codes mit Beispielen und Erläuterungen veröffentlichen.
14 12 000 000 Postwert
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Inhalt/(Stück)zahl, angemeldeter Wert: Währungscode und Geldwert des zu Zollzwecken angemeldeten Inhalts.
14 12 012 000 Währung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO 4217).
14 12 014 000 Betrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Betrag des Werts.
14 13 000 000 Postgebühren
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Position; Porto bezahlt: Währungscode und Betrag des vom Absender bezahlten oder ihm in Rechnung gestellten Portos.
14 13 012 000 Währung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO 4217).
14 13 014 000 Betrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Betrag der gezahlten Postgebühren.
14 14 000 000 Einzelwert
Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte H7:
Einzelwert der Waren je Position in der Rechnungswährung.
14 14 012 000 Währung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO 4217).
14 14 014 000 Betrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der Betrag des Werts.
14 15 000 000 Transport- und Versicherungskosten zum Bestimmungsort
Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte H7:
Kosten der Beförderung und Versicherung zum endgültigen Bestimmungsort in der Rechnungswährung.
14 15 012 000 Währung
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der entsprechende ISO-Alpha-3-Währungscode (ISO 4217).
14 15 014 000 Betrag
Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:
Anzugeben ist der gezahlte Transport- und Versicherungskostenbetrag für die Beförderung zum Bestimmungsort.
Dieser Betrag muss auch weitere Kosten umfassen, die zur Bestimmung der MwSt.-Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen sind.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.688.216
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0168-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71632
- Enthalten in Fassung
- 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.09.2024 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF