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BFG RV/7300026/2024Nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit gemeldete oder entrichtete Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Rechtsanwalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.12.2024Teil 1/2

…5 zu § 49 FinStrG; VwGH 17.12.2009, 2009/16/0188; BFG vom 05.11.2019, RV/7300012/2019). Eine Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit ist für keinen Tatzeitraum in vollem Umfang erfolgt. Die einzelnen Taten wurden schon oben unter…

BFG RV/7300026/2024Nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit gemeldete oder entrichtete Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Rechtsanwalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.12.2024Teil 2/2

…dass spätestens am fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit keine Umsatzsteuer (im vollen Umfang) entrichtet ist und findet sich damit ab. Zum wiederholten Einwand einer Krankheit zu den Fälligkeitsterminen: UVA 08/2020 Krankenstand seit 21.9.2020 (bis über den 15.10.2020) UVA 12/2020…

BFG RV/7501916/2014Verwaltungsübertretung gemäß § 10 Abs. 1 lit. a WAOR - schuldhafte Nichtentrichtung von Kommunalsteuer bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.01.2015

… 5 Abs. 1 VStG genügt für die Strafbarkeit gegenständlichen Falles fahrlässiges Verhalten. Es war daher zu klären, ob dem Bf. ein Verschulden an der nicht spätestens bis zum fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit unterbliebenen Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Kommunalsteuer der Monate April bis Juli 2013 anzulasten…

BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater 2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ 3. Verletzung der Belegerteilungspflicht 4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 2/2

…oder Abfuhr der in dieser Bestimmung genannten Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die in dieser Bestimmung darüber hinaus erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Dementsprechend muss sich ein für die Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeit nach …

BFG RV/7300012/2019Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis der Umsätze, da die UVZ vorsätzlich nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet wurden, unabhängig vom Wissen über die nicht fristgerechte Meldung der UVAs durch die Steuerberaterin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.11.2019

…FinStrG besteht in der Unterlassung der (vollständigen) Entrichtung oder Abfuhr der im Gesetz angeführten Abgaben über den fünften Tag nach Fälligkeit hinaus, ohne dass zu diesem Zeitpunkt die Höhe der geschuldeten Beträge bekannt gegeben wird (vgl. Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, Band I, Rz. 5 zu …

BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater 2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ 3. Verletzung der Belegerteilungspflicht 4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 1/2

…die selbst zu berechnen sind, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit gemeldet oder entrichtet (abgeführt) oder der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt nicht die Höhe bekannt gegeben zu haben, und zwar U 08/2017 in Höhe von € 12.307,77 U 12/2017…

BFG RV/7300065/2020Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, auch eine Überrechnung ist eine Form der Entrichtung der Abgaben und gilt mit dem Tag der Antragstellung als entrichtet, daher kein objektiver Tatbestand erfüllt, wenn vor Fälligkeit entrichtet wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.05.2021

…1 lit. a FinStrG, die Umsatzsteuervorauszahlung 06/2019 iHv € 75.000,00 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet zu haben) gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Als Begründung wurde Folgendes ausgeführt: "Auf Grund des durchgeführten Beweisverfahrens, insbesondere Einsichtnahme in die Veranlagungsakten und Verlesung des…

BFG RV/6300007/2019Stattgabe der Beschwerde eines Geschäftsführers einer GmbH, weil er die ihm vorgeworfenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG laut Aktenlage nicht begangen hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss29.09.2020

…Geschäftsführer der A-GmbH, FNaa. Ihm sei anzulasten, dass er bis zum fünften Tag nach Fälligkeit Lohnabgaben, also offensichtlich die verfahrensgegenständlichen Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschläge zu diesen, [ergänze: offensichtlich betreffend seinen Sohn C] nicht in vollständiger Höhe entrichtet habe, weshalb im Zuge…

BFG RV/2100004/2019Die abziehbare Einfuhrumsatzsteuer wird gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 letzter Satz UStG 1994 am Tag der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wirksam. Auch eine verspätet abgegebene UVA führt zu keiner Säumnis hinsichtlich der Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2020

…in der Regel, ebenso wie die Umsatzsteuer, am 15. des auf den Voranmeldungszeitraum zweitfolgenden Kalendermonats fällig (§ 26 Abs. 5 lit. a UStG 1994). Nach § 12 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG 1994 kann der Unternehmer in den Fällen des § 26 Abs. 3 Z 2…

BFG RV/7105651/2015Säumniszuschlag, Aussetzungsantrag nach Fälligkeit verhindert keinen Säumniszuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.06.2016

…Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. § 21 Abs. 5 UStG 1994: Durch eine Nachforderung auf Grund der Veranlagung wird keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet. Zunächst ist festzuhalten…

BFG RV/5101329/2017Festsetzung von Säumniszuschlägen bei Anträgen auf Aussetzung der Einhebung nach Fälligkeit von Selbstbemessungsabgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.02.2019

…Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen. Durch die Nachforderung auf Grund der Veranlagung wird keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet (§ 21 Abs. 5 UStG 1994). Diese Gesetzesfassung…

BFG RV/7102723/2021Säumniszuschlag nach Wiederaufnahme der Jahresumsatzsteuer nach Fälligkeit der entsprechenden Umsatzsteuer; keine Vorrangregeln, wann über welche Beschwerde entschieden werden müsste
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.12.2021

…Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. § 21 Abs. 5 UStG 1994: Durch eine Nachforderung auf Grund der Veranlagung wird keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet. Zum Beschwerdepunkt der…

BFG RV/6300004/20191. Schuldhafte Nichtabfuhr von Lohnsteuern durch den Geschäftsführer eines Bordelles anlässlich der Entlohnung von Animierdamen für Sexdienstleistungen, 2. wobei in Anbetracht der vormaligen Abzugsbesteuerung lediglich Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG erweislich sind; 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.05.2020

…Dezember 2015 Lohnsteuern in Höhe von insgesamt € 20.700,00 (01 bis 03, 06 bis 12/14 jeweils € 870,00 und 01-12/15 jeweils € 1.000,00) nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit abgeführt und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs…

BFG RV/7300005/2025Meldepflichtverletzungen nach §§ 3, 5, 15 WiEReG, Meldepflicht im Konkurs, Zusammentreffen mit weiteren Finanzvergehen, Finanzordnungswidrigkeiten, Strafdrohung nach § 21 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.06.2025Teil 1/4

…3) ***8***.; ***5***. Hinsichtlich des Vorwurfs jeweils vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen waren, nicht spätestens am 05. Tag nach Fälligkeit entrichtet und der Abgabenbehörde auch nicht die Höhe des geschuldeten Betrags bekanntgegeben zu haben, wobei im Einzelnen hinsichtlich der Zeiträume der geforderten Dienstgeberbeiträge und…

BFG RV/7300005/2025Meldepflichtverletzungen nach §§ 3, 5, 15 WiEReG, Meldepflicht im Konkurs, Zusammentreffen mit weiteren Finanzvergehen, Finanzordnungswidrigkeiten, Strafdrohung nach § 21 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.06.2025Teil 2/4

…einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, insbesondere Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im…

BFG RV/6300002/20141. Verdunkelung von Ausschüttungen aus einer Transport-GmbH durch die Geschäftsführerin mittels eingekaufter Scheinrechnungen; 2. Absichtliche gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen; 3. Kein entschuldigender Notstand, wenn maßgerechter Mensch in der Lage der Täterin anders handeln würde; 4. Ausmessung einer Zusatzstrafe nach § 21 Abs. 3 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.02.2016Teil 1/2

…Steuerschuldner bzw. dem Wahrnehmenden nicht jeweils binnen eines Monates, gerechnet vom Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses wie beispielsweise Tag der Zulassung eines Kraftfahrzeuges, die Umstände angezeigt, die eine Abgabepflicht begründen, und hinsichtlich dieses Kraftfahrzeuges auch nicht bis zum Ende der jeweiligen Fälligkeitstage nach § 6 Abs. 3…

BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 1/3

…31 + 07/12 € 453,58 + 08/12 € 465,94 + 09/12 € 448,44 + 10/12 € 448,44 + 11/12 € 898,38 + 12/12 € 448,44) nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach …

BFG RV/7300035/20241. Meldepflichtvergehen nach dem WiEReG; Zeuge widerlegt die "Schutzbehauptungen" des Beschuldigten 2. Voraussetzungen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige iZm Meldepflichtvergehen nach dem WiEReG (derzeit keine Frist vorgesehen) 3. Keine Befangenheit, wenn über Finanzvergehen eines Beschuldigten als Geschäftsführer zweier GmbHs gem. § 61 FinStrG in einem Verfahren entschieden wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.01.2025Teil 2/4

…die selbst zu berechnen sind, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit gemeldet oder entrichtet (abführt) zu haben und der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt auch nicht die Höhe der Beträge bekanntgegeben haben und zwar: 1. Lohnsteuer 2018 in Höhe von € 2.942,69…

BFG RV/7300035/20241. Meldepflichtvergehen nach dem WiEReG; Zeuge widerlegt die "Schutzbehauptungen" des Beschuldigten 2. Voraussetzungen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige iZm Meldepflichtvergehen nach dem WiEReG (derzeit keine Frist vorgesehen) 3. Keine Befangenheit, wenn über Finanzvergehen eines Beschuldigten als Geschäftsführer zweier GmbHs gem. § 61 FinStrG in einem Verfahren entschieden wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.01.2025Teil 1/4

…20.5.2022 gegen die Strafverfügung ***Bf1*** vom 19.4.2022 (Schriftsatz der Steuerberatungskanzlei): In der Begründung der Strafverfügung werde ausgeführt, dass Herr ***Bf1*** als Geschäftsführer der ***Bf3*** schuldig sei, vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen seien, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit gemeldet…

BFG RV/5300003/20141. Briefkastenfirma in der Karibik zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung 2. Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nach § 202 Abs. 1 FinStrG: kein Hindernis für eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens im Rahmen einer finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit 3. Keine inhaltliche Bindung für fortgesetztes Verfahren im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit 4. Wiederaufleben der Strafbarkeit wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Wegfall einer Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.03.2016Teil 1/2

…FinStrG sind niemals durch das Landesgericht zu ahnden (§ 53 Abs. 5 FinStrG). Einzige Tatbestandsvoraussetzung des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist somit die vom Eventualvorsatz umfasste Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr dieser Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag der Fälligkeit. Eine Bestrafung nach § 49 Abs. 1 lit…