…Vermögen der Primärschuldnerin eröffnete Konkurs wurde am ***DatumKA*** mangels Kostendeckung aufgehoben. Die Firma wurde wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 40 FBG aus dem Firmenbuch gelöscht. Es ist daher von der Uneinbringlichkeit der gegenständlichen Abgabenforderungen auszugehen (vgl. VwGH 22. Oktober 2002, 2000/14/0083). Das Vorbringen des Beschwerdeführers…
Auch der Umstand, dass der Beschwerdeführerseine Aufgaben delegiert hat und ihm somit "lediglich" eine nicht ausreichende Kontrolle vorzuwerfen ist, führt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht zu einer Minderung der Haftung im Rahmen des Ermessens. Es haben sich nämlich keine, Umstände ergeben, die das Verschulden des…
…und Rechtsgebühren sowie von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit. Tina Ehrke/Peter Pilz vertreten in dem im RFG 2003 veröffentlichten Artikel „Steuerbefreiungen bei Ausgliederungen“ die Rechtsauffassung, dass Art. 34 immer dann zur Anwendung kommen soll, wenn entweder eine Ausgliederung (die die Übertragung von Aufgaben impliziert)…
…II. des Sacheinlagevertrages) in die Bf. eingebracht, womit der Sacheinlagevertrag durch eine Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben einer Körperschaft öffentlichen Rechts an eine Körperschaft des privaten Rechts, die unter ihren beherrschenden Einfluss steht, unmittelbar veranlasst worden ist und somit unter die Befreiungsbestimmung des Art. 34…
…unmittelbar veranlassten Veräußerung von Liegenschaften (mit Wohngebäuden) nicht die Eignung abgesprochen werden, den in Rede stehenden Tatbestand zu erfüllen. Die Behörde hat die Abgabepflichtige, die das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen für sich in Anspruch nimmt, zur Bekanntgabe aufzufordern, welche Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben im Sinn…
…an Gesellschaftereinlagen in Höhe von insgesamt € 3,2 Mio ersichtlich. Dies war die aus damaliger Sicht notwendige und wirtschaftlich sinnvolle Refinanzierung der Tochtergesellschaft. Gemäß § 1 Abs 1 Art 34 BBG 2001 sind die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der KÖR an juristische…
…beherrschenden Einfluss der übernehmenden Körperschaft durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts entgegenstehe. Die Bf. unterstehe insofern dem beherrschenden Einfluss der KIRCHE, einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Entscheidend sei die Übertragung von Aufgaben. Die Bf. teilte dazu mit, dass die KIRCHE gemäß § 1 Abs. 2 Z II BGBl…
…ihr Gesellschaftsvertrag auszugsweise wie Folgt: "1 Gesellschaftsform 1.1 Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Sinne des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung. 1.2 Es handelt sich aus abgabenrechtlicher Sicht um die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben einer Körperschaft öffentlichen Rechts…
…1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der Gesellschaftsteuer…
Weiters fordert die Befreiungsbestimmung, dass der Rechtsvorgang durch die Übertragung von Aufgaben unmittelbar veranlasst ist. Der VwGH 14. Oktober 1971, VwGH 16.12.1971, 1111/71, VwSlg 4289 F/1971 zitiert in seinem Erkenntnis die Definition des Begriffes "unmittelbar": „Ohne gebrauchte Mittel oder andere wirkende…
…das Anlagevermögen mit eigenen Mitteln finanziert sein müsse (Anlagendeckungsgrad I). Die Kapitalstruktur ist daher für ein zahlungsfähiges Unternehmen weitgehend in ihrer Fristigkeit der Vermögensstruktur anzupassen. Die Übertragung der AUFGABE1 von A und B hat die Bilanz- und Kennzahlenstruktur der BF. GmbH massiv geändert, d.h…
…Zuschuss in Höhe von EUR 1 Mio für die Neuerrichtung der GEBÄUDE der KÖRPERSCHAFT in ORT1 geleistet. Dieser Zuschuss fällt unter die Anwendbarkeit des Artikel 34 BudgetbegleitG 2001, da es sich dabei aus wirtschaftlicher Sicht um eine Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben einer Körperschaft öffentlichen…
…Dem Magistrat der Stadt Wien obliegt bereits gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 VVG die Vollstreckung der von den Verwaltungsgerichten erlassenen Erkenntnisse und Beschlüsse, allerdings - da ursprünglich auf eine Übertragung von Aufgaben gemäß Art. 131 Abs. 5 B-VG nicht Bedacht genommen wurde und mit…
…Dem Magistrat der Stadt Wien obliegt bereits gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 VVG die Vollstreckung der von den Verwaltungsgerichten erlassenen Erkenntnisse und Beschlüsse, allerdings - da ursprünglich auf eine Übertragung von Aufgaben gemäß Art. 131 Abs. 5 B-VG nicht Bedacht genommen wurde und mit…
…jährlich Fördervereinbarungen im Rahmen des § 34 iVm § 32 Abs 3 AMSG (Übertragung von Aufgaben des AMS auf private Anbieter) getroffen. Dem Fördervertrag werden die Allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von Beschäftigungsbetrieben zugrunde gelegt. Entsprechend dieser Richtlinie sind gemeinnützige Organisationen förderwürdig, die nicht in klassischer Konkurrenz zu…
…1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der Gesellschaftsteuer…
…Folgt: "Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der Gesellschaftsteuer…
…1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der Gesellschaftsteuer…
…Rz 6 unter Hinweis auf VwGH 8.9.1983, 82/15/0123). Im gegenständlichen Fall wurde die von der Stadt an die GMBH übertragene Aufgabe sowohl im Gemeinderatsprotokoll vom 25. Oktober 2006 (siehe Beilage ./5 zur Berufung) als auch in den beim Finanzamt eingebrachten Schriftsätzen…
…erfolgt auch keine schlüssige Begründung, was als Rechtswidrigkeit zufolge Verletzung von Verfahrensvorschriften gerügt wird. Ein bloßer Vermerk oder eine Nachbarschaftshilfe für ein aktenführendes Finanzamt reichen für die örtliche Übertragung von Aufgaben von einer Behörde an eine andere Behörde nicht aus. Hierzu bedarf es entsprechender Verwaltungsakte…