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GebR 2025 Rz 1151–116119. Schätzbare und unschätzbare Leistungen (§ 23 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…aus dem Vertrag von der GmbH übernommenen Verpflichtungen die persönliche Haftung übernimmt, unterliegt der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Die Tatsache, dass bei Begründung des Mietverhältnisses noch nicht feststeht, ob überhaupt und inwieweit der Alleingesellschafter aus der von ihm übernommenen Verpflichtung herangezogen werden wird…

GebR 2025 Rz 1176–118822. Gebührenschuldner (§ 28 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…an den anderen Vertragsteil ausgehändigt, sind ebenfalls beide Vertragsteile Gebührenschuldner (siehe Rz 1187 ff). Rz 1178: Die bürgerlich-rechtliche Vereinbarung, wonach ein Dritter die Kosten der Vergebührung trage, kann eine über die abgabenrechtliche Verpflichtung iSd § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a GebG hinausgehende Abgabenschuld…

GebR 2025 Rz 1440–145727.5. Dienstbarkeit (§ 33 TP 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die nicht der Gebühr unterliegende Reallast. Darunter versteht man die Verpflichtung des jeweiligen Grundeigentümers zu einer positiven Leistung zu Gunsten des Berechtigten (zB ein Ausgedinge bei bäuerlichen Übergaben). Rz 1442: Man unterscheidet zwischen Grunddienstbarkeiten (zB Wegerecht, Leitungsrecht) und persönlichen Dienstbarkeiten (zB Fruchtgenussrecht, Wohnrecht). Rz 1443…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Abs. 2 GebG (siehe Rz 132 ff) festgesetzt werden. Rz 1213: Sind mehrere Personen zur Gebührenanzeige verpflichtet, kann diese Verpflichtung durch eine privatrechtliche Vereinbarung (wer nun im Einzelnen die Gebührenanzeige vorzunehmen hat) nicht beseitigt werden. Kommt eine der zur Anzeige verpflichteten Personen dieser Pflicht nach…

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…unterliegen der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG iVm § 7 GebG nur im einfachen Betrag, wenn diese Erklärungen sich auf eine (Zahlwort) Verpflichtung beziehen und in einer (Zahlwort) Urkunde abgegeben werden. 27.4.3. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Haftung Rz 1428: Eine Bürgschaft ist ein…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…hat (§ 60 Abs. 2 Z 6 BAO). In diesem Fall besteht zwar - mit Ausnahme der ausländischen Einrichtungen iSd § 5 Z 4 Pensionskassengesetz - keine Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug, allerdings kann der Arbeitgeber freiwillig Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt Österreich abführen (§ 47 Abs. 1 lit. b EStG…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…wirtschaftlichen Eigentümer gesondert zu prüfen. Die erfolgreiche Feststellung eines oder mehrerer wirtschaftlicher Eigentümer nach der ersten oder zweiten Fallgruppe befreit daher nicht von der Verpflichtung zur Feststellung allfälliger weiterer wirtschaftlicher Eigentümer nach den verbleibenden Fallgruppen. Es sind daher alle natürlichen Personen, die die Voraussetzungen einer…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten sind allgemein zugängliche Wege, Straßen, Plätze oder andere Orte zu verstehen. Öffentlich zugänglich bedeutet nicht auf einen konkreten Personenkreis oder bestimmte Personen beschränkt (zB Firmenzugehörigkeit und persönliche Einladungen). Beschränkungen in Form von Eintrittsgebühren (zB Strandbad, Tiergarten) schaden nicht, wenn…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…juristischen Personen als Stifter oder Begünstigter) vorzugehen. Zudem ist gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit. c WiEReG verpflichtend bei der Meldung anzugeben, wenn ein Funktionsträger (zB. Settlor/Trustor oder Begünstigter) oder eine Person, die "Kontrolle auf andere Weise" über den Trust oder die trustähnliche…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Abs. 2 WiEReG, in Fällen in denen der Antragsteller mit einem Rechtsträger eine Geschäftsbeziehung eingehen möchte, die für diesen, aufgrund von wirtschaftlichen oder persönlichen Elementen geeignet ist, ein hinreichendes Interesse an der Person des wirtschaftlichen Eigentümers des Rechtsträgers zu begründen, dürfen Verpflichtete gemäß § 9 Abs…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…verhindern, in welchen ein Zuständigkeitswechsel aufgrund der zu erwartenden Beendigung der Unternehmenstätigkeit nicht sinnvoll ist. Um das Über- oder Unterschreiten der beiden Schwellenwerte feststellen zu können, sind nicht nur die steuerbaren Umsätze, sondern auch die Umsatzerlöse in der Abgabenerklärung verpflichtend anzugeben (§ 61 Abs. 5 BAO)…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…4 Abs. 2 Z 3 BiBuG 2014 2.4. Technische Übermittlung von Anbringen Angehörige der Bilanzbuchhaltungsberufe können Anbringen in Vertretung ihrer Klienten auf die von der BAO zugelassenen Arten stellen: Postalisch oder persönlich Über FinanzOnline nach Maßgabe der FOnV 2027 (BGBl. II Nr. 274/2026…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

Es bestehen keine Bedenken, wenn der Verpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG dadurch entsprochen wird, dass sich die meldepflichtigen Rechtsträger zum Zwecke der Aufbewahrung der Unterlagen eines in § 5a Abs. 3 WiEReG genannten geeigneten Dritten bedienen, welcher die in § 3 Abs. 2 WiEReG genannten Kopien…

KfzBStR 2021 Rz 325–331A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…auf ihn zugelassen ist, vorwiegend zu seiner persönlichen Fortbewegung und für Fahrten, die seinen Zwecken und seiner Haushaltsführung dienen, verwendet wird, und dass er für kein anderes Kraftfahrzeug (ausgenommen Wechselkennzeichen) die Steuerbefreiung beansprucht hat. Weiters gibt der Antragsteller damit eine Verpflichtungserklärung ab, dass der Wegfall…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

Eine eingetragene Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die im Falle der OG persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften. Bei der KG haftet zumindest ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär), während die Haftung zumindest eines anderen Gesellschafters gemäß § 171 UGB auf seine Haftsumme eingeschränkt ist (Kommanditist). Da bei…

GebR 2025 Rz 259–26710.1.2. Amtliche Abschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…bei der Herstellung von Fotokopien aus Amtsschriften (zB Aktenteilen) oder amtlich verwahrten Privatschriften, Ausdrucken von Kontoabfragen oder Kontoauszügen, die bei persönlicher Vorsprache der Partei ausgefolgt oder die der Akteneinsicht begehrenden Partei im Wege der Post übermittelt werden. Werden diese amtlich hergestellten Abschriften von einem Behördenorgan…

2024-0.459.298Teilweise Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens durch Belarus
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.459.29827.06.2024

…Suspendierung sind folgende Bestimmungen betroffen: Dividenden (Art. 10) Zinsen (Art. 11) Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13) Nicht betroffen von der Suspendierung sind folgende Bestimmungen: Persönlicher Geltungsbereich (Art. 1) Unter das Abkommen fallende Steuern (Art. 2) Allgemeine Begriffsbestimmungen (Art. 3) Ansässige Person (Art…

GebR 2025 Rz 1384–138827.3.5.4. Bestandgeber, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2 GebG festsetzen (siehe Rz 132 ff). Werden Bestandverträge entgegen der gesetzlichen Pflicht zur Selbstberechnung innerhalb der Anzeigefrist persönlich beim Finanzamt angezeigt, ist der Vertrag entgegenzunehmen und der Anzeiger über die grundsätzliche Verpflichtung zur Selbstberechnung durch den Bestandgeber aufzuklären. Randzahlen 1389 bis 1399: derzeit frei

KfzBStR 2021Anhang II: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…von einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank betroffen. Zudem sind Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, von der Verpflichtung einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank ausgenommen. Auf Grund von § 30a Abs. 9a KFG 1967, BGBl…

GebR 2025 Rz 860–86710.24. Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen oder Bescheinigungen im Zusammenhang mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 14 TP 25 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie registrierten wissenschaftlichen Einrichtungen sind von der Verpflichtung zur Gebührenentrichtung persönlich befreit. Diese Einrichtungen sind unter https://cites.org/eng/common/reg/si/AT abrufbar. 10.24.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 866: Die Gebührenschuld für Anträge nach Abs. 1…