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141 Treffer475 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 576–580B.2.2.4.3. Geländewagen (8701 - 8703)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…der Anhängelast des Geländefahrzeugs in Kilogramm und seines Eigengewichts (Gewicht des Kraftfahrzeuges ohne Flüssigkeiten, Personen oder Ladung) nachgewiesen werden. B.2.2.4.4. Vierrad-Kraftfahrzeuge mit Lenkstange (Quads, 8701 - 8703) Rz 578: Vierrädrige Gelände-Kraftfahrzeuge (Quads) mit Röhrenchassis, motorradähnlichem Sitz und off-road-Bereifung…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der in keinem Mitgliedstaat bewilligt oder registriert ist, in Österreich seinen Sitz und/oder seine Hauptverwaltung hat. Rz 77: Anders als OGAW sind AIF iSd AIFMG an keine Form gebunden. Ein AIF liegt unabhängig davon vor, ob es sich bei dem Organismus für gemeinsame Anlagen…

VPR 2021 Rz 436–4373.2.2.2. Oberste Muttergesellschaft
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe im Sinne von § 3 Abs. 1 VPDG, deren oberste Muttergesellschaft ihren Ort der Geschäftsleitung in Staat B und ihren Sitz in Staat C hat. Nur in Staat B, dem Staat des Orts der Geschäftsleitung, besteht die Verpflichtung zur Vorlage eines länderbezogenen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…3 Abs. 7 WiEReG einen berufsmäßigen Parteienvertreter mit Sitz im Inland, der auch Zustellungsbevollmächtigter sein muss, mit der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten zu beauftragen. Vor der Beurkundung oder Aufnahme einer Notariatsurkunde zum Zwecke des Erwerbs eines im Inland gelegenen Grundstücks haben Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, deren…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…seinen Sitz im Inland, einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem nach Maßgabe des § 13 Abs. 4 Z 1 u. 2 FM-GwG gleichzuhaltenden Drittland hat. Dritte, die in Drittländern mit hohem Risiko (§ 2 Z 16 FM-GwG) niedergelassen sind, sind von der Anfertigung und Übermittlung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…und zu prüfen, ob die an das Register gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind. Der genaue Zeitpunkt kann grundsätzlich durch die Rechtsträger festgelegt werden (beispielsweise anlässlich der Jahresabschlussprüfung) wobei der maximale Abstand zwischen der Durchführung der Sorgfaltspflichten ein Jahr beträgt. § 5 Abs. 1 letzter Satz…

KfzBStR 2021 Rz 812–817B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…813: In Fällen, in denen ein Kraftfahrzeug vom konzernangehörigen Vermieter mit Sitz im übrigen Unionsgebiet bei einem befugten Fahrzeughändler, welcher sich ebenfalls im übrigen Unionsgebiet befindet, erworben wird und im Weiteren (gleich anschließend) einer anderen Person im Inland (jedoch auch konzernangehörig) überlassen wird, ist im…

GebR 2025 Rz 510–51310.7. Einreise- und Aufenthaltstitel (§ 14 TP 8 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…| - | Aufenthaltstitel § 14 TP 8 GebG | Abs. 4 | Erteilung, Ausfolgung und Neuausstellung eines Aufenthaltstitels durch eine Behörde mit dem Sitz im Inland | Z 1 | auf Antrag | | | lit. a | befristeter Aufenthaltstitel (§ 8 Abs. 1 Z 1 bis…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Gesellschaften, da diese ein rechtlich unselbständiger Teil eines Rechtsträgers mit Sitz im Ausland sind Wohnungseigentümergemeinschaften Agrargemeinschaften Gesellschaften nach bürgerlichem Recht Einzelunternehmer, auch wenn diese im Firmenbuch protokolliert sind Kirchen, Rechtsformen nach kirchlichem Recht (zB kanonische Stiftungen und anerkannte Religionsgemeinschaften) Politische Parteien Bei allen Rechtsträgern, die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Liegt der Sitz der Stiftung A im Inland, dann muss die GmbH A nur die Stiftung als obersten Rechtsträger melden. Eine Meldung des Stifters, des Stiftungsvorstandes und der Begünstigten entfällt diesfalls (da deren Meldedaten automationsunterstützt aus der Meldung der inländischen Privatstiftung aus dem Register übernommen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…ist ebenso ausreichend, wenn für einen dieser Rechtsträger ein gültiges Compliance-Packages gespeichert wird, das die Dokumente für die relevanten Rechtsträger mit Sitz im Ausland enthält, und die anderen Rechtsträger, die auf der letzten inländischen Ebene der Eigentums- oder Kontrollkette parallel vorhanden sind, auf dieses…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

Aufgrund bestehender europarechtlicher sowie anderer internationaler Verpflichtungen sind nunmehr Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide ("Rulings") und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung ("Advance Pricing Arrangements") automatisch bzw. verpflichtend spontan auszutauschen. Hierdurch werden die allgemeinen Bestimmungen betreffend den Informationsaustausch nicht berührt (zB Spontaninformationen auf Grundlage des § 8 EU-AHG…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…Personen (wie Name, Adresse / Sitz, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und zuständiges Finanzamt, sowie Angaben zu den Ansprechpartnern für die zuständigen Behörden); b)gegebenenfalls Kontaktdaten des steuerlichen Vertreters und eine Kopie der Vollmacht; c)detaillierte Angaben zu den für den Fall relevanten Sachverhalten und Umständen (ua. Angaben zu…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz einer gesetzlichen Vermutung (Standortvermutung): Wenn ein Kraftfahrzeug von einer natürlichen- die Person mit einem Hauptwohnsitz oder einer juristischen Person mit Sitz im Bundesgebiet im Inland verwendet wirdzu verstehen, hat diesesdie das Kraftfahrzeug seinen vermuteten dauernden Standort im Inlandauf eigene Rechnung in Gebrauch und…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…wenn die Kapitalgesellschaft, an der die Beteiligung bestand, ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hatte und der Veräußerer bzw. Rechtsvorgänger in den letzten fünf Kalenderjahren zu mindestens 1% des Grund- oder Stammkapitals an dieser Kapitalgesellschaft beteiligt war. Im Regelfall weisen jedoch die DBA das…

ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…iVm Abs. 2 erster Satz BAO; Rz 66). Aus dieser speziellen Zuständigkeitsbestimmung ergibt sich auch die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe für Erledigungen von Anträgen auf Beschränkung der unbeschränkten Steuerpflicht auf bestimmte Geschäfte (§ 6a Abs. 2 KStG 1988) und von Anträgen auf Feststellung gemäß § 6a…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…über keinen Sitz im Inland verfügt. Eine ausländische Zweigniederlassung eines in Österreich ansässigen Unternehmers, die das Umsatzgeschäft im eigenen Namen abgeschlossen hat, ist als ausländischer Abnehmer zu betrachten. Dies gilt allerdings nicht für die österreichische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmers. Rz 673: Ausfuhrnachweis und Buchnachweis sind…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…zuständig werden). Es ist unerheblich, wann der Abgabepflichtige Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe wird und wann er sie verlässt. Maßgeblich ist nur, ob der Abgabepflichtige im Bericht angeführt ist. Eine Mitteilung gemäß § 4 zweiter Satz VPDG, dass die in Österreich ansässige Geschäftseinheit oberste Muttergesellschaft (§ 2 Z…

InvFR 2018 Rz 27–382.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…zu unterscheiden. Um als Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in Österreich tätig werden zu können, bedarf es gemäß § 5 Abs. 1 InvFG 2011 einer Konzession. Aber auch Verwaltungsgesellschaften eines EWR-Mitgliedstaates können in Österreich tätig werden. Zur Unterscheidung inländischer und ausländischer Dachfonds bzw. Subfonds siehe Rz 44…

GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Allgemeines Rz 1332: Bestandverträge sind dann auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, wenn die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit lautet oder eine Vereinbarung über die Dauer fehlt und auch sonst im Vertrag kein Anhaltspunkt enthalten ist, auf welche Dauer sich die Vertragsparteien binden wollten. Rz 1333: Eine unbestimmte…