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961 Treffer378 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Rz 182: Zuständig für die Festsetzung von Beschwerdezinsen ist jenes Finanzamt, das für die Erhebung der betreffenden Abgabe zuständig ist (§ 205a BAO). 3.38.2. Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO) 3.38.2.1. Stundungszinsen Rz 183: Zuständig für die Erhebung von Stundungszinsen (…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…anzuwenden. In den meisten Fällen wird jedoch bei der Anwendung des § 48 Abs. 4 BAO eine Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit und damit die Festsetzung von Beschwerdezinsen nicht in Frage kommen. Durch die Einführung des § 295 Abs. 2a BAO soll nach Beendigung eines Verständigungs- oder Schiedsverfahrens, wenn…

2026-0.751.362Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.751.36211.09.2026

…2013, regelt § 205a BAO mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2014 Beschwerdezinsen anstelle von Berufungszinsen. Die Höhe der Beschwerdezinsen liegt 2% über dem Basiszinssatz. [4] Gemäß § 323c Abs. 13 BAO idF BGBl. I Nr. 228/2021, betragen die Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO ab 1…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…der Inhalt des zu erwartenden Bescheides, bei Abgabenbescheiden die Grundlagen der Abgabenfestsetzung, die Höhe und die Abweichungen von den bisherigen Festsetzungen, bekannt waren. Weicht der Bescheid von diesen Angaben ab, so wird der Rechtsmittelverzicht dadurch unwirksam. Ein Rechtsmittelverzicht ist nur gültig, wenn keine Willensmängel vorliegen.…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Niederschrift) hervorgeht, dass dem Verzichtenden im Zeitpunkt ihrer Abgabe der Inhalt der zu erwartenden Beschwerdevorentscheidung (bei Abgabenbescheiden die Grundlagen der Abgabenfestsetzung, die Höhe der Abgaben und die Abweichungen von den bisherigen Festsetzungen) bekannt waren. Vorlageanträge, die trotz eines wirksamen und gültigen Verzichts eingebracht werden, sind…

VPR 2021 Rz 507–5134.1.3. Körperschaftsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Zeitpunkt zu prüfen, ob sich daraus weitere steuerliche Konsequenzen ergeben (zB das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung oder einer verdeckten Einlage). Die bloße Wertberichtigung einer Verrechnungspreisforderung (zB aufgrund von Uneinbringlichkeit) kann keine verdeckte Einlage oder verdeckte Ausschüttung bewirken. Dies vermag erst ein kompletter Verzicht, sofern dieser…

VPR 2021 Rz 318–3212.2.3.2. Zinsen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…US-Vertriebsniederlassung einer österreichischen AG bezahlt die unternehmensinternen Lieferverbindlichkeiten nur nach Maßgabe der getätigten Verkäufe. Selbst wenn das Unternehmen seinen Kunden nach Ablauf von drei Monaten 10% Zinsen in Rechnung stellt, kann die US-Niederlassung nicht mit Zinsen für die nur unternehmensintern gegenüber dem österreichischen…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ergebende Gutschrift (Vergütung) auf den Tag der Einreichung der Anmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums zurück. Rz 1173: Die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe erfolgt von der Finanzverwaltung mittels NOVA 3 "Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe". Randzahlen 1174 bis 1199: derzeit frei

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.2.22.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen A.2.3.1. Allgemeines Rz 40: Wie lange ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug (daher ein Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen) ohne österreichische Zulassung verwendet werden darf, richtet sich danach, ob es über einen dauernden Standort…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…des Fremdvergleichsgrundsatzes wird das Darlehen in Österreich als Fremdkapital anerkannt und werden die Zinsen als Betriebseinnahme erfasst. Im anderen Staat gilt eine Thin-Cap-Regelung (zB fixes Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital iHv 2:1), der zufolge ein Teil des Fremdkapitals in Eigenkapital umqualifiziert wird…

KfzBStR 2021 Rz 1560–1569C.6. Steuererhebung (§ 6 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…6/2020; es können aber auch pro Vierteljahr jeweils gesonderte Bescheide ergehen. Nicht zulässig ist ein Bescheid, der über den Zeitraum 4/2018 bis 6/2020 abspricht. Siehe dazu die Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO, Erlass des…

InvFR 2018 Rz 484–4945.14. Veröffentlichung der Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…veröffentlichen ("Liste der Meldefonds"). Rz 485: Fonds sind nach § 5 Abs. 2 FMV 2015 von der "Liste der Meldefonds" zu entfernen, sobald eine Jahresmeldung nicht fristgerecht vorgenommen wird. Diese Fonds sind in der Folge für die Dauer eines Jahres ab dem Verstreichen der für die…

GebR 2025 Rz 121726. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Uhr; für sonstige Meldungen um 16:00 Uhr. Fällt das Ende einer Frist auf einen Tag, an dem kein Handel an der Wiener Börse stattfindet (kein Handelstag), ist abweichend von § 108 Abs. 3 BAO der letzte davorliegende Handelstag als letzter Tag der Frist anzusehen. Für…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

1.6. Verjährung Rz 13: Nach § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957…

GebR 2025 Rz 1306–131227.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer vertraglich übernommenen Verpflichtung zur Leistung von bestimmten Investitionen ist in die Bemessungsgrundlage für die Gebühr einzubeziehen. Rz 1308: Bei der Höhe der einzubeziehenden Investitionskosten kommt es nur auf die…

InvFR 2018 Rz 210–2133.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot 3.1.1.4.4.1. Ausschüttungen Rz 210: Bei Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der…

GebR 2025 Rz 127–1377. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…mit Bescheid festgesetzt, so ist nach der zwingenden Vorschrift des § 9 Abs. 1 GebG zusätzlich eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50% der verkürzten Gebühr zu erheben. Ein Verschulden des Abgabepflichtigen stellt keine Voraussetzung der Erhöhung dar (VwGH 16.3.1987, 86/15/0114; VwGH 12…

GebR 2025 Rz 1296–130127.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…abgeschlossenen Bestandvertrag vereinbart, dass nach einer bestimmten Dauer ein höherer Bestandzins zu entrichten ist, so ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage - dem Urkundenprinzip Rechnung tragend - von dem gemäß § 26 GebG als unbedingt und sofort fällig geltenden erhöhten Bestandzins auszugehen (VwGH 18.4.1997, 97/16…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Vorschreibung der Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 4 EStG 1988 und verdrängt insoweit eine allfällige Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich für die Erhebung der Einkommensteuer des Empfängers der Kapitalerträge (siehe Rz 76). Rz 94: Wird Kapitalertragsteuer auf Grundlage von Meldungen gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 Investmentfondsgesetz…