…diesem Falle ist nach Rz 88 ff vorzugehen. 27.3.5.5. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Selbstberechnung von Bestandverträgen Rz 1383: Von der Selbstberechnungspflicht ausgenommen sind (siehe Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Ausnahmen von der Verpflichtung des Bestandgebers zur Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr, BGBl…
…2.4.2.1.). 5.3. Banken/Kreditinstitute (§ 132b BAO) Für Umsätze von Kreditinstituten gemäß § 1 Abs. 1 BWG sowie von Zweigstellen von CRR-Kreditinstituten aus Mitgliedstaaten gemäß § 9 BWG besteht eine gesetzliche Ausnahme sowohl von der Registrierkassen- als auch der Belegerteilungspflicht (vgl. § 132b BAO)…
…Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO (siehe RAE Rz 978). Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten ua. für Bescheidbeschwerden gegen Sicherstellungsaufträge (§ 232 BAO). Dort sind bei der meritorischen Beschwerdeerledigung nach Erlassung des Sicherstellungsauftrages eingetretene Umstände nicht zu berücksichtigen (vgl. zB VwGH 28.11.2002, 2002/13…
…die von der Abgabenbehörde nicht verwertet wurden. Dies gilt auch für die Einsicht in kein verwertbares "Ergebnis" bringende Ermittlungen. Der Akteneinsicht unterliegen Akten bzw. Aktenteile unabhängig davon, ob diese Schriftstücke sind oder ob sie auf Datenträgern gespeichert sind. 5.2. Ausnahmen von der Akteneinsicht 5…
…in der Anlage 3 zu dokumentieren. Etwaige Ausnahmen von dieser grundsätzlichen Vorgehensweise sind ebenfalls anzuführen und zu erläutern. Stammen Angaben iZm einem Staat oder Gebiet aus unterschiedlichen Datenquellen, so sind der Grund dafür und die Konsequenzen dessen zu erläutern (vgl. OECD, Leitlinien zur Umsetzung der…
…Der neue Sachbescheid (§ 300 Abs. 3 BAO) ist ein Bescheid im Sinn des § 253 BAO. 5. Hinweise Nach § 85d ZollR-DG (idF FVwGG 2012) sind die Regelungen des § 262 Abs. 2 bis 4 BAO (Ausnahmen von der Pflicht zur Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung) nicht anzuwenden. Die…
7.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften 7.4.1.1.2.1. Ausländische Einkünfte aus inländischen Investmentfonds Rz 541: Inländische Investmentfonds stellen zwar kein Steuer- aber für Zwecke der KESt ein Empfängersubjekt dar. § 94 Z 10 EStG 1988 normiert für Investmentfonds eine eigene…
…es entscheidet sich für die Anwendung von § 16 GMSG und eine der dort genannten Ausnahmen trifft auf das Konto zu. Tritt eine Änderung der Gegebenheiten ein, wird dem meldenden Finanzinstitut eine Frist bis zum Ablauf von 90 Kalendertagen zur Klärung des Meldestatus eines Kontoinhabers gewährt…
…Vereinbarung iSd § 2a WiEReG anzusehen sind. Eine faktische Untergrenze kann sich in wenigen Ausnahmen lediglich aus der Zumutbarkeit im Hinblick auf die Ergreifung angemessener Maßnahmen gemäß § 3 Abs. 1 WiEReG betreffend die Ermittlung des Vorliegens von Nominee-Vereinbarungen geringfügigen Umfangs, insbesondere bei börsennotierten Gesellschaften, ergeben …
…findet. Dies bedeutet jedoch keine Ausnahme von der Meldeverpflichtung nach dem WiEReG, welches in § 1 Abs. 2 Z 3 Aktiengesellschaften ausdrücklich unter den Anwendungsbereich des WiEReG stellt. Auch für börsennotierte Gesellschaften und Rechtsträger gemäß § 1 Abs. 2 WiEReG, die von börsennotierten Gesellschaften kontrolliert werden, sind…
…Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung. Den Verpflichtungen aus der EU-Amtshilferichtlinie ist Österreich durch eine entsprechende Änderung des EU-AHG nachgekommen, wobei insbesondere die Bestimmungen des § 7a iVm § 2 Abs. 1 sowie des § 17 Abs. 4 EU-AHG einschlägig sind. 2.2. Ausnahmen…
…zu. Keine Befreiung von der Kraftfahrzeugbesteuerung besteht für Personen, die den genannten Gruppen nicht angehören (z.B. Sachverständige, Hauspersonal). Für im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige (siehe Rz 377) des begünstigten Personenkreises kommt grundsätzlich ebenso eine Befreiung von der Kraftfahrzeugbesteuerung zur Anwendung. Ausnahmen bestehen bei kleineren…
…nicht überschritten wird, so fallen die Verpflichtungen zur Losungsermittlung mit elektronischem Aufzeichnungssystem gemäß § 131b BAO und zur Belegerteilung gemäß § 132a BAO, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen von § 2 BarUV 2015, mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres weg. 6.2.2. Hüttenumsätze 6.2.2.1. Allgemein …
…Der AOA light lässt Ausnahmen nur dann zu, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine abweichende Beurteilung verlangen. Besondere Umstände werden jedenfalls bei Baubetriebsstätten vorliegen; denn es wäre nicht zu rechtfertigen, bei kurzfristig in Baubetriebsstätten eingesetztem Baugerät von einer Überführung der Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen der…
…Investmentfondsanteile in der Regel im Betriebsvermögen sein (Ausnahme zB Liebhabereibetrieb), bei § 7 Abs. 2-Körperschaften ist die Zuordnung zum betrieblichen oder außerbetrieblichen Bereich entscheidend. Bei juristischen Personen, die den Anteil im Betriebsvermögen halten, ergeben sich im Vergleich zu Erträgen aus Investmentfondsanteilen im Betriebsvermögen von natürlichen…
…die Leistungen und Prämien oder die Versicherungszeit für Zwecke der Rendite oder des Marktwerts des Vermögens angepasst. 10.7. Rückkaufsfähiger Versicherungsvertrag (§ 77 GMSG) Rz 67: Nur Versicherungsverträge, die einen Barwert aufweisen, gelten als rückkaufsfähige Versicherungsverträge. Versicherungsverträge, die keinen Barwert oder einen Barwert von Null haben…
…Kaufgegenstand), wie der Austausch oder Einbau von leicht entfernbaren Zubehör- oder Einbauteilen (z.B. Autoradio, Sitzbezüge, Navigationsgeräte, typentsprechende Bereifung oder Felgen), die geringfügige Auswirkungen auf die Höhe des Kaufpreises haben, sind auch nach dem Abschluss des Kaufvertrages möglich. Wird allerdings der Vertragsgegenstand grundlegend geändert, beispielsweise…
…1988 im Rahmen der betrieblichen Einkünfte zu erfolgen hat. Zu den Ausnahmen aufgrund des Nichtvorliegens eines öffentlichen Angebots siehe Rz 149. Die Einkünfte aus den ausschüttungsgleichen Erträgen sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung E1a unter der Kennzahl 9283 (Einkünfte aus der Überlassung von Kapital) bzw…
…von Bediensteten und gleichzeitige Prüfungen erfolgen nach den Bestimmungen der Zusammenarbeitsverordnung (Artikel 28, 29 und 30). 4. Die Durchführung der Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland richtet sich, vorbehaltlich der Ausnahmen…
…GebG; siehe Rz 1644 ff) Rz 79: Die Möglichkeit zur Selbstberechnung besteht für: Gebührenschuldner, die in ihrem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließen (siehe Rz 80) Bestandnehmer, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört (§ 33 TP 5 Abs. 5 Z 6 GebG…