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GebR 2025 Rz 1–61. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

1. Allgemeines Rz 1: Den Gebühren iSd Gebührengesetzes 1957 unterliegen Schriften und Amtshandlungen nach Maßgabe der Bestimmungen im II. Abschnitt sowie Rechtsgeschäfte nach Maßgabe der Bestimmungen im III. Abschnitt (§ 1 GebG). 1.1. Begriff der Gebühren Rz 2: Die Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 sind…

GebR 2025 Rz 60–653.1.2.1. Entrichtungsvermerk
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.1. Entrichtungsvermerk Rz 60: Bei den gebührenpflichtigen Schriften und Amtshandlungen ist die Gebühr an die jeweilige Behörde, bei der diese gebührenpflichtige Schrift anfällt oder die die gebührenpflichtigen Amtshandlungen vornimmt, zu entrichten. Um die Gebührenentrichtung nachvollziehbar zu machen, ist von der Behörde auf…

GebR 2025 Rz 1388. Entstehen der Gebührenschuld für Schriften (§ 10 und § 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Entstehen der Gebührenschuld für Schriften (§ 10 und § 11 GebG) 8.1. Schriften und Amtshandlungen nach § 10 GebG Rz 138: Nach dem GebG sind nur diejenigen Schriften und Amtshandlungen gebührenpflichtig, die in den Tarifposten des § 14 GebG (siehe Rz 250 ff) aufgezählt sind. Das sind: Abschriften …

GebR 2025 Rz 250–25810. Tarife der festen Gebühren (§ 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…festen Gebühren (§ 14 GebG) Rz 250: Die Tarifposten des § 14 GebG enthalten eine taxative Aufzählung der gebührenpflichtigen Schriften und Amtshandlungen. Rz 251: Bei den nach den einzelnen Tarifposten des § 14 GebG vorgesehenen Gebühren handelt es sich nicht um eine einzige einheitliche Abgabe, sondern entsprechend den…

GebR 2025 Rz 710–71310.15. Führerscheine (§ 14 TP 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Führerscheine (§ 14 TP 16 GebG) 10.15.1. Gegenstand der Gebühr Rz 710: Der Tatbestand umfasst Schriften und Amtshandlungen (Wiederausfolgung des Führerscheins nach Ablauf der Entziehungsdauer - siehe Rz 713). Die Gebühr für Führerscheine ist eine Pauschalgebühr, neben dieser fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…§ 78 ff AVG iVm BVwAbgV unterliegen Verleihungen von Berechtigungen oder sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten der Bundesverwaltung umfassen Angelegenheiten der unmittelbaren oder mittelbaren Bundesverwaltung sowie des übertragenen Wirkungsbereiches der Gemeinden…

GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Privatinteresse der Partei liegen. Rz 1804: Die Anzahl der erlassenen Bescheide ist für die Höhe der Bundesverwaltungsabgaben unerheblich. Maßgeblich ist vielmehr die Anzahl der Ansuchen, wenn mehrere selbständige Amtshandlungen begehrt werden (zB mehrere Berechtigungen oder Bewilligungen). Anders ist vorzugehen, wenn im Gesetz bereits vorgesehen ist…

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Feste Gebühren 3.1.1. Begriff Rz 55: Feste Gebühren (auch als Stempelgebühren bezeichnet) sind die mit einem fixen Betrag für die in den Tarifposten des § 14 GebG taxativ aufgezählten Schriften und Amtshandlungen zu entrichtenden Gebühren (wie zB für Eingaben und Beilagen, Zeugnisse, Reisedokumente usw.).…

GebR 2025 Rz 127–1377. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…iSd § 3 Abs. 2 BAO. 7.1. Feste Gebühren Rz 128: Für die festen Gebühren, die für Schriften und Amtshandlungen iSd Tarifposten des § 14 GebG anfallen, sieht das Gesetz einerseits eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor (§ 9 Abs. 1 GebG…

GebR 2025 Rz 169–1768.2.2. Amtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Der Zeitpunkt der Übersendung ist jener, in dem die Schrift die Sphäre der Behörde verlässt. 8.2.3. Amtshandlungen Rz 171: Bei Amtshandlungen (siehe zB Rz 512 und Rz 713) entsteht die Gebührenschuld mit deren Beginn. 8.2.4. Protokolle gemäß § 14 TP 7 Abs…

GebR 2025 Rz 510–51310.7. Einreise- und Aufenthaltstitel (§ 14 TP 8 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…nach FPG (Karte für Geduldete; Identitätskarte für Fremde). Von der Bestimmung ebenfalls umfasst ist die Amtshandlung der Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten. Davon ausgenommen sind Amtshandlungen im Verfahren zur Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels "Artikel 50 EUV". 10.7.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge…

GebR 2025 Rz 1700–170728. Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) sind verpflichtet, die bei ihnen anfallenden Schriften und Amtshandlungen auf die Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Rz 1701: Zu den Organen der Gebietskörperschaften zählen in diesem Zusammenhang auch Gerichte; sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises;…

GebR 2025 Rz 178030. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Niederschriften, Zeugnisse und ausländischen Personenstandsurkunden sowie die Verlängerung von Aufenthaltsberechtigungen sind von den Gebühren befreit. Weiters sind für Amtshandlungen auf Grund oder unmittelbar für Zwecke dieses Bundesgesetzes Verwaltungsabgaben des Bundes sowie Barauslagen nicht zu entrichten. Die Befreiung von Gebühren, Verwaltungsabgaben und Barauslagen gilt auch im…

GebR 2025 Rz 1813–181631.1.10. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…im AVG Rz 1813: Von den Bundesverwaltungsabgaben sind gemäß § 78a AVG befreit: Die Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Erstellung von Kopien oder Ausdrucken von Akten oder Aktenteilen; die Bestimmung der Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen Dolmetscher sowie Amtshandlungen, die durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…98/17/0192). 3.9. Verjährung 3.9.1. Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 209 Abs. 1 BAO) Beschwerdevorentscheidungen sind Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches, somit Amtshandlungen im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO (vgl. zB VwGH 21.5.2007, 2007/16/0014). Abgabenbescheide verlängern die Verjährungsfristen…

GebR 2025 Rz 7–121.3. Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…amtliche Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse schriftlichen Eingaben und Beilagen, Erledigungen, amtlichen Ausfertigungen, Protokollen und Zeugnissen gleichstehen (siehe Rz 140). 1.4. Amtshandlungen Rz 10: Gebührenpflichtige Amtshandlungen sind in § 14 TP 8 Abs. 4b GebG (siehe Rz 510), § 14 TP 16 Abs. 2 GebG (siehe Rz…

GebR 2025 Rz 179–1889. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…für den oder in dessen Interesse der Antrag gestellt wird bzw. die Amtshandlung vorgenommen wird | Waffendokumente | 11 | Derjenige, für den das Waffendokument ausgestellt wird | Eheschließung | 17 | Antragsteller | Eingetragene Partnerschaft | 18 | Fahrerqualifizierungsnachweise | 22 | Ausländerbeschäftigungsverfahren |…

GebR 2025 Rz 435–43810.5.8. Mehrere Ausfertigungen von Eingaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Umgehung der Gebührenpflicht durch subjektive Kumulierung von verschiedenen Anträgen in einer Eingabe zu verhindern, wobei eine Kumulierung mehrerer Anträge dann anzunehmen ist, wenn in ein und demselben Schriftstück mehrere Amtshandlungen begehrt werden, die untereinander in keinem Zusammenhang stehen. Ein solcher "innerer Zusammenhang" liegt dann vor…

GebR 2025 Rz 480–49510.6. Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…erfolgten. Beispiel: In einer mündlichen Verhandlung zu einem Bauverfahren wird auch die das Bauvorhaben ablehnende Stellungnahme des Nachbarn ins Protokoll aufgenommen. Auch dieser Teil des Protokolls muss bei der Berechnung der Bogenanzahl berücksichtigt werden. Rz 488: Protokolle über Amtshandlungen, die im öffentlichen Interesse aufgenommen werden…

GebR 2025 Rz 573–57610.10. Waffendokumente (§ 14 TP 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in § 14 TP 11 Abs. 1 und 2 GebG genannten Waffendokumente und die Vornahme der darin angeführten Amtshandlungen sind von den Verwaltungsabgaben des Bundes befreit. 10.10.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 573: Die Gebührenschuld entsteht mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Waffendokuments durch die Behörde…