…Verjährungsfrist der von den Feststellungsbescheiden jeweils abgeleiteten Abgaben (VwGH 24.2.1999, 98/13/0235; 22.11.2001, 98/15/0056). Dies gilt auch für auf Erlassung solcher Feststellungsbescheide gerichtete Amtshandlungen, wie zB Vorhalte (VwGH 26.7.2006, 2001/14/0212) oder Außenprüfungen (Ritz, BAO4…
…weiterer Folge durchgeführte Berufungsverfahren, das nach einer Reihe von Ermittlungen mit der Erlassung der Berufungsentscheidung (RV/0359-F/02) vom 13.1.2006 endete, waren allesamt Amtshandlungen, die (im gegebenen Zusammenhang) allein zur Geltendmachung der Einkommensteuer des Bw unternommen worden sind. Außenprüfungen sind aus Verjährungssicht…
… 209 Abs. 1 BAO wird die Verjährung durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährung neu zu laufen. Gemäß…
…BGBl. I Nr. 180/2004, stellt klar, dass im Jahr 2004 vorgenommene Unterbrechungshandlungen als zur Verlängerung der Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr führenden Amtshandlungen zu beurteilen sind (vgl. Ritz, BAO³, § 209 Tz 43). Unbestritten ist, dass das Recht zur Festsetzung der Abgaben (Einkommensteuer 1997 und…
…eines Sicherstellungsauftrages sowie der Pfändungen im Jahr 2019 wurde die gegenständliche Beschwerde jedenfalls verspätet eingebracht. Der Bf. war bei den Amtshandlungen vor Ort und war daher der Tag der Pfändung als Fristbeginn festzustellen. Es lagen keine nach dem 24. Oktober 2019 gesetzten behördlichen Handlungen vor…
…209 Abs. 1 BAO bestehe die Möglichkeit, die Verjährungsfrist durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruchs innerhalb der Verjährungsfrist unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung um ein Jahr zu verlängern. Die Bescheiderlassung stelle eine entsprechende Unterbrechungshandlung dar, womit sich die Verjährungsfrist um ein Jahr, d.h. für…
…BAO verlängere sich diese Verjährungsfrist dann um ein Jahr und betrage daher sechs Jahre, wenn innerhalb der Verjährungsfrist nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Abgabenbehörde unternommen worden seien. Dies sei im vorliegenden Fall durch die Erteilung der Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide 2009…
…die Zeiträume 2014 bis 2016. Nach Aushändigung des Prüfungsauftrages wurde versucht, die im Betriebsobjekt M gelagerten Kunstwerke und Drucke mengenmäßig zu erfassen. Dies scheiterte laut der bei dieser Amtshandlung aufgenommenen Niederschrift daran, dass die Lieferpakete vor Ort noch verschlossen waren und eine exakte Zählung wegen…
…Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden…
…Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden…
…Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden…
… 148 BAO lautet: "(1) Die von der Abgabenbehörde mit der Vornahme von Außenprüfungen beauftragten Organe haben sich zu Beginn der Amtshandlung unaufgefordert über ihre Person auszuweisen und den Auftrag der Abgabenbehörde auf Vornahme der Prüfung (Prüfungsauftrag) vorzuweisen. (2) Der Prüfungsauftrag hat den Gegenstand der vorzunehmenden…
…die Verjährungsfrist der von den Feststellungsbescheiden jeweils abgeleiteten Abgaben (VwGH 24.2.1999 98/13/0235; 22.11.2001 98/15/0056). Dies gilt auch für auf Erlassung solcher Feststellungsbescheide gerichtete Amtshandlungen, wie zB Vorhalte (VwGH 26.7.2006, 2001/14/0212) oder Außenprüfungen (Ritz…
…Jahr, wenn innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) von der Abgabenbehörde nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung unternommen werden. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Gemäß Abs. 3…
…Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist. Unterbrechungshandlungen würden anspruchsbezogen wirken, es sei daher rechtlich nicht von Bedeutung, gegen wen sich solche Amtshandlungen richten. Die Unterbrechung wirke gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht komme. Der den Kaufvertrag vom 3. November 1997…
…Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist. Unterbrechungshandlungen würden anspruchsbezogen wirken, es sei daher rechtlich nicht von Bedeutung, gegen wen sich solche Amtshandlungen richten. Die Unterbrechung wirke gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht komme. Der den Kaufvertrag vom 3. November 1997…
…dass der Bw. einen Nachweis der Gläubigergleichbehandlung nach wie vor nicht erbracht habe. Das Finanzamt Judenburg habe am 12. November 2002 und das Finanzamt Liezen am 9. Februar 2007 taugliche Amtshandlungen im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO zur Unterbrechung der Einhebungsverjährung durchgeführt. Die Einhebungsverjährung…
…209 Abs. 3 BAO). Werden innerhalb der Verjährungsfrist eine oder mehrere nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabenpflichtigen von der Abgabenbehörde unternommen, verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Wird eine solche Amtshandlung in einem Verlängerungsjahr unternommen, so endet…
…wurden mit Kostenbescheid vom 20. Juli 2005 Kosten in der Höhe von € 132,60 vorgeschrieben, die sich wie folgt zusammensetzen: | Personalkosten: | Amtshandlung von 07:15 bis 08:15 Uhr, zuzüglich 150 Minuten Wegzeit ergibt Gesamtzeit von 3,5 Stunden; Gebührensatz pro Stunde…
…Ablauf des Jahres zu laufen beginne, in dem die vorläufige Festsetzung erfolgte, sei die fünfjährige Verjährungsfrist für die Einkommensteuer 2007 doch mit Ende 2014 abgelaufen. Im Jahr 2014 habe es keine Amtshandlungen gegeben, die eine Verlängerungshandlung iSd § 209 Abs. 1 BAO für die Verjährungsfrist darstellen…