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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…anderen Aktien/Gesellschaftsanteilen gleichzuhaltenden Beteiligungen am Eigenkapital einer Gesellschaft). 2.6.6 Wirtschaftliche Eigentümer bei Gesellschaften in Insolvenz oder Abwicklung Auch Rechtsträger, die sich in Abwicklung oder in einem Insolvenzverfahren (Sanierungs- oder Konkursverfahren) befinden, fallen in den Anwendungsbereich des WiEReG und auch diese unterliegen der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…einem vollständigen und gültigen Compliance-Package enthaltenen Dokumente und Nachweise zurückgegriffen werden. Bezüglich der für Dokumente übergeordneter inländischer Rechtsträger im Meldeformular zum Compliance-Package zu verwendenden Dokumentenarten wird auf die Ausführungen zu den einzelnen Rechtsformen in Abschnitt 7.2 (Anforderungen an die Dokumente) verwiesen. 7…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…und können allenfalls über die Homepages der Register der wirtschaftlichen Eigentümer der anderen Mitgliedstaaten abgerufen werden. Zu beachten gilt, dass die länderspezifischen Informationen keinen vollständigen Überblick über das Rechtssystem der betreffenden Jurisdiktionen bieten und auch keine verbindliche Beurteilung ausländischer Rechtsformen durch das Bundesministerium für Finanzen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Eigentümer aus der Meldung dieses obersten Rechtsträgers verzichtet wurde; sofern es sich bei einem obersten Rechtsträger um einen mit § 1 WiEReG vergleichbaren Rechtsträger mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland handelt, den Namen und den Sitz des Rechtsträgers, die Rechtsform, die der Stammzahl…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…erfüllt. Hinweis: Sofern der Zuständigkeitstatbestand des § 61 Abs. 1 Z 1 BAO schon am Stichtag 1.1.2021 erfüllt war (und seither keine Änderung eingetreten ist), besteht die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe seit diesem Zeitpunkt (§ 323b Abs. 1 BAO). Ist aber der Zuständigkeitstatbestand des …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…wenn sie vom Inland aus verwaltet werden, oder falls sich die Verwaltung nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet, wenn der Trustee im Namen des Trusts im Inland eine Geschäftsbeziehung aufnimmt oder sich im Namen des Trusts nach dem 1. April 2021 verpflichtet…

InvFR 2018 Rz 52–592.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…oder geschlossenen Fonds handelt, ob der AIF in der Vertragsform, der Form des Trust, der Satzungsform oder irgendeiner anderen Rechtsform errichtet ist und welche Rechtsstruktur der AIF hat. § 3-AIF werden daher von der AIFM-RL und somit auch von der Definition des § 2 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 1100–1112B.8. Änderung der Abgabenbemessung (§ 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1 Z 4 NoVAG 1991. Änderungen des gemeinen Wertes werden im § 8 NoVAG 1991 nicht erfasst. Rz 1101: Hinsichtlich des innergemeinschaftlichen Erwerbes ist § 8 NoVAG 1991 sinngemäß anzuwenden. Rz 1102: Sowohl Entgeltminderungen als auch Entgelterhöhungen stellen eine Änderung der Bemessungsgrundlage dar. Minderungen ergeben sich insbesondere…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…gelangt ist, dass gerade der als erwiesen angenommene Sachverhalt vorliegt (vgl. zB VwGH 2.2.2010, 2009/15/0209; VwGH 16.10.2010, 2007/15/0016). Bei widersprüchlichen Beweisergebnissen ist schlüssig darzulegen, aus welchen Erwägungen die Behörde ein Beweismittel dem anderen vorgezogen hat (vgl. zB…

InvFR 2018 Rz 5–121.2. Regulatorischer Rahmen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…anderen Mitgliedstaaten auch in "Satzungsform" als Investmentgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeiten bzw. als "unit trust" errichtet werden. Da solche OGAW aus anderen Herkunftsmitgliedstaaten nach einem vereinfachten Notifikationsverfahren bei der FMA auch in Österreich vertrieben werden dürfen (§ 140 InvFG 2011) und überdies eine grenzüberschreitende OGAW-Verschmelzung rechtsformunabhängig…

InvFR 2018 Rz 553–5637.4.1.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 188 InvFG 2011 findet im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung das sich aus § 186 InvFG 2011 ergebende Transparenzprinzip auch auf ausländische Investmentfonds Anwendung und zwar ungeachtet der Rechtsform und daher auch ungeachtet der Behandlung des ausländischen Investmentfonds im ausländischen Steuerrecht (siehe dazu im Detail Rz 13…

InvFR 2018 Rz 587–5987.4.3.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…anzuwenden. Rz 588: Gemäß § 42 ImmoInvFG findet im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung das in § 40 ImmoInvFG vorgesehene Transparenzprinzip auch auf ausländische Immobilienfonds Anwendung und zwar ungeachtet der Rechtsform und deshalb ungeachtet der Behandlung des ausländischen Immobilienfonds im ausländischen Steuerrecht. Im ausländischen Rechtskreis als intransparent behandelte…

InvFR 2018 Rz 91–1022.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…liegt daher nur dann vor, wenn dieser nicht von der FMA bewilligt wurde. Davon sind, unabhängig von der Rechtsform, alle OGAW erfasst, die von einem anderen Mitgliedstaat gemäß Art. 5 der RL 2009/65/EG bewilligt sind oder eine solche benötigen. Investmentstrukturen in Drittstaaten gelten…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…zur Feststellung der steuerlichen Eigenschaft eines Vermögenstransfers von der Körperschaft zum Anteilsinhaber. Sie ist eine Ordnungsvorschrift (Aufzeichnungspflicht im Sinne des § 126 Abs. 1 BAO), die keine materiellrechtlichen sondern finanzstrafrechtliche Folgen (§ 51 Abs. 1 lit. c FinStrG) haben kann. Im Falle einer Berichtigung oder Änderung von…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…280 Abs. 1 lit. e BAO). Mängelbehebungsaufträge sind insbesondere dann nicht rechtmäßig, wenn die Voraussetzungen für ihre Erlassung nicht vorliegen, die gesetzte Frist nicht angemessen war, der Hinweis auf die Rechtsfolge der Nichtbefolgung (Zurücknahmefiktion) fehlt. 2.4. Gegenstandslosigkeit (§ 261 BAO) 2.4.1. Voraussetzungen des…

InvFR 2018 Rz 103–1132.2.4. Auffangtatbestand des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…anderen Vermögensgegenständen von verschiedenen Anbietern oder verschiedener Wertpapiere bzw. anderer Vermögensgegenstände desselben Anbieters erfüllt sein. Sofern quantitativ eine Mehrzahl von unterschiedlichen Produkten mit unterschiedlichen Risiken vorliegt, kann das Kriterium der Risikostreuung erfüllt sein. Die Risikostreuung kann nach der Art der Wertpapiere, der Branchenzugehörigkeit und Bonität…

VPR 2021 Rz 6–121.1.2. Internationale Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Der Begriff des Unternehmens im Sinne des Art. 9 OECD-MA bezieht sich gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. c OECD-MA auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit; unabhängig davon, um welche Einkünfte es sich nach österreichischem Recht handelt und in welcher Rechtsform die Geschäftstätigkeit ausgeübt…

KfzBStR 2021 Rz 400–404B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung ausführt. Rz 401: Steuerpflicht nach § 1 Z 1 NoVAG 1991 löst erst die tatsächliche Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG 1994 (und nicht der Abschluss des Kaufvertrages) durch den Fahrzeughändler…

InvFR 2018 Rz 1–41. Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Zusammenspiel mit in anderen Steuergesetzen vorgesehenen allgemeinen und investmentfondsspezifischen Regelungen, die rechtliche Grundlage für die Besteuerung von Investmentfonds. Rz 2: Die InvFR 2018 stellen diese geänderten steuerlichen Regelungen dar. Dabei wird unter "Besteuerung von Investmentfonds" die Besteuerung von Organismen und Rechtsgebilden nach dem Besteuerungskonzept der …

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ob der Organismus für gemeinsame Anlagen in der Vertragsform, der Form des Trust, der Satzungsform oder irgendeiner anderen Rechtsform errichtet ist, oder welche Rechtsstruktur der AIFM hat. Auch obligationenartige Beteiligungen (wie etwa auch Zertifikate) können als AIF eingestuft werden. Dies kann insbesondere dann der Fall…