…16/0321; siehe auch EStR 2000 Rz 7325). Im Zuge dessen ist die Kalamität durch eine Bescheinigung der zuständigen Forstbehörde nachzuweisen, in der schlüssig das Vorliegen und die Art der höheren Gewalt sowie das Ausmaß der dadurch notwendigen Nutzung dargestellt wird. Bundesministerium für Finanzen, 1…
…Vielmehr habe der Eigentümer (bzw. sein Vertreter) diese Möglichkeit einer zweifelsfreien Feststellung der Schutzwaldfläche durch die zuständige Forstbehörde. Diese Einschätzung wird geteilt. Der Waldentwicklungsplan kann somit nicht als Instrument für die Abgrenzung zwischen Wirtschaftswald und Schutzwald im konkreten Forstbetrieb herangezogen werden. Wie bereits im Rahmen…
…Bescheinigung der höheren Gewalt erfolgt grundsätzlich durch die zuständige Forstbehörde (§ 173 Abs 2 ForstG). Danach wird bei Schadensfällen über Antrag des Waldbesitzers eine Bescheinigung über Art und Ausmaß von Fällungen infolge höherer Gewalt ausgestellt. Die Bescheinigung der Forstbehörde unterliegt der freien Beweiswürdigung des Gerichts (vgl…
…Bescheinigung der höheren Gewalt erfolgt grundsätzlich durch die zuständige Forstbehörde (§ 173 Abs 2 ForstG). Danach wird bei Schadensfällen über Antrag des Waldbesitzers eine Bescheinigung über Art und Ausmaß von Fällungen infolge höherer Gewalt ausgestellt. Die Bescheinigung der Forstbehörde unterliegt der freien Beweiswürdigung des Gerichts (vgl…
…sei lediglich Erdaushub zum Zwecke der Befestigung des E-weges angeführt worden. Die bei der Erhebung festgestellten Baurestmassen seien von ihm über Auftrag von Frau D aufgrund der Erhebungen der Forstbehörde umgehend entfernt worden. Am Grundstück sei lediglich eine Verfüllung mit Erdmaterial zur Befestigung der…
…Erst im Oktober 2023 wurde evident, dass im Rahmen der Geschäftsverteilung des BFG die Beschwerdesache an eine für Streitsachen betreffend die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (ZG 1106) nicht zuständige Richterin zugeteilt worden war (Falschzuteilung im Rahmen der Zuteilungsgruppe 1102). Aus diesem Grunde erfolgte am…
…Einleitend wurde der Bf. mitgeteilt, welche Unterlagen dem BFG bisher vorliegen und wie sich dadurch der entscheidungswesentliche Sachverhalt für die zuständige Richterin derzeit darstellt und dazu die Beilage ./1 zur Niederschrift ausgehändigt. Weiters wurden der Bf. Ausdrucke folgender Unterlagen, die das FA dem BFG am…
…vom Bundesfinanzgericht aufgefordert, eine Schadholzbestätigung (Käferholz) der zuständigen Bezirksforstinspektion zu Liegenschaft Ort1, EZ X, KG Y., Zeitraum 01.01.-29.07.2020, vorzulegen. Dieser Aufforderung ist der Bf. nicht nachgekommen. Das Bundesfinanzgericht richtete in Folge ein Auskunftsersuchen an die zuständige Bezirksforstinspektion Leibnitz, in welchem um…
…1 BewG. Die Rechtsvermutung bleibt bis zum Ergehen eines gegenteiligen Feststellungsbescheides der Forstbehörde aufrecht (VwGH 17.02.1981, 3594/80; 20.06.1994, 90/10/0064). Die Feststellung der zuständigen Forstbehörde, dass es sich bei der im Grundsteuerkataster als Wald ausgewiesenen Teilfläche der Parzelle 172…
…es sich dabei allerdings nicht, zumal auch in den Flächendaten der AMA des Jahres 2013 unter den Schlägen insgesamt 1,2100 ha an „Energieholz a“ aufgelistet sei. Eine Bestätigung der Forstbehörde, dass ein Wald im Sinne des Forstgesetzes vorliegen würde, habe nicht vorgelegt werden können…
…finde sich im gegenständlichen Bescheid nicht und wäre die Forstbehörde im Rahmen der Vollziehung des Forstgesetzes 1975 dazu auch gar nicht berechtigt. Die zitierte Nebenbestimmung 8 lautet wie folgt: "Sollte sich im Zuge dieser Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen und der damit verbundenen Schüttung die Grenzen von einer Schüttkubatur…
…andere Möglichkeit zur Nutzung der Freifläche als durch Lagerung des aus dem eigenen Wald (9ha) für den eigenen Heizbedarf geschlägerten Holzes. Eine Holzlagerung im Wald selbst sei forstgesetzlich verboten, da bekäme er Schwierigkeiten mit der Forstbehörde, wenn das Holz vermodere. Es sei ihm aber unmöglich…
…mit dem Abbruch des landwirtschaftlichen Gebäudes mit Wohnnutzung, Werkstatt und Lagerräumen und der Teichverfüllung bereits im August 2001 begonnen worden sei. Für diese Teichverfüllung sei zwingend ein Gutachten der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde notwendig gewesen und sei dieses erst nachträglich, eineinhalb Jahre nach der Abfalleinbringung, erstellt worden…
…Der gesamte südliche Grundstückskomplex ..... wird Iaut Aktenlage seit 1993 als Deponiegelände genutzt. Aufgrund von Erhebungen bei der Gemeinde SR, der Wasserrechts- und der Forstbehörde der Stmk. Landesregierung wurde festgestellt, dass Schüttungen "inerten" Materials bereits seit 1993 erfolgten. Laut Angaben des Abgabepflichtigen und einschlägiger Gutachten befinden…
…bei der zuständigen Forstbehörde einen Antrag auf Feststellung der Nutzungsart Schutzwald gestellt. Dieses Verfahren sei laut telefonischer Anfrage vom 19. Jänner 2016 noch offen. Die Entscheidung des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr über die Beschwerde vom 3. Jänner 2015 sei von der Entscheidung der Forstbehörde abhängig…
…2) Wer war für die Aufforstung ursprünglich zuständig? Fa. C & D wurde aufgrund der Verpflichtung einer Ersatzaufforstungsfläche hiezu verpflichtet, gab dies jedoch in Absprache mit der Forstbehörde an die Ehegatten ST weiter. Somit kam die Vereinbarung hinsichtlich der Reallast gem. Vereinbarung zustande. 3) Was bedeutet…
…38% des ermittelten Gewinns eine Besteuerung mit dem begünstigten Steuersatz nach § 37 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG). Nach Befassung der zuständigen Fachabteilung für das Forstwesen übernahm das Finanzamt X (FA) zwar den erklärten Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft unverändert in den angefochtenen Bescheid, verminderte aber den nach …
…Abs. 1 Z. 2 ALSaG komme nicht in Betracht, da im Zeitpunkt der Verfüllung der Baurestmassen beim zuständigen Forstreferat der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung keine dem § 64 Forstgesetz entsprechende Meldung mit Lageskizze eingereicht worden sei. Gegen diesen Bescheid hat der Bf. mit Eingabe vom 9. September…
…von der Forstbehörde mündlich erklärte Nichtuntersagung der gegenständlichen Baumaßnahme keines besonderen Formerfordernisses bedurft habe. Dies schon deshalb, da auch beim Verstreichenlassen der sechswöchigen Frist des § 64 Abs. 2 Forstgesetz kein gesonderter Formalakt erforderlich wäre. Die Nichtuntersagung sei durch eine entsprechende Erklärung des zuständigen Amtssachverständigen am…
…Welche Schadholznutzungen in dem einen und welche in dem anderen Wirtschaftsjahr erfolgen sollen, wurde weder in der Schadholzvoranmeldung noch in den Auszeichnungen der Forstbehörde über die Begehungen zur Besichtigung und Überprüfung der vorangemeldeten Schadholznutzung festgehalten. Ebenso gibt es keine Schadholzvoranmeldungen - die auch in mehreren zusammenhängende…