…ändert auch der Umstand nichts, dass ihr als Maturantin bei Gegebenheit eine verkürzte Lehrzeit ermöglicht wird. Der UFS vermag somit das von der Rechtsprechung geforderte ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg, somit die Schaffung der Vorraussetzungen, welche einen Antritt bei der…
…Erfolg ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg an den Tag zu legen hat. Der Verwaltungsgerichtshof sieht eine Bestätigung dieses Bemühens oder Einsatzes in dem Antreten zu den erforderlichen Prüfungen innerhalb einer angemessenen Zeit. In der Conclusio dieses Urteils, dass zur…
…Beihilfentatbestandes nach § 2 Abs. 1 lit.b FLAG 1967 (außerhalb der Sonderbestimmungen dieses Tatbestandes betreffend Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen) hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung entwickelt, dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um…
…allein nicht hinreiche, das Vorliegen einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 anzunehmen: hinzu müsse das ernstliche und zielstrebige nach außen erkennbare Bemühen um die (Externistenreife)prüfung treten, das sich im Antritt zu den erforderlichen Vorprüfungen bzw. Prüfungen zu manifestieren…
…In Auslegung des Beihilfentatbestandes nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung entwickelt, dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich sei, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können. Ein solchen Bemühen manifestiere sich insbesondere…
…Beihilfentatbestandes nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 (außerhalb der Sonderbestimmungen dieses Tatbestandes betreffend Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen) hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung entwickelt, dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um…
…1 lit. b FLAG 1967 besonders geregelten Besuchs einer Einrichtung im Sinn des § 3 Studienförderungsgesetz nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich. Ziel einer Berufsausbildung in diesem Sinn ist es, die fachliche Qualifikation für…
…dass nach ständiger Rechtsprechnung des Verwaltungsgerichtshofes die Bestimmung des Familienlastenausgleichsgesetzes, wonach ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich sei, um von einer Berufsausbildung im Sinne des Gesetzes sprechen zu können dahingehend zu verstehen sei, dass sich ein solches Bemühen insbesondere…
…einer Einrichtung im Sinn des § 3 Studienförderungsgesetz (welcher inländische Universitäten oder vergleichbare Einrichtungen umfasst) nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich. Ziel einer Berufsausbildung in diesem Sinn ist es, die fachliche Qualifikation für die…
…21.10.1999, 97/15/0111, 26.06.2002, 98/13/0042). Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (Hebenstreit/Lenneis/Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2 § 2 FLAG Rz 59; UFS 28.01.2004, RV/0258…
…Abs. 1 lit. b FLAG 1967 besonders geregelten Besuchs einer Einrichtung im Sinn des § 3 Studienförderungsgesetz nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich (BFG 21.09.2017, RV/7105997/2015; 29.06.2021, RV…
…Neben Art und Rahmen der Ausbildung ist unter anderem Voraussetzung, dass ein zielstrebiges, ernstliches und nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben ist (vgl. Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG Familienlastenausgleichsgesetz Kommentar, § 2 Rz 35). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Ablegen…
…1 lit. b FLAG 1967. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt klargestellt, dass für eine Berufsausbildung das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich ist (VwGH 15.12.1987, 86/14/0059; 21.10.1999, 97/15/0111). Die Unterbrechung der Ausbildung durch…
…deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird, wobei die allgemeinbildende Schulausbildung dazu gehört. Dabei muss jedoch auch das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den…
…der HLW-X habe beenden wollen (kein Bestreben in die 5. Schulstufe aufzusteigen und die Matura abzulegen). Ein ernsthaftes, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg könne das Gericht im vorliegenden Fall über den Zeitraum April 2014 hinaus nicht erkennen. Unter Bedachtnahme auf …
…Beihilfentatbestandes nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 (außerhalb der Sonderbestimmungen dieses Tatbestandes betreffend Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen) hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung entwickelt, dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um…
…Ra 2018/16/0203). • Ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg Es muss ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg erkennbar sein, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können. Ein solches Bemühen manifestiert sich insbesondere im Antreten zu Prüfungen (VwGH 21…
…genannten Sinne annehmen zu können. Vielmehr muss dazu noch das ernsthafte und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg kommen Ein solches wird dann anzunehmen sein, wenn das Kind die erforderlichen Prüfungen ablegen will und sich darauf tatsächlich zielstrebig vorbereitet. Die Vorbereitung auf die…
…ist dies weder im Gesetz geregelt noch trifft die Judikatur des VwGH diesbezüglich eine klare Aussage. Auch im Fall des Besuches einer Maturaschule führt der VwGH nur allgemein aus, das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg manifestiere sich im Antreten zu…
…Verwaltungsgerichtshofs ein klares Bild erkennen, dass neben der Inanspruchnahme der vollen Zeit des Kindes, auf ein "ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg" abgestellt wird (vgl. dazu Stammrechtssatz zu Ra 2017/16/0030; Rechtssatz zu Ro 2015/16/0005; Stammrechtssatz zu VwGH…