Ausländische Steuern können nach Maßgabe von Doppelbesteuerungsabkommen immer nur auf jene österreichische Steuer angerechnet werden, die von den betreffenden ausländischen Einkünften erhoben wurde. Hat eine österreichische Muttergesellschaft in den Jahren 1994 bis 1996 ihrer italienischen Tochtergesellschaft ein fremdüblich verzinstes Darlehen gewährt, wobei die Zinsen nicht…
… 48 BAO ausländische Steuern auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen, dann kann diese Anrechnung immer nur auf jene österreichische Steuer erfolgen, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Verbucht ein österreichisches Unternehmen eine im Jahr 2000 erbrachte Leistung als gewinnerhöhende Forderung und wird im Jahr 2002…
…italienische Besteuerungsniveau im ggstl. Fall nicht das österreichische, dann müsste bei dieser Sichtweise das durch die (unrichtige) Gesamtanrechnung der italienischen Steuer im Jahr 2002 entstandene Problem der Überschreitung des Anrechnungshöchstbetrages beseitigt sein. Einer Entlastungsmaßnahme nach 48 BAO bedarf es daher nicht. 30. November 2004 Für…
…erfassen wolle, gebiete eine gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation des DBA jedenfalls die Entlastung von einer zeitverschoben eintretenden Doppelbesteuerung. Dies folge aus Art. 293 EG-Vertrag. Daher werde der Antrag auf Anrechnung der belgischen Quellensteuern der Vorjahre in Höhe von € 944.142,95 gestellt. Die Bw. brachte…
…Aufgrund des negativen Welteinkommens sei keine Anrechnung der japanischen Quellensteuer (iHv. 10 % der Lizenzgebühren) erfolgt. Da jedoch die zeitverschobene Anrechnung ausländischer Quellensteuern auch eine abkommensrechtliche Notwendigkeit darstelle, sei im Bescheidspruch jeweils ein Anrechnungsvortrag der japanischen Quellensteuer auf die österreichische Steuer für Folgeperioden auszusprechen. Betreffend Körperschaftsteuer…
EAS 3338 behandelt den Fall eines internationalen Zurechnungskonfilkts einer deutschen GmbH-Gewinnausschüttung, der aufgrund des auf deutscher Seite vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. Fließen nun Gewinnausschüttungen einer deutschen GmbH unter Zwischenschaltung einer österreichischen GmbH sowie einer österreichischen Privatstiftung an…
…Für eine Anrechnung kommen daher nur 13.650 Euro (91.000 Euro*0,15) und nicht 14.400 Euro in Betracht. Nimmt die Ö-GmbH in der Folge eine Weiterausschüttung der aus Deutschland mit 76.600 Euro ankommenden Gewinnausschüttung in Höhe von 75.600 Euro…
Hält eine in Österreich ansässige natürliche Person 100% der Anteile einer österreichischen GmbH, die ihrerseits zu 80% an einer deutschen GmbH beteiligt ist, und gewährt Deutschland der österreichischen Mutter-GmbH keine Vollentlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer, sondern wird die deutsche Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von…
…EStG der inländischen Besteuerung. Wird der bis zur Wohnsitzverlegung angewachsene Wertzuwachs auf der Grundlage des § 6 des deutschen Außensteuergesetzes der "Wegzugsbesteuerung" unterworfen, kann hiedurch eine (zeitverschobene) internationale Doppelbesteuerung eintreten. Der Wortlaut des § 31 EStG stellt in allen Fällen - sonach ohne Rücksicht darauf, ob im Ausland…
…Gesellschafter weiter ausgeschüttet und hierbei der 27,5-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuer unterworfen wird, die vorbelastende deutsche Kapitalertragsteuer mit 15% der deutschen Bruttogewinnausschüttung auf die aus Anlass der Ausschüttung des inländischen GmbH-Gewinns an die natürliche Person einbehaltene österreichische Kapitalertragsteuer zur Anrechnung zuzulassen, sofern nachweisbar ist…
…wonach ein Anrechnungsvortrag abgelehnt wird; s. dazu auch Schuch SWI 1999, 469). (2) H. Loukota kommt in SWI 2006, 250 zur Ansicht, dass es eine durchaus berechtigte Frage sein könnte, ob aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht nicht nur die direkte juristische, sondern auch eine zeitverschobene und indirekte…
…die auf diese tschechischen Mieten entfällt; die Anrechnung der tschechischen Steuernachforderung muss somit aliquot verteilt auf die österreichischen Steuern der Jahre 2001 bis 2003 vorgenommen werden, in denen die tschechischen Mieteinnahmen in Österreich als gewinnerhöhende Betriebseinnahmen besteuert worden sind. Mit dem EU-Beitritt Tschechiens wird…
…liegt eine so genannte zeitverschobene Auszahlung vor (zB wenn die Ermittlung der Abrechnungsgrundlage mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist). Im Regelfall werden in solchen Situationen vor allem die Überstunden und Zulagen um einen Monat verschoben ausbezahlt. Bei regelmäßig um einen Monat zeitverschobenen Auszahlungen von Zulagen und…
…Abzugssteuer erst 1996 erfolgt, dann ist bei Erstellung der österreichischen Jahresabschlüsse der Jahre 1994 und 1995 zu bedenken, dass die Anrechnung der rumänischen Steuer nicht im Zahlungsjahr 1996, sondern bei den Veranlagungen für die Jahre 1994 und 1995 zu erfolgen haben wird. Denn eine anrechenbare…
…der Lizenzgebührenzahlung im Jahr 1996 erfolgt, dann ist bei Erstellung des österreichischen Jahresabschlusses des Jahres 1995 zu bedenken, dass die Anrechnung der tschechischen Steuer nicht im Zahlungsjahr 1996, sondern bei der Veranlagung für das Jahr 1995 zu erfolgen hat. Denn eine anrechenbare ausländische Steuer kann…
…Eingriff in Artikel 11 des neuen Abkommens entlastet aber Österreich nicht von der in Artikel 23 Abs. 2 des neuen Abkommens eingegangenen Verpflichtung, bei indischen Zinsen die Doppelbesteuerung im Anrechnungsweg zu beseitigen. Da die indische Quellensteuer die österreichische Körperschaftsteuerbelastung übersteigt, führt dies im Ergebnis dazu…
…man dies mit dem Anrechnungssystem bei Drittlandportfoliodividenden so reduziert die ausländische Dividende den Verlustvortrag, somit den Verlustvortrag der inländischen empfangen Gesellschaft und es entfällt so die entsprechende Minderung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage in den Folgejahren. Aufgrund dieser Rechtslage unterliegen Dividenden aus Drittstaaten somit zeitverschoben einer 25%igen…
…825,87 entfallende M Gewinnsteuer wird, soweit dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist, auf die österreichische Körperschaftsteuer unter Berücksichtigung des Anrechnungshöchstbetrages angerechnet. b.) Diese Anordnung scheidet mit Beendigung des Verständigungsverfahrens, spätestens nach Ablauf von zwei Jahren ab Zustellung dieses Erkenntnisses, aus dem Rechtsbestand aus.…
Wird für einen Dienstnehmer im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung die Normalarbeitszeit von 38 Stunden auf 19 Stunden herabgesetzt und werden die in der dreijährigen Einarbeitungsphase erarbeiteten Zeitguthaben anlässlich einer Entsendung nach Rumänien "verdient" und sodann nach Rückkehr in der dreijährigen Freistellungsphase in Österreich verbraucht, dann ist…
Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH…