RIS AI
18 486 Treffer182 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0734-G/09Zeitpunkt des Abflusses einer außergewöhnlichen Belastung, Pendlerpauschale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2013

…erst in einem späteren Jahr zufließen, zB Ersätze aus einer Kranken- oder Unfallversicherung (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG, § 34 Anm 10, VwGH 9.9.2004, 2001/15/0181). In Hinblick auf die dargestellte Rechtslage ist für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung das Abflussprinzip…

UFSF RV/0403-F/02Außergewöhnliche Belastungen einer Schwerstbehinderten in Zusammenhang mit der Renovierung ihrer Mietwohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2003

…gegenständlichen Wohnungskosten der Mehrheit der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommensverhältnissen in annähernd gleicher Höhe erwachsen, kann im Berufungsfall auch das Merkmal der Außergewöhnlichkeit als nicht gegeben erachtet werden. Abschließend ist noch zu sagen, dass für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung das Abflussprinzip nach § 19 Abs…

UFSF RV/0088-F/05Mehraufwendungen für den Erwerb einer behindertengerecht ausgestalteten Wohnung als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.04.2008

…zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 maßgeblich ist; sie ist daher erst dann steuerwirksam, wenn sie nach dieser Bestimmung als abgeflossen gilt, dh. im Zeitpunkt der Bezahlung (vgl. Doralt, EStG4, § 34 Tz 13, mwN). Wird die außergewöhnliche Belastung…

UFSF RV/0204-F/03Aufwendungen nach einvernehmlicher Scheidung als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.10.2005

…bleibt beiderseits freiwillig. Den in ihrem Gefolge aufgrund eines Vergleiches zur Bereinigung aller Ansprüche angefallenen Aufwendungen mangelt es daher an der gemäß § 34 Abs. 3 EStG 1988 geforderten Zwangsläufigkeit. Eine weitere Untersuchung des für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung maßgeblichen Abflussprinzips gemäß § 19 Abs…

UFSI RV/0442-I/04Überflutung von Kellerräumlichkeiten aufgrund eines Starkregens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2006

…Februar 2000. Diese Zahlung musste daher nach der vom Finanzamt zutreffend vertretenen Auffassung mangels Zahlung im Kalenderjahr 1999 unberücksichtig bleiben, da für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 maßgeblich ist. Ersatz durch Versicherungsleistungen: Für den unabhängigen Finanzsenat…

UFSI RV/0559-I/06Im Folgejahr zugeflossener Kostenersatz ist im Jahr der Belastung zu berücksichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2006

…zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung ist das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG maßgeblich. Sie ist dann steuerwirksam, wenn sie nach der genannten Bestimmung als abgeflossen gilt, also im Zeitpunkt der Bezahlung (Doralt, EStG, § 34, Tz 13). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind unter Belastungen…

UFSW RV/0791-W/04Zeitliche Zuordnung von Ausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2005

…während eines Zeitraumes von vier Monaten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 19 Abs. 2 EStG 1988 sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Das damit zum Ausdruck gebrachte Abflussprinzip ist auch für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung von…

BFG RV/7103840/2025Außergewöhnliche Belastung durch Behinderung des Ehemannes + Zufluss-/Abflussprinzip
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.06.2026

…Gemäß Abs. 2 leg cit sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988. Die außergewöhnliche Belastung ist daher dann steuerwirksam, wenn sie nach § 19…

BFG RV/4100223/2022Anerkennung eines Wasserschadens infolge Starkregen als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.04.2024

…kommt eine Berücksichtigung nach § 34 Abs. 6 EStG nicht in Betracht. Die Kosten der Schadensbehebung sind daher nach den allgemeinen Vorschriften des § 34 EStG 1988 absetzbar, sodass eine Kürzung um den Selbstbehalt zu erfolgen hat. Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das…

UFSL RV/0677-L/07Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2008

…88 | Berechnungsgrundlage vor Anwendung des Prozentsatzes | 14.284,46 | Selbstbehalt (14.284,46 x 6%) | 857,01 Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung ist das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 maßgeblich; die außergewöhnliche Belastung ist daher dann steuerwirksam…

UFSW RV/0442-W/07Behindertengerechte Umbauten als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2007

…1988). Rechtslage/Zeitliche Zurechnung der außergewöhnlichen Belastung: Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung ist das Abflussprinzip nach § 19 Abs 2 EStG 1988 maßgeblich; d.h. der Zeitpunkt der Bezahlung muss in dem Kalenderjahr liegen, für das eine Ausgabe als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht wird…

BFG RV/6100338/2025Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2025

……]" Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs 2 EStG 1988. Die außergewöhnliche Belastung ist daher dann steuerwirksam, wenn sie nach § 19 Abs 2 EStG 1988 abgeflossen ist, also regelmäßig im Zeitpunkt der Bezahlung. Eine Kredit- oder Darlehensaufnahme…

BFG RV/5101381/2014Sonderklassegebühren als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.07.2015

…eine Anerkennung von Aufwendungen in der Sonderklasse durchaus zulässt, ist zu entgegnen, dass mangels Aufzeigen erheblicher gesundheitlicher Nachteile, die ohne die teurere Behandlung zu erwarten gewesen wären, im streitgegenständlichen Fall ein wichtiges Kriterium für eine steuerliche Berücksichtigung fehlte. Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung…

BFG RV/1100019/2024Haushaltshilfe bei Witwer mit minderjährigen Kindern ag. Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.04.2026Teil 1/2

…können nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (§ 34 Abs 1 letzter Satz; vgl VwGH 30.3.2016, 2013/13/0063, 0065). Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs 2 EStG. Die außergewöhnliche Belastung muss außergewöhnlich sein, zwangsläufig…

BFG RV/3100465/2017Aufwendungen aus und gegen Marderschäden als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt, jedoch nicht als "Katastrophenschaden"!
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.12.2025Teil 2/2

…vgl. z. B. VwGH 15.9.1999, 93/14/0276). Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs 2 EStG 1988. Dies entspricht auch der Gestaltung des § 34 als Einkommensermittlungsvorschrift (vgl in diesem Sinn auch BFH 30.7.1982…

BFG RV/1100296/2014Kinderbetreuungskosten - außergewöhnliche Belastungen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.09.2018

…die vorgelegte Zahlungsbestätigung vom 28. Jänner 2013 und die damit geltend gemachten Betreuungskosten iHv 327,00 € betrifft, ist den Ausführungen der Abgabenbehörde zuzustimmen. Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung ist das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 maßgeblich; sie ist daher dann…

UFSW RV/2750-W/07Ist eine im Vorjahr als Sicherheitsleistung getätigte Zahlung als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2008

…auf die dargestellte Rechtslage ist für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung das Abflussprinzip des § 19 Abs. 2 EStG maßgeblich und somit der Zeitpunkt der Bezahlung. Damit steht eindeutig fest, dass im Vorjahr getätigte Zahlungen nicht als außergewöhnliche Belastung des Jahres 2006 steuerlich geltend gemacht…

BFG RV/7100792/20241) Topf-Sonderausgaben-Höchstbetrag bei eigenen Einkünften des Ehepartners über EUR 6.000 2) Keine außergewöhnliche Belastung ohne Zahlungsnachweise
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2025

…weil er sich dem aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen konnte. Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988. Die außergewöhnliche Belastung kann daher nur dann steuerwirksam sein, wenn sie tatsächlich beim Steuerpflichtigen abgeflossen…

BFG RV/7101314/2026Anrechnung von Pflegegeld betreffend Aufwendungen für die Unterbringung und Pflege in einem Heim
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.06.2026

…Höhe von EUR 2.283,18 ist anzumerken, dass für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung grundsätzlich das Abflussprinzip gem. § 19 Abs. 2 EStG 1988 maßgebend ist (Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), Kommentar zum EStG (20. Lfg 2018) § 34 EStG - Außergewöhnliche Belastung, Rz…

BFG RV/3100207/2024Begräbniskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2024

…Gründen nicht entziehen kann. … Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt das Abflussprinzip des § 19 EStG 1988: … (2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. … Dabei ist gemäß § 34 Abs. 2 EStG 1988 eine Belastung außergewöhnlich…