…umsatzsteuerlichen Bereich maßgeblich (siehe KStR 2013 Rz 64 ff). Hinsichtlich des für das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art erforderlichen Merkmals einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht ist auf die jährliche Einnahmengrenze von 2.900 Euro (im Sinne einer durchschnittlichen Jahresbetrachtung) abzustellen (vgl. VwGH 29.1.2014…
…erforderliche Umsatzgrenze von € 2.900,-- in keinem Jahr ab Eröffnung des Kindergartens überschritten worden sei. Ein Betrieb gewerblicher Art mit wirtschaftlichem Gewicht sei nicht einmal in der Zeit des Vollbetriebes ab 2003 gegeben gewesen. Erst im Jahre 2006 seien aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 30…
…Zivilrecht abweichendes wirtschaftlichen Eigentums angesehen werden kann. Im gegenständlichen Fall handelt es sich aber letztlich um einen zusätzlichen Vorteil, der der Servitutsberechtigten eingeräumt worden ist (vgl. Toifl in Doralt, EStG14, § 2 Tz 113). Jedenfalls vermag allein dieser Umstand, den kein entscheidendes wirtschaftliches Gewicht beigemessen werden…
…der Baurechtzins ein entscheidendes wirtschaftliches Gewicht, schließendlich handelt es sich dabei ja um jenes Entgelt, das der Baurechtgeber für die Überlassung der Liegenschaft erhält. Wäre der Leasingnehmerin nicht bereits bei Vertragsabschluß die weitere Nutzung des Schulgebäudes zugesichert worden, so wäre es gegen jede wirtschaftliche Vernunft…
…der Bw. mit einem Teilbetrag seines Pflegegeldes von monatlich € 5,62 zu den Unterbringungskosten beiträgt. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Geldleistung, der keinerlei wirtschaftliches Gewicht zukommt, beträgt sie doch unter 2% des Gesamtbetrages von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, der dem Bw. potentiell zustünde…
…eines Betriebes sind die Wirtschaftsgüter, die zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind und ein besonderes wirtschaftliches Gewicht für die Betriebsführung besitzen. Es muss sich um Wirtschaftsgüter handeln, bei denen es aus der Sicht des Betriebes wirtschaftlich einen deutlichen Unterschied macht, ob sie vorhanden sind und…
…zu einem innerbetrieblichen Verlustausgleich aus den einzelnen Teilbereichen. Ein Betrieb gewerblicher Art ist aber nur anzunehmen, wenn die Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht ist. Gewinne und Verluste aus Tätigkeiten mit Umsätzen unter 2.900 Euro sind aus diesem Grunde unerheblich (VwGH 15.4.1982, 0833/79)…
…man, dass die Umsätze der Jahre 2007 bis 2010 der Anfangsphase der Gründung des Betriebes zuzuordnen sind, ist auch die Voraussetzung einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht erfüllt. Die Tätigkeit der Bf. erfüllt somit die vom Gesetz geforderten Merkmale eines Betriebes gewerblicher Art. Den Beschwerdeausführungen, dass…
…und von anderen Tätigkeiten des Bf. querfinanziert hätten werden müssen, und hat sich dem erkennenden Gericht auch keine dahingehende Verdachtslage ergeben. Aufgrund der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung der beiden Haupttätigkeiten des Bf. konnte eine Analyse der sonstigen Tätigkeiten des Bf., die jeweils nur einen kleinen Prozentteil…
…und von anderen Tätigkeiten des Bf. querfinanziert hätten werden müssen, und hat sich dem erkennenden Gericht auch keine dahingehende Verdachtslage ergeben. Aufgrund der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung der beiden Haupttätigkeiten des Bf. konnte eine Analyse der sonstigen Tätigkeiten des Bf., die jeweils nur einen kleinen Prozentteil…
…Tätigkeit, die zur Erzielung von Einnahmen diene 4. wirtschaftliches Gewicht (jährliche Einnahmen aus dieser Tätigkeit lägen über der nach der Verwaltungspraxis und st VwGH-Rsp erforderlichen Einnahmengrenze von 2.900 Euro) Art 13 Abs 1 MwStSystRL, 2006/112/EG, mache die Behandlung der Einrichtungen der…
…für die Bestimmung des Schwerpunktes eines Unternehmens heranzuziehen, weil sich aus dem Verhältnis der Umsatzerlöse erkennen lässt, womit ein Unternehmen hauptsächlich seine Einkünfte erzielt und worin somit dessen wirtschaftliches Gewicht liegt. Das reine Abstellen auf die Frage, von welchem Bereich der Großteil der von einem…
…auch nicht mehr der Einvernahme der von der Bf beantragten Zeugen. Es besteht seitens des auftraggebenden GU kein vernünftiger Grund, bei derart großen Summen auf Gewährleistungsansprüche zu verzichten und seitens der auftragnehmenden Bf wohl auch kein hinreichendes wirtschaftliches Gewicht, dem GU einen solchen Verzicht abzuringen…
…Beantwortung der Frage, ob eine Organschaft der ST als Organgesellschaft mit der Beschwerdeführerin als Organträger vorliegt oder nicht. Auch hier schließt sich das erkennende Gericht der Ansicht und Vorgangsweise der Außenprüfung an, dass hier eine finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung jedenfalls gegeben ist. 3…
…eines Betriebes sind die Wirtschaftsgüter, die zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind und ein besonderes wirtschaftliches Gewicht für die Betriebsführung besitzen. Es muss sich um Wirtschaftsgüter handeln, bei denen es aus der Sicht des Betriebes wirtschaftlich einen deutlichen Unterschied macht, ob sie vorhanden sind und…
…als Trägerin der öffentlichen Gewalt eigentümlich und vorbehalten ist) und die eigenständige Leitung mit entsprechendem Personal sowie das Unterhalten eines Jugendtreffs durchaus für das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art zu sprechen vermag, fehlt es jedenfalls an konkreten Feststellungen über erzielte Einnahmen und deren wirtschaftliches Gewicht.
…als Trägerin der öffentlichen Gewalt eigentümlich und vorbehalten ist) und die eigenständige Leitung mit entsprechendem Personal sowie das Unterhalten eines Jugendtreffs durchaus für das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art zu sprechen vermag, fehlt es jedenfalls an konkreten Feststellungen über erzielte Einnahmen und deren wirtschaftliches Gewicht.
…das Unterhalten eines Jugendtreffs durchaus für das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art zu sprechen vermag, fehlt es jedenfalls an konkreten Feststellungen über erzielte Einnahmen und deren wirtschaftliches Gewicht. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch der Grundsatz von Treu und Glauben der gegenständlichen Abgabenfestsetzung nicht entgegensteht…
…LVO vorliegt, auch, dass der Leasingtätigkeit im Verhältnis zur Gesamttätigkeit der Bw. ein wesentliches wirtschaftliches Gewicht beizumessen ist. So wurden mit den Leasinggütern Leasingeinnahmen (inkl. Verkaufserlöse am Ende der Vertragslaufzeiten) von - wie noch darzulegen sein wird - insgesamt 47,024.478,73 S netto erzielt. Die…
…für den Fall der Kündigung eine Zuzahlung für den Nebenartikel zu leisten sei. Daraus sei für die Amtspartei ersichtlich, dass diesen Nebenartikel sehr wohl wirtschaftliches Gewicht zugemessen werde. Es liegt daher ein Gesamtpreis vor, der das Abo sowie den Zusatzartikel umfasse. Der Vertreter ersucht abschließend…