…2 Abs. 2) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen sind nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie muss außergewöhnlich sein (Abs. 2). 2. Sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs. 3). 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4…
… 34 Abs. 3 EStG 1988) und sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (§ 34 Abs. 4 EStG 1988). Die Belastung ist gemäß § 34 Abs. 2 EStG 1988 außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Die…
…2 Abs. 2) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen sind nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muß folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie muß außergewöhnlich sein (Abs. 2). 2. Sie muß zwangsläufig erwachsen (Abs. 3). 3. Sie muß die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4…
…müsse zwangsläufig erwachsen (Abs. 3) und sie müsse die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Alle diese Punkte würden eindeutig auf die Belastung durch die Hochwasserkatastrophe zutreffen. Abschließend sei festzuhalten, dass sich die außergewöhnlichen Belastungen im Regelfall im Jahr der Katastrophe bzw. im Folgejahr auf die Einkommensteuer…
…2 EStG 1988) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18 leg. cit.) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie muss außergewöhnlich sein (Abs. 2). 2. Sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs. 3). 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs…
…Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18 EStG 1988) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie muss außergewöhnlich sein (§ 34 Abs. 2 EStG 1988). 2. Sie muss zwangsläufig erwachsen (§ 34 Abs. 3 EStG 1988). 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (…
…Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18 EStG 1988) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie muss außergewöhnlich sein (§ 34 Abs. 2 EStG 1988). 2. Sie muss zwangsläufig erwachsen (§ 34 Abs. 3 EStG 1988). 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (…
… 34 EStG 1988 könne ebenfalls nicht in Betracht kommen, da die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen wie Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (alle Voraussetzungen müssten zugleich gegeben sein), nicht vorlägen. Dem Berufungsbegehren konnte daher nicht entsprochen werden. Am 12.1.2005 stellte die…
…Hauptmietzinses als außergewöhnliche Belastung (§ 34) berücksichtigt, wenn sie seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Kommen als Hauptmieter einer Wohnung mehrere Personen in Betracht, so kann der Antrag nur von einer dieser Personen gestellt werden. Die Wohnung muss dabei vom Hauptmieter oder den in Abs. 7 leg…
…und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Zu Letzterem wird in § 34 Abs. 4 Satz 1 EStG ausgeführt: "Die Belastung beeinträchtigt wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen (§ 2 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 5) vor Abzug der außergewöhnlichen Belastungen…
…der Bw zur Vorschreibung gelangenden Mietzinses für Jänner 2006. Er ist in folgender Weise rechtlich zu würdigen: Gemäß § 107 Abs 1 EStG 1988 werden auf Antrag des unbeschränkt steuerpflichtigen Hauptmieters Erhöhungen des Hauptmietzinses als außergewöhnliche Belastung (§ 34) berücksichtigt, wenn sie seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen…
12.3.6 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt (§ 34 Abs. 4 und 5 EStG 1988) Rz 833: Eine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit liegt insoweit vor, als die Belastung den vom Steuerpflichtigen zu tragenden Selbstbehalt überschreitet. Rz 834: Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Selbstbehaltes ist das…
…3). 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Nach § 34 Abs. 2 EStG 1988 ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse…
…erwachsen sein und sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Die Belastung darf zudem weder eine Betriebsausgabe sein noch zu den Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören. Die Belastung ist außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleicher Vermögensverhältnisse…
…in der Berufung nicht angezweifelt. § 107 Abs. 1 EStG 1988 bestimmt: Auf Antrag des unbeschränkt steuerpflichtigen Hauptmieters werden Erhöhungen des Hauptmietzinses als außergewöhnliche Belastung (§ 34) berücksichtigt, wenn sie seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Kommen als Hauptmieter einer Wohnung mehrere Personen in Betracht, so kann der…
…34 Abs.1 EStG gemäß der für das Streitjahr geltenden Fassung mindern außergewöhnliche Belastungen, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen sind und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Schon das Fehlen einer einzigen im Gesetz aufgezählten Voraussetzung schließt die Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen als…
…Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss außergewöhnlich sein, sie muss zwangsläufig erwachsen und sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Die Belastung ist gemäß …
…die Bw. die Entscheidung der Berufung durch den unabhängigen Finanzsenat. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 107 Abs. 1 EStG 1988 werden auf Antrag des unbeschränkt steuerpflichtigen Hauptmieters Erhöhungen des Hauptmietzinses als außergewöhnliche Belastung (§ 34) berücksichtigt, wenn sie seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Kommen als…
…September 1998 geborene Tochter bei der Veranlagung 2002 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind oder nicht. § 34 Abs. 1 EStG 1988 nennt mehrere Voraussetzungen für eine solche Berücksichtigung. Dazu zählen vor allem: die Außergewöhnlichkeit die Zwangsläufigkeit und die wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Liegt auch…
…Jahre im Rahmen der steuerlichen Geltendmachung für jedes Jahr ein Selbstbehalt zu berechnen ist und nur bei Überschreiten des Selbstbehaltes die im § 34 Abs. 1 EStG geforderte "wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" und damit eine außergewöhnliche Belastung vorliegt. An den Inhalt der gesetzlichen Bestimmung des…