…Dem von der Gesellschaft an ihren Anteilsinhaber gewährten Darlehen steht aufgrund der dargelegten Vermögenssituation des Gesellschafters eine werthaltige Forderung gegenüber. Da es bereits am objektiven Tatbild der Bereicherung des Anteilsinhabers zu Lasten der Körperschaft fehlt, stellt die Darlehenshingabe der Beschwerdeführerin an ihren Gesellschafter keine verdeckte…
…dass die Einbuchung der Forderungen nur zum Schein erfolgt wäre, lägen nicht vor. Die Bonität der beiden Kreditnehmer sei im in Rede stehenden Zeitraum 2007 bis 2013 durchwegs hervorragend gewesen. Der von der Gesellschaft an die Gesellschafter gewährte Kreditbetrag sei aufgrund dieser exzellenten Bonität zu…
…Vermögen der Gesellschaft keine durchsetzbare (werthaltige) Forderung an die Stelle der ausgezahlten Beträge getreten ist und somit die buchmäßige Erfassung der Rückforderung nur zum Schein erfolgt ist. Als verdeckte Gewinnausschüttungen bleiben daher in der Regel nur die Fälle der mangelnden Bonität des Gesellschafters bei Fehlen…
…Holt sich der Gesellschafter einer GmbH Geldmittel aus der GmbH, wird aber von der GmbH gleichzeitig ein Rückforderungsanspruch ausgewiesen (durch Einbuchen auf dem Verrechnungskonto), führt dies nur dann zu einer verdeckten Ausschüttung, wenn im Vermögen der Gesellschaft keine durchsetzbare (werthaltige) Forderung an die Stelle der…
…bei Bestehen eines Rückforderungsanspruchs der Gesellschaft (aufgrund Einbuchung des Darlehens als Forderung oder Verbuchung der Entnahme auf dem Verrechnungskonto) grundsätzlich keine verdeckte Ausschüttung vorliegt. Das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung beschränkt sich auf Fälle, in denen keine durchsetzbare (werthaltige) Forderung an die Stelle der ausgezahlten Beträge…
…durchsetzbare (werthaltige) Forderung an die Stelle der ausgezahlten Beträge treten und gewürdigt werden, ob eine Rückzahlung der verbuchten Beträge von vornherein nicht gewollt oder wegen absehbarer Uneinbringlichkeit nicht zu erwarten ist, womit die buchmäßige Erfassung nur zum Schein erfolgt und daher im Vermögen der Gesellschaft…
…abgewiesen. Die Verbindlichkeit bei der Beschwerdeführerin sei spätestens 2014 nicht mehr werthaltig gewesen und es habe daher keine Rückzahlungsverpflichtung bestanden. Die Nichtausbuchung der Verbindlichkeit sowie die in den Folgejahren getätigten Rückzahlungen an den Gesellschafter ließen sich nur aufgrund seiner Stellung als Alleingesellschafter bzw Geschäftsführer erklären…
…die Frage eines Schuldnachlasses durch die Gesellschafter nicht stelle. Zum vorliegenden Sachverhalt ist festzustellen, dass nach jüngster Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vom 23.9.2005, 2003/15/0078 eine Änderung der Rechtsansicht bezüglich der Behandlung von Verzichten auf "nicht voll werthaltige Forderungen durch Anteilseigner" eingetreten ist…
…Infolge der Verschmelzung wurde die Forderung der beiden Gesellschafter wieder voll werthaltig. Trotz Berücksichtigung des Verschmelzungsverlustes im Ausmaß von EUR 347.084,94 (die Differenz zwischen dem negativen Eigenkapital / negativen Verschmelzungskapital einerseits und dem Buchwert der um einen Euro erworbenen Anteile an der ***X GmbH…
…wie vorzugehen sei, wenn ein Gesellschafter auf seine nicht mehr werthaltige Forderung verzichte. Im gegenständlichen Fall habe ein solcher Verzicht aber niemals stattgefunden. Die Forderung könne jederzeit an einen fremden Dritten zediert werden, weshalb von der Bf aus kaufmännischer Vorsicht entsprechend den GoB (Höchstwertprinzip) der…
…Forderungen, die uneinbringlich sind, bleiben bei der Bewertung gem § 14 Abs.2 BewG außer Ansatz. Es ist Puchinger/Grau, Erlass einer nicht mehr voll werthaltigen Gesellschafterforderung. VwGH widerspricht BFH, FJ 2006, 175 zu folgen, wonach sich die Begriffe der ,nicht werthaltigen Forderung' und der ,uneinbringlichen…
…Holt sich der Gesellschafter einer GmbH Geldmittel aus der GmbH, wird aber von der GmbH gleichzeitig ein Rückforderungsanspruch ausgewiesen (durch Einbuchen auf dem Verrechnungskonto), führt dies nur dann zu einer verdeckten Ausschüttung, wenn im Vermögen der Gesellschaft keine durchsetzbare (werthaltige) Forderung an die Stelle der…
…KStG 1988 (vgl Heinrich, Der Verzicht des Gesellschafters auf die nicht mehr voll werthaltige Forderung, FJ 1997, 312). Im Erkenntnis vom 17.4.2008, 2005/15/0073 bestätigte der VwGH die Beurteilung der Mittelzuführung durch die Mutter als gesellschaftsrechtlich veranlasst, da zusätzlich zum Kriterium der…
…dass die Geldüberlassung an S aus gesellschaftsrechtlicher Motivation erfolgte und an die Stelle der ausgezählte Beträge zu Lasten der T GmbH, C GmbH und der S PS keine durchsetzbare, werthaltige Forderung getreten ist. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen zur Eigentümerstruktur der beteiligten Gesellschaften und der Funktionen…
…berücksichtigt wurden, zu Recht vorgenommen. Dazu im Detail: a) D-GmbH Die Forderungen stammen aus dem Zeitraum 12.7.2004 bis 9.5.2007 bzw. zuzüglich der Zinsen bis zum 19.9.2008. Im Jahr 2005 hat sich die Auftragslage der Gesellschaft drastisch verschlechtert, wodurch…
…Räumlichkeiten an den Gesellschafter eine werthaltige Forderung gegeben gewesen wäre, so hätte die Bw. diese Forderung - mit Hinweis auf das Saldierungsverbot und eine zeitnahe Verbuchung der Geschäftsfälle - in die Buchhaltung aufnehmen müssen und in der Folge gegebenenfalls abschreiben müssen. 2. Die Bw. hat die Forderung…
…Hr. Chr.L. neben dem Anteil an der Gesellschaft keine, die Bonität kräftigenden Vermögenswerte besessen hat. Die, in der Beschwerde getroffene Feststellung "Die Darlehensbeträge wurden unzweifelhaft zeitnah als durchsetzbare und werthaltige Forderung in den Büchern der Gesellschaft verbucht.", wurde lediglich durch einen nicht nachgewiesenen, rein…
…den dargelegten Gründen nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesellschafter zu den Kreditvergabezeitpunkten 6/2008 und 12/2010 über angemessene Bonität verfügt hat; folglich ist im Vermögen der Bf. an die Stelle der verrechneten Beträge keine durchsetzbare Forderung getreten, die belangte Behörde ist zu Recht…
…mit den Entnahmen von Geldmittel durch die Gesellschafter und mit den Zahlungen von privaten Aufwendungen der Gesellschafter zuerst werthaltige Forderungen gegenüber ***Vater-Bf1*** und ***Bf1*** erlangt hätte, die sodann im weiteren Verlauf am Bilanzstichtag wertlos geworden wären und die Gesellschaft keine fremdüblichen Einbringungsmaßnahmen gesetzt hätte…
…000 an die übernehmenden Gesellschafter C, D u. E abgetreten. Der einvernehmlich vereinbarte Abtretungspreis betrug EUR 1, wobei festgestellt wurde, dass die ggst. Forderung nicht mehr werthaltig ist. Mit Einbringungsvertrag vom 27.03.2008 bringen die Gesellschafter C, D u. E ihre Anteile an der…